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Wenn Akten als stilisierte "icons" auf den Monitoren von Computern auftauchen, dann ist es Zeit, die Geschichte ihrer Wirkmächtigkeit in den abendländischen Institutionen des Rechts zu untersuchen. Eine Genealogie der Akten fördert die administrativen Praktiken zu Tage, welche in diesen Institutionen wirkten und immer noch wirken. Unter der Prämisse, dass Akten Medium und Prozessor eines Rechtssystems sind, stellt sich die Geschichte des Rechts anders als gewohnt dar. Sie setzt bei den aktenführenden Magistraten Roms ein und reicht bis zu den Reden über die Macht der Akten im 20. Jahrhundert,…mehr

Produktbeschreibung
Wenn Akten als stilisierte "icons" auf den Monitoren von Computern auftauchen, dann ist es Zeit, die Geschichte ihrer Wirkmächtigkeit in den abendländischen Institutionen des Rechts zu untersuchen. Eine Genealogie der Akten fördert die administrativen Praktiken zu Tage, welche in diesen Institutionen wirkten und immer noch wirken. Unter der Prämisse, dass Akten Medium und Prozessor eines Rechtssystems sind, stellt sich die Geschichte des Rechts anders als gewohnt dar. Sie setzt bei den aktenführenden Magistraten Roms ein und reicht bis zu den Reden über die Macht der Akten im 20. Jahrhundert, zur Sorge um die »persönlichen Daten« oder die eigene »Stasi-Akte«. Gerahmt wird diese Archäologie des Rechts am einen Ende von Akten-Vorformen wie den administrativen Listen in Babylon, am anderen Ende von einer aktenförmigen Textverwaltung in Computerprogrammen. Dort zeigt sich, dass Aktentechniken auch eine Vorgeschichte des Computers sind, der mit seinen "stacks", "files" und "registers" diverse Verwaltungspraktiken des Abendlands beerbt hat.
Autorenporträt
Cornelia Vismann war Professorin für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken an der Bauhaus-Universität Weimar. Sie studierte Recht und Philosophie und arbeitete u.a. als Rechtsanwältin in Berlin. Nach ihrer Dissertation ¿Akten. Medientechnik und Recht¿ (2000) habilitierte sie sich mit einer Arbeit zur ¿Verfassung nach dem Computer¿ im öffentlichen Recht. Cornelia Vismann ist am 28. August 2010 in Berlin gestorben.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 24.01.2001

