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Individualrechte aus dem EU-Recht müssen gerade gegenüber den Mitgliedstaaten der EU wirksam durchsetzbar sein. Philipp Tamme untersucht, inwieweit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hierzu beitragen kann. Anhand der in Straßburg bislang entschiedenen Fälle werden die Ursachen für Rechtsschutzdefizite auf nationaler und europäischer Ebene analysiert sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche konventionsrechtliche Sanktionierung von Unionsrechtsverstößen herausgearbeitet. Ausgehend von den allgemeinen Grundlagen wird im Einzelnen die Durchsetzung von…mehr

Produktbeschreibung
Individualrechte aus dem EU-Recht müssen gerade gegenüber den Mitgliedstaaten der EU wirksam durchsetzbar sein. Philipp Tamme untersucht, inwieweit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hierzu beitragen kann. Anhand der in Straßburg bislang entschiedenen Fälle werden die Ursachen für Rechtsschutzdefizite auf nationaler und europäischer Ebene analysiert sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche konventionsrechtliche Sanktionierung von Unionsrechtsverstößen herausgearbeitet. Ausgehend von den allgemeinen Grundlagen wird im Einzelnen die Durchsetzung von Verfahrensrechten, Rechten aus EU-Richtlinien, Freizügigkeitsrechten und politischen Rechten behandelt. Hieran knüpfen jeweils weitergehende Vorschläge an, die auf eine rechtsstaatsorientierte Optimierung des Individualrechtsschutzes im europäischen Mehrebenenverbund abzielen.

Die Arbeit wurde als hervorragende Promotionsleistung mit dem Förderpreis des Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet.
Rezensionen
"Das vorliegende Buch behandelt eine bislang wenig beachtete Facette im Mehrebenenverhältnis zwischen nationalem Recht, Unionsrecht und Konventionsrecht, arbeitet diese sehr gründlich auf und legt Potentiale für eine Verbesserung des Schutzes der Rechte Einzelner offen. Es bietet daher eine spannende Lektüre für alle, die an diesem Mehrebenenverhältnis interessiert sind." Stefan Kieber, in: Newsletter Menschenrechte, Heft 3/2018