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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12 Punkte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die 68er-Bewegung also solche prägt(e) maßgeblich verschiedenste gesellschafts- und sozialpolitische sowie Rechtsänderungen, nicht umsonst sind im Jahr 2018 Zeitungen, universitäre Veranstaltungskalender und weitere Plattformen des öffentlichen Diskurses voll von Rückblicken, "68 - was bleibt?"-Analysen und Zeitzeugenberichten. Während mit der 68-Bewegung einhergehende Rechtssetzungsakte dabei gerne noch unter die Lupe genommen werden, findet sich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12 Punkte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die 68er-Bewegung also solche prägt(e) maßgeblich verschiedenste gesellschafts- und sozialpolitische sowie Rechtsänderungen, nicht umsonst sind im Jahr 2018 Zeitungen, universitäre Veranstaltungskalender und weitere Plattformen des öffentlichen Diskurses voll von Rückblicken, "68 - was bleibt?"-Analysen und Zeitzeugenberichten. Während mit der 68-Bewegung einhergehende Rechtssetzungsakte dabei gerne noch unter die Lupe genommen werden, findet sich wenig in den nicht-fachspezifischen Medien zu der rechtlichen Legitimation der 68er Bewegung als solcher, beziehungsweise deren einzelner Teile. Dieser Frage widmet sich diese Arbeit, indem sie die verfassungsrechtliche Legitimation der "APO" (außerparlamentarische Opposition) genannten und sich auch teils selbst so bezeichnenden, überwiegend studentischen Bewegung der 68er-Jahre untersucht. Dabei wird zunächst herausgearbeitet, was genau die Strömung "APO" eigentlich war, wie ihre Programmatik und Handlungen aussahen und welcher Teil von ihr genauer Untersuchungsgegenstand der anknüpfenden Legitimationsprüfung sein soll. Dabei werden bereits konkrete Aktionsformen der "APO" vorgestellt. Im Anschluss daran wird aufgezeigt, auf welche in der Verfassung verankerten Werte sich eine (nicht nur) außerparlamentarische Opposition grundsätzlich berufen kann. Im Rahmen dieses Abschnitts wird insbesondere analysiert, inwiefern sich ein Recht zur außerparlamentarischen Opposition aus den Grundrechten und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung speisen lässt. Nachdem die Legitimation außerparlamentarischer Opposition als solcher veranschaulicht worden ist, werden konkrete Handlungen der "APO", auch "direkte Aktionen" genannt, auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung überprüft. Im Anschluss daran werde ich mein Fazit ziehen.