Zettels Raum
Cornelia Vismanns Studie
zu Methoden in Staat und Archiv
In John Grishams Thriller „Die Akte” bringt eine Studentin ein übermächtiges Kartell von Politikern, Wirtschaftsbossen und Geheimdiensten zu Fall. Ihr Beweisstück ist nichts weiter als eine Akte aus dem öffentlichen Archiv. In Deutschland wäre Grishams Heldin bereits am Pförtner gescheitert. Wie die jüngsten Auseinandersetzungen um die Veröffentlichung von Stasi-Akten zeigen, gelten hierzulande andere Regeln. Und darüber, was als Recht gilt und wer zur Rechenschaft gezogen werden kann, entscheiden mitunter sehr kontingente „Techniken”: die Aktenführung etwa oder deren Vernichtung.
Gewöhnlich bleiben solche Institutionen und ihre Techniken unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. Dass die Akten und Archive, auf denen das Recht ruht, ins Bewusstsein dringen, ist eher die Ausnahme. Am Beginn des abendländischen Rechts sieht dies noch anders aus. Rechtsakte und ihre Dokumentation in Akten sind im alten Rom noch weitgehend identisch. Neue Schreib- und Archivierungstechniken lassen Recht und Verwaltung mit der Zeit immer weiter auseinandertreten. So entsteht jene Trennung von Administration und Recht, von Akten und Gesetz, die heute geläufig ist.
Wie die Kulturwissenschaftlerin und Juristin Cornelia Vismann in ihrer Studie über „Akten” eindrucksvoll zeigt, lässt sich die Geschichte des abendländischen Rechts als Geschichte von Verschriftlichungsschüben und Verwaltungsinnovationen schreiben. Nicht Ideen setzen hier die Zäsur, sondern neue Techniken der Datenspeicherung, -verarbeitung und -verwaltung. Sie entscheiden dabei nicht nur über Transparenz oder Effizienz. Zugleich sind sie Voraussetzung dafür, dass bestimmte Vorstellungen von Recht überhaupt entstehen.
Das Buch macht dies anhand einer Serie von Fallbeispielen aus zweitausend Jahren europäischer Rechtsgeschichte anschaulich. Es führt von den Anfängen der Verschriftlichung des Rechts im alten Rom über mittelalterliche Versuche, die antiken Traditionen wieder zu beleben, über die Kanzleien und Verwaltungen frühneuzeitlicher Herrscher bis hin zur Anatomie des modernen Verwaltungsstaats mit seinen unübersichtlich wuchernden Bürokratien.
Der Reißwolf ruft
Aufgrund seiner Aktivitäten als Gesetzgeber wird der Staufer Friedrich II. gerne als erster „moderner” Mensch auf dem Thron bezeichnet. Wirft man einen Blick hinter die Kulissen, so ist das Zukunftsweisende an seiner Herrschaft jedoch weniger die Selbstdarstellung des Kaisers als großer Gesetzgeber, sondern der Aufbau eines Kanzleisystems, das alle Handlungen und Ereignisse akribisch registriert. Die dabei anfallenden Akten bilden das Rückgrat einer neuartigen Staatsidee. Friedrichs mittelalterliche Zeitgenossen regierten von Tag zu Tag und mit Hilfe von Urkunden, die vor Verlust und Fälschung nie sicher waren. Indem Friedrichs Registratur das Heute und Gestern zusammenschließt, wird die Idee des Staats als dauerhaftes Gebilde in Raum und Zeit möglich.
Friedrich II. ließ die Akten seines Staates noch in Prunkschreinen ausstellen. Je weniger der moderne Staat in der Folgezeit auf Akten und Archive verzichten konnte, desto unsichtbarer wurden sie auch. Akteneinsicht wird zu einem Privileg des Souveräns. Maximilian I. behält sich den alleinigen Überblick über die Akten seines Reiches vor. Preußen, legendär für seine lückenlose Verwaltung, schließt sie in geheime Staatsarchive weg. Noch die Stasi-Akten der DDR sind späte Nachfahren dieser Archive.
Im Gegenzug wird Einsicht in die Akten des Staats zu einer Grundforderung der bürgerlichen Öffentlichkeit. Der Historiker Leopold von Ranke versprach sich vom Studium der Akten nichts Geringeres als Einblick in das wahre „Leben” des Staats. Was von diesem Leben an die Öffentlichkeit dringt, ist allerdings keineswegs immer eine Frage bewusster Offenlegung oder Geheimhaltung. Je umfassender die staatliche Aktenführung in der Moderne in alle Lebensbereiche vordringt, desto anfälliger wird sie für Unübersichtlichkeit und Unordnung.
Frühneuzeitliche Kanzleiordnungen versuchen noch, dem drohenden Chaos der Papiere durch die Aufbewahrung in besonderen Truhen, Kästen und Schränken Herr zu werden. Auf stetig wachsende Aktenberge antworten in der Moderne immer neue Büro- und Verwaltungsreformen ebenso wie die Erfindung von ordnungsstiftendem Gerät: Ordner, Zettelkästen, ausgefeilte Registraturen. Wo auch diese der wuchernden Papierflut nicht beikommen, wird die Vernichtung von Akten zur ultima ratio.
Damit tritt in den Vordergrund, was die Auseinandersetzung mit Akten und ihrer Geschichte so aufschlussreich und faszinierend macht. Ideengeschichte kann die Entwicklung abstrakter Rechtsbegriffe auf den Punkt bringen. Mit den Akten hingegen kommt die technische Infrastruktur des Rechts in den Blick – und dessen meist übersehene Handgreiflichkeiten, Ausschlüsse und Tilgungen. „Quod non est in actis non est in mundo”, lautet eine alte Sentenz: was nicht in den Akten steht, ist nicht in der Welt. Cornelia Vismanns Kulturgeschichte der Akten fördert eine „andere Geschichte des Rechts” zutage – und verleiht damit auch aktuellen Diskussionen über den Umgang mit Akten eine historische Tiefendimension.
CAROLINE PROSS
CORNELIA VISMANN: Akten. Medientechnik und Recht. Fischer Taschenbuch Vlg. , Frankfurt 2000. 359 S. , 29,90 Mark.
SZdigital: Alle Rechte vorbehalten - Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung exklusiv über www.diz-muenchen.de
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Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 22.12.2000

Noch einen Blick, Herr Hirsch, nur noch einen!
Was jeder Sonderermittler über Akten wissen sollte, steht bei Cornelia Vismann

"Kartoffeln gehören in den Keller. Und Akten in die Registratur." So einst das Credo eines arbeitserfahrenen Richters. Doch nicht alle lieben leere Büros und blanke Schreibtische. Zu ihrer mitunter kreativitätstheoretisch aufgemotzten Chaostheorie gehören augenscheinlich aufgetürmtes Papier in Massen und gegebenenfalls ganze Stapel von Akten. Oder sie sind ganz einfach unfähig, Ordnung zu halten. Andere - manchmal dieselben - haben flink den flotten Spruch parat: Quod non est in actis, non est in mundo. Woraus sie, vermutlich pfiffig, folgern: Je reicher die Welt, desto praller die Akten. Doch das pralle Leben steht da nicht drin. Wie käme es auch hinein? Etwa durch die, die Akten anlegen? Oder die, die sie bearbeiten? Womit exakt beschrieben ist, was Akten regelmäßig widerfährt. In der Tat: Sie werden "bearbeitet". Und deshalb steht diese bürokratieträchtige Vokabel bei Cornelia Vismann zu Recht kursