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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neu-Ulm; früher Fachhochschule Neu-Ulm , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grunderwerbsteuer hat beim Immobilienkauf eine wesentliche Bedeutung. Es gibt viele Aspekte dieser Steuer, die bei falscher Handhabung oder Nicht-Wissen zu Problemen führen können. Wenn zum Beispiel die grunderwerbsteuerlichen Vorschriften missachtet werden, können steuerliche Mehrbelastungen entstehen. Zudem ist die Steuerbehandlung bei Personengesellschaften anders als bei…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neu-Ulm; früher Fachhochschule Neu-Ulm , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grunderwerbsteuer hat beim Immobilienkauf eine wesentliche Bedeutung. Es gibt viele Aspekte dieser Steuer, die bei falscher Handhabung oder Nicht-Wissen zu Problemen führen können. Wenn zum Beispiel die grunderwerbsteuerlichen Vorschriften missachtet werden, können steuerliche Mehrbelastungen entstehen. Zudem ist die Steuerbehandlung bei Personengesellschaften anders als bei Kapitalgesellschaften. Aber auch im privaten Bereich können steuerliche Doppelbelastungen entstehen. Aufgrund der hohen Bedeutung der Grunderwerbsteuer hinsichtlich ihrer differierenden Besteuerung ist das Ziel dieser Arbeit, die wesentlichen Charakteristika dieser Steuerart im Hinblick auf die allgemeinen und unternehmensspezifischen Erwerbsvorgänge darzustellen.Dazu wird zunächst die Grunderwerbsteuer und anschließend das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zu anderen Steuerarten, wie Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer dargestellt. Schließlich werden die Steuerbarkeit, die allgemeinen Ausnahmefälle, sowie die entscheidenden Aspekte der Besteuerung (Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuerschuldnerschaft, Fälligkeit der Steuer) dargestellt. Ferner wird die Grunderwerbsteuer bei Übertragungen von Unternehmensanteilen an grundstückbesitzende Gesellschaften berücksichtigt.