Wie können Staaten zur Sicherstellung ihres right to regulate ihr jeweiliges Verständnis eines angemessenen Ausgleichs zwischen Investorenschutz- und Regulierungsinteressen in einer Neuen Generation von Investitionsschutzabkommen verankern? Werden diese vertraglichen Vorgaben in künftigen Investor-Staat-Verfahren Beachtung finden oder sind sie vergebliche oder gar risikoträchtige Bemühungen? Entgegen pessimistischerer Stimmen sind in diese Prognose und die Bewertung der vertraglichen Gestaltungsoptionen die gewandelten Interessenslagen der Akteure und die Entwicklung der Schiedspraxis infolge…mehr
Wie können Staaten zur Sicherstellung ihres right to regulate ihr jeweiliges Verständnis eines angemessenen Ausgleichs zwischen Investorenschutz- und Regulierungsinteressen in einer Neuen Generation von Investitionsschutzabkommen verankern? Werden diese vertraglichen Vorgaben in künftigen Investor-Staat-Verfahren Beachtung finden oder sind sie vergebliche oder gar risikoträchtige Bemühungen? Entgegen pessimistischerer Stimmen sind in diese Prognose und die Bewertung der vertraglichen Gestaltungsoptionen die gewandelten Interessenslagen der Akteure und die Entwicklung der Schiedspraxis infolge eines massiven, vielfältigen und ausdauernden Widerspruchs gegen eine immer expansivere Auslegung des Investorenschutzes einzubeziehen.
So belegt die Analyse der Schiedspraxis zu indirekten Enteignungen um zum Fair and Equitable Standard, dass dieser Widerspruch in Teilen bereits das bewirkt hat, was die Gestaltungsbemühungen bezwecken: Eine Rekalibrierung zugunsten staatlicher Regulierungsinteressen. Dies spricht dafür, dass vertragliche Präzisierungen, mit denen fortbestehende Auslegungsunsicherheiten ausgeräumt werden sollten, auch zukünftig bei den Schiedsgerichten nicht auf taube Ohren stoßen werden.
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Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 102
Christian Zielonka absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften ab 2003 in Tübingen mit Schwerpunkt Internationales Wirtschaftsrecht. In 2006/2007 studierte er an der Paul Cézanne Université, Aix-En-Provence, Frankreich, mit Abschluss »Maîtrise en Droit International et Européen«. Nach dem Ersten Staatsexamen 2010 in Tübingen folgten das Rechtsreferendariat und das Zweite Staatexamen 2012 in Stuttgart. Anschließend promovierte Christian Zielonka bei Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen, zum Internationalen Investitionsschutzrecht. 2014 arbeitete er für seine Promotion als Visiting Fellow am Lauterpacht Centre for International Law, University of Cambridge, UK. Christian Zielonka ist tätig als Rechtsanwalt.
Inhaltsangabe
A. Vertragsgestaltung vor den Herausforderungen eines gewandelten Investitionsumfelds, eines Krisengefühls und unter dem Eindruck der Akteure des Investitionsrechts
Vertragsgestaltung angesichts eines gewandelten Investitionsumfelds - Vertragsgestaltung als Reaktion auf eine Krise des Investitionsrechts - Das Interesse an vertraglicher Präzisierung und seine Grenzen - Vertragsgestaltung unter dem Eindruck der Akteure des Investitionsrechts - Schlussfolgerungen aus dem ersten Teil
B. Die Entwicklung der Schiedspraxis zum Schutz vor indirekter Enteignung und zu Fair and Equitable Treatment als Ausdruck eines wirksamen Widerspruchs
Der Schutz vor indirekter Enteignung als Hemmnis für die Verfolgung legitimer Regulierungsinteressen? - FET als Hemmnis für die Verfolgung legitimer Regulierungsinteressen?
C. Konsequenzen für die vertragliche Verankerung eines Ausgleichs
Die beobachtete Entwicklung als Ausdruck eines wirksamen Widerspruchs - Konsequenzen und Handlungsbedarf angesichts befürchteter Nachteile der vertraglichen Rekalibrierung? - Warum ein Untätigbleiben keine Option ist
D. Gestaltungsoptionen vor dem Hintergrund eines wirksamen Widerspruchs und der beobachteten Fortentwicklung der Schiedspraxis
Optionen zur stärkeren Berücksichtigung des Regulierungsinteresses bei der Auslegung - Mehr Rule. Die Präzisierung der unbestimmten Standards - General Exceptions nach Vorbild von Art. XX GATT
A. Vertragsgestaltung vor den Herausforderungen eines gewandelten Investitionsumfelds, eines Krisengefühls und unter dem Eindruck der Akteure des Investitionsrechts
Vertragsgestaltung angesichts eines gewandelten Investitionsumfelds - Vertragsgestaltung als Reaktion auf eine Krise des Investitionsrechts - Das Interesse an vertraglicher Präzisierung und seine Grenzen - Vertragsgestaltung unter dem Eindruck der Akteure des Investitionsrechts - Schlussfolgerungen aus dem ersten Teil
B. Die Entwicklung der Schiedspraxis zum Schutz vor indirekter Enteignung und zu Fair and Equitable Treatment als Ausdruck eines wirksamen Widerspruchs
Der Schutz vor indirekter Enteignung als Hemmnis für die Verfolgung legitimer Regulierungsinteressen? - FET als Hemmnis für die Verfolgung legitimer Regulierungsinteressen?
C. Konsequenzen für die vertragliche Verankerung eines Ausgleichs
Die beobachtete Entwicklung als Ausdruck eines wirksamen Widerspruchs - Konsequenzen und Handlungsbedarf angesichts befürchteter Nachteile der vertraglichen Rekalibrierung? - Warum ein Untätigbleiben keine Option ist
D. Gestaltungsoptionen vor dem Hintergrund eines wirksamen Widerspruchs und der beobachteten Fortentwicklung der Schiedspraxis
Optionen zur stärkeren Berücksichtigung des Regulierungsinteresses bei der Auslegung - Mehr Rule. Die Präzisierung der unbestimmten Standards - General Exceptions nach Vorbild von Art. XX GATT
Schlussbetrachtung und Ausblick
Literatur- und Sachverzeichnis
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