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Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0 (summa cum laude), Westfälische Wilhelms-Universität Münster (JurGrad gGmbH), Veranstaltung: Versicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Reform vom 1.1.2008 hat mit 28 eine viel diskutierte Norm Eingang ins VVG gefunden und sorgt bis heute für eine nicht abreißende Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Einer der großen Problemkreise ist nach wie vor die Anwendbarkeit von 28 Abs. 2 VVG, wenn keine wirksame Vereinbarung über die…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0 (summa cum laude), Westfälische Wilhelms-Universität Münster (JurGrad gGmbH), Veranstaltung: Versicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Reform vom 1.1.2008 hat mit
28 eine viel diskutierte Norm Eingang ins VVG gefunden und sorgt bis heute für eine nicht abreißende Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Einer der großen Problemkreise ist nach wie vor die Anwendbarkeit von
28 Abs. 2 VVG, wenn keine wirksame Vereinbarung über die Rechtsfolgen von Verstößen gegen vertragliche Obliegenheiten getroffen wurde. Er ist Gegenstand dieser Arbeit, die auf einer genauen Ermittlung des Regelungsgehalts von
28 Abs. 2 VVG aufbaut, um sich anschließend auf die daraus zu ziehenden Konsequenzen für formularmäßige Abreden über vertragliche Obliegenheiten und deren Rechtsfolgen zu konzentrieren. Besondere Beachtung finden dabei die Einbindung und differenzierte Beurteilung der praktisch relevanten Fallgruppen unwirksamer Rechtsfolgenvereinbarungen.