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Das Umwandlungssteuerrecht (reorganization provisions) besitzt in den USA trotz seiner enormen Komplexität einen hohen Stellenwert, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass bestimmte Unternehmenserwerbe steuerneutral durchgeführt werden können (acquisitive reorganizations). Da mittlerweile vermehrt deutsche Unternehmen in die USA expandieren, gewinnt das US-amerikanische (Umwandlungs-)Steuerrecht zunehmend auch für deutsche Investoren an Bedeutung. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, die in der Praxis am häufigsten anzutreffenden acquisitive reorganizations in Form der A-, B- und…mehr

Produktbeschreibung
Das Umwandlungssteuerrecht (reorganization provisions) besitzt in den USA trotz seiner enormen Komplexität einen hohen Stellenwert, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass bestimmte Unternehmenserwerbe steuerneutral durchgeführt werden können (acquisitive reorganizations). Da mittlerweile vermehrt deutsche Unternehmen in die USA expandieren, gewinnt das US-amerikanische (Umwandlungs-)Steuerrecht zunehmend auch für deutsche Investoren an Bedeutung. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, die in der Praxis am häufigsten anzutreffenden acquisitive reorganizations in Form der A-, B- und C-reorganization dem jeweiligen deutschen Pendant gegenüberzustellen und zu untersuchen, wie die entsprechenden Vorschriften in das jeweilige Steuerrecht eingebettet sind und auf welche Art und Weise bzw. mit welcher steuersystematischen Rechtfertigung diese Umwandlungs- bzw. Erwerbsformen steuerneutral durchgeführt werden. Die Arbeit zeigt, dass trotz zahlreicher Unterschiede beide Rechtsordnungenzum Teil identische Probleme zu bewältigen haben und diese mit vergleichbaren Mitteln zu lösen suchen.
Autorenporträt
Der Autor: Florian Huber, geboren 1972, absolvierte die Studiengänge Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hannover. Nach Abschluss des LL.M.-Studienganges International Taxation an der New York University nahm er das Promotionsstudium an der Universität Osnabrück auf. Von 2003 bis 2006 war er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig. Seit 2006 arbeitet er in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in München.