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Die Theorie des dialogischen Rechts versucht, auf die Herausforderungen der globalisierten Gesellschaft Antwort zu geben, indem sie den traditionellen Kategorien von Krieg und Frieden, Gewalt und Kommunikation und der Unvereinbarkeit der Kulturen das Prinzip Dialog entgegensetzt. Im ersten Teil entfaltet Rolf-Peter Calliess eine Rechtstheorie, die den gesamten Rechtsprozess als dialogisch strukturiert begreift. Im zweiten Teil entwickelt er eine Theorie der Strafe, die deren Funktion als Bürgerschutzrecht vor staatlicher Bevormundung betont. Entgegen dem anhaltenden Trend zur Überordnung der…mehr

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Produktbeschreibung
Die Theorie des dialogischen Rechts versucht, auf die Herausforderungen der globalisierten Gesellschaft Antwort zu geben, indem sie den traditionellen Kategorien von Krieg und Frieden, Gewalt und Kommunikation und der Unvereinbarkeit der Kulturen das Prinzip Dialog entgegensetzt. Im ersten Teil entfaltet Rolf-Peter Calliess eine Rechtstheorie, die den gesamten Rechtsprozess als dialogisch strukturiert begreift. Im zweiten Teil entwickelt er eine Theorie der Strafe, die deren Funktion als Bürgerschutzrecht vor staatlicher Bevormundung betont. Entgegen dem anhaltenden Trend zur Überordnung der Sicherheitsinteressen über die Freiheitsrechte der Bürger beharrt der Autor darauf, dass die westliche Zivilgesellschaft auf die produktive Kraft freier Kommunikationsprozesse angewiesen ist. Im dritten Teil geht es schließlich um die Ausgestaltung der Sanktionen. Sozialstaatliches Strafen bedeutet weder unangebrachte Nachsicht noch resignative Hinnahme verlorener Generationen und multikultureller Eigenwelten. Sozialisationsfehler schützen nicht vor Strafe, doch der Sozialstaat steht in der Pflicht, effektive Angebote zur zukünftigen Integration in die Gesellschaft zu machen.
Autorenporträt
Geboren 1935; Studium der Rechtswissenschaften, der ev. Theologie, Philosophie und Soziologie in Berlin und Bonn; Promotion zum Dr. phil. an der FU Berlin, Habilitation an der Universität Bielefeld; seit 1974 ordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollzugsrecht und Rechtstheorie an der Universität Hannover, dort Emeritus.

Studium in Heidelberg und Berlin; 1981 Promotion; 1987 Habilitation; Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg.