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Kontrollmechanismen für Höchstgerichte sind im heutigen Europa selten zu finden. In einigen Ländern existieren Ombudsmänner, die durch die Bürger angerufen werden können, wenn diese den Eindruck haben, ein Höchstgericht hätte Unrecht entschieden. In den meisten Ländern ist aber das Höchstgericht die letzte Instanz, gegen dessen Entscheidung es kein Rechtsmittel gibt. Ganz anders war dies in der Frühen Neuzeit, in der vor allem das Bild des Monarchen als höchster Richter vorherrschte.
Der Band ist das Ergebnis zweier Workshops, die sich mit der Kontrolle der Höchstgerichte im Europa der
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Produktbeschreibung
Kontrollmechanismen für Höchstgerichte sind im heutigen Europa selten zu finden. In einigen Ländern existieren Ombudsmänner, die durch die Bürger angerufen werden können, wenn diese den Eindruck haben, ein Höchstgericht hätte Unrecht entschieden. In den meisten Ländern ist aber das Höchstgericht die letzte Instanz, gegen dessen Entscheidung es kein Rechtsmittel gibt. Ganz anders war dies in der Frühen Neuzeit, in der vor allem das Bild des Monarchen als höchster Richter vorherrschte.

Der Band ist das Ergebnis zweier Workshops, die sich mit der Kontrolle der Höchstgerichte im Europa der Frühen Neuzeit beschäftigen. In den einzelnen Vorträgen wurde untersucht, welche Mechanismen von Kontrolle begrifflich und inhaltlich in der Frühen Neuzeit gegriffen haben und welche Akteure dabei tätig waren. Die Vortragenden beleuchteten die Situation im Heiligen Römischen Reich, der iberischen Halbinsel, Schottland und Schweden.