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Das strafprozessuale Vermögensabschöpfungsrecht der
111b ff. Strafprozessordnung zeichnet sich durch einen unübersichtlichen Regelungskomplex mit fragmentarischen Vorschriften und umfangreichen Verweisungen auf das Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht aus. Zudem spiegeln sich in diesen Normen verfassungs- und verwaltungsrechtliche Vorgaben wider. Bei der Anwendung und Auslegung der Vorschriften stellen sich aufgrund dieser Gemengelage zum einen schwierige straf- als auch zivil- und zwangsvollstreckungsrechtliche Fragen als auch solche verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Natur, die bis…mehr

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Produktbeschreibung
Das strafprozessuale Vermögensabschöpfungsrecht der

111b ff. Strafprozessordnung zeichnet sich durch einen unübersichtlichen Regelungskomplex mit fragmentarischen Vorschriften und umfangreichen Verweisungen auf das Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht aus. Zudem spiegeln sich in diesen Normen verfassungs- und verwaltungsrechtliche Vorgaben wider. Bei der Anwendung und Auslegung der Vorschriften stellen sich aufgrund dieser Gemengelage zum einen schwierige straf- als auch zivil- und zwangsvollstreckungsrechtliche Fragen als auch solche verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Natur, die bis heute keine ausreichende Klärung erfahren haben oder überhaupt noch nicht gestellt worden sind.
Aus dem Blickwinkel dieser Komplexität untersucht die Autorin umfassend und kritisch die strafprozessualen Vorschriften zur vorläufigen Vermögenssicherung. Hierzu setzt sie sich systematisch mit den einzelnen Voraussetzungen der unterschiedlichen Sicherstellungsmaßnahmen auseinander, zeigt die Stärken und Schwächen des Sicherstellungsrechtes auf und macht Vorschläge für Verbesserungen de lege ferenda. Dies geschieht unter Berücksichtigung der zum 1.1.2007 in Kraft getretenen Änderungen der Strafprozessordnung durch das "Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und Vermögensabschöpfung aus Straftaten".
Autorenporträt
Die Autorin setzt sich kritisch mit den Voraussetzungen der strafprozessualen Vermögenssicherstellungsmaßnahmen auseinander und zeigt so, unter Berücksichtigung der zum 1.1.2007 in Kraft getretenen Änderungen, die Stärken und Schwächen des Sicherstellungsrechtes auf.