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Das COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) ist rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft getreten. Es regelt zunächst die Aussetzung der - strafbewehrten - Antragspflicht gem. § 15a Abs. 1 InsO bis zum 30.09.2020 bzw. bis zum 31.03.2021 (§§ 1, 4 COVInsAG). Diese Aussetzung gilt allerdings nicht ausnahmslos, sondern nur unter Voraussetzungen, die im Gesetz alles andere als eindeutig geregelt sind. Daneben trifft § 2 COVInsAG ins Herz der typischen insolvenzrechtlichen Haftungsansprüche: Die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) sowie die Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung (§ 64 S. 1…mehr

Produktbeschreibung
Das COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) ist rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft getreten. Es regelt zunächst die Aussetzung der - strafbewehrten - Antragspflicht gem. § 15a Abs. 1 InsO bis zum 30.09.2020 bzw. bis zum 31.03.2021 (§§ 1, 4 COVInsAG). Diese Aussetzung gilt allerdings nicht ausnahmslos, sondern nur unter Voraussetzungen, die im Gesetz alles andere als eindeutig geregelt sind. Daneben trifft § 2 COVInsAG ins Herz der typischen insolvenzrechtlichen Haftungsansprüche: Die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) sowie die Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung (§ 64 S. 1 GmbHG; § 135 InsO) werden eingeschränkt, ebenso die Möglichkeiten, einen Gläubigerantrag zu stellen, § 14 InsO; 3 COVInsAG. Dabei bedient sich das Gesetz unterschiedlicher Methoden (Vermutungen, Fiktionen), die sowohl die Beratungspraxis als auch die Zivilgerichte vor große Herausforderungen stellen werden. Schließlich gelten die Einschränkungen auch in modifizierter Form für Privatinsolvenzen.

Der neue Kommentar liefert einen fundierten Überblick und erläutert:
Aussetzung der Antragspflichten, § 15a Abs. 1 InsOEinschränkungen bei der Insolvenzanfechtung, §§ 129 ff. InsOReform 2017 und COVInsAG 2020 Was bleibt von der Insolvenzanfechtung?Einschränkungen bei Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung, § 64 S. 1 GmbHG; § 135 InsOEinschränkungen bei Gläubigeranträgen, § 3 COVInsAG
Aktuelle Kommentierung des COVInsAG auf neuestem Stand. Praxistipps und Checklisten sowohl für die Beratungs- als auch die forensische Praxis. Das Autorenteam bestehend aus Autoren des »Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht« steht für Qualität, Aktualität und Praxisnähe

Der Herausgeber:
Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzrichter, AG Hamburg

Die Autoren:
Stefan Denkhaus, Fachanwalt für Insolvenzrecht; Michael Kuleisa, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter; Friederike Leptien, Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin; Dr. Jörg Linker, Richter am AG; Dr.Christoph Morgen, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Steuerberater; Hendrik Rogge, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter; Dr. Jens-Sören Schröder, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter