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Die Arbeit beschäftigt sich mit Grundfragen des Beschlagnahmeschutzes für anwaltliche Unterlagen. So haben eine Reihe landgerichtlicher Entscheidungen in den letzten Jahren den Blick darauf gelenkt, dass die entsprechenden Schutzvorschriften der StPO keineswegs so umfassend und klar sind wie weithin angenommen. Potentiell weitreichende Konsequenzen hat dies insbesondere für die Möglichkeit von Unternehmen, etwaige eigene Rechtsverstöße innerhalb eines vor staatlichem Zugriff geschützten Raumes durch Internal Investigations aufzuklären. Dies wird zum Anlass genommen, zunächst die diesbezüglich…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit Grundfragen des Beschlagnahmeschutzes für anwaltliche Unterlagen. So haben eine Reihe landgerichtlicher Entscheidungen in den letzten Jahren den Blick darauf gelenkt, dass die entsprechenden Schutzvorschriften der StPO keineswegs so umfassend und klar sind wie weithin angenommen. Potentiell weitreichende Konsequenzen hat dies insbesondere für die Möglichkeit von Unternehmen, etwaige eigene Rechtsverstöße innerhalb eines vor staatlichem Zugriff geschützten Raumes durch Internal Investigations aufzuklären. Dies wird zum Anlass genommen, zunächst die diesbezüglich teilweise vorgeschlagenen verfassungsrechtlichen Postulate zu analysieren und weitgehend zu widerlegen. Ein dennoch sehr umfassender Beschlagnahmeschutz wird schließlich auf Grundlage einer einfachgesetzlichen Auslegung von § 97 StPO entwickelt. Herausgearbeitet wird dabei insbesondere, dass dessen Absatz 2 - entgegen der bislang allgemeinen Meinung - einem Beschlagnahmeschutz für Unterlagenim Mandantengewahrsam nicht entgegensteht.

Ausgezeichnet mit dem WisteV-Preis 2015.
Autorenporträt
Jörg Oesterle studierte Rechtswissenschaft am University College London (LL.B.) und an der Universität zu Köln (erstes Staatsexamen). Nach Tätigkeit für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Köln und einem Forschungsaufenthalt an der University of California, Berkeley, wurde er bei Prof. Dr. Matthias Jahn an der Goethe-Universität Frankfurt promoviert. Die Arbeit wurde durch ein Promotionsstipendium des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gefördert. Im Jahr 2014 erfolgte der Einstieg in das Referendariat am Kammergericht Berlin, unter anderem mit Stationen in New York und einer wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Frankfurt am Main.