Die Arbeit beleuchtet das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in seiner Gesamtheit. Im ersten Teil der Arbeit werden insbesondere die formellen Aspekte rund um das besondere öffentliche Interesse untersucht. Im Zentrum stehen hierbei die besonders problematischen Aspekte der Frage nach der Prozessvoraussetzung und der gerichtlichen Überprüfbarkeit. Aufgezeigt wird, dass das besondere öffentliche Interesse tatsächlich vorliegen und dessen Vorliegen vom mit der Sache befassten Gericht vollständig überprüft werden muss. Im zweiten Teil geht es um die inhaltliche Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses. Nachdem kurz der derzeitige Forschungsstand aufgezeigt wird, wird zunächst die Frage erörtert, ob das besondere öffentliche als ein gegenüber dem öffentlichen Interesse gesteigerter Begriff anzusehen ist, was verneint wird. Anschließend wird der eigene Auslegungsansatz erarbeitet, der das besondere öffentliche Interesse als Ergebnis einer Abwägung begreift.
»Können hier nur einzelne Aspekte der lesenswerten Monografie knapp angesprochen werden, so liegt Linkes Verdienst sicher darin, aufgezeigt zu haben, dass die Ausgestaltung der gegenwärtig geltenden Verfolgungsregelung nicht zu überzeugen vermag. Mit gelungener
Argumentation bietet er Lösungsmöglichkeiten an, vor allem, das Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses als alleinigen Parameter der Verfolgungsvoraussetzung anzuerkennen.« Prof. Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 248, 3 u.4/2021
Argumentation bietet er Lösungsmöglichkeiten an, vor allem, das Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses als alleinigen Parameter der Verfolgungsvoraussetzung anzuerkennen.« Prof. Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 248, 3 u.4/2021