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Die Qualifikation von Einzelverfahren als insolvenzrechtliche Annexver-fahren ist auch nach Einfügung des neuen Art. 6 EuInsVO nicht eindeutig geklärt. Klare Voraussetzungen diesbezüglich sind jedoch im Hinblick auf eine Vielzahl prozessualer Fragen, die innerhalb der Regelungswerke der EuInsVO und der EuGVVO teils variieren, mehr als wünschenswert. Insbesondere betrifft dies die an die Qualifikation des Verfahrens anknüpfende Gerichtszu-ständigkeit. Die Autorin entwickelt konkrete Kriterien, die als Voraussetzungen einer insolvenzrechtlichen Qualifikation kumulativ erfüllt werden müssen und…mehr

Produktbeschreibung
Die Qualifikation von Einzelverfahren als insolvenzrechtliche Annexver-fahren ist auch nach Einfügung des neuen Art. 6 EuInsVO nicht eindeutig geklärt. Klare Voraussetzungen diesbezüglich sind jedoch im Hinblick auf eine Vielzahl prozessualer Fragen, die innerhalb der Regelungswerke der EuInsVO und der EuGVVO teils variieren, mehr als wünschenswert. Insbesondere betrifft dies die an die Qualifikation des Verfahrens anknüpfende Gerichtszu-ständigkeit. Die Autorin entwickelt konkrete Kriterien, die als Voraussetzungen einer insolvenzrechtlichen Qualifikation kumulativ erfüllt werden müssen und widmet sich dieser Qualifikation anhand ausgewählter deutscher Einzelverfah-ren. Daneben erfolgt eine Würdigung einzelner prozessualer Detailfragen sowie des neuen Art. 6 EuInsVO.
Autorenporträt
Constanze Ort studierte Wirtschaftsrecht und Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Hofstra University in New York. Nach ihrem 1. Staatsexamen folgte eine promotionsbegleitende Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches, Euro-päisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Sie ist als Rechtsreferendarin im Oberlandesgerichtbezirk Nürnberg tätig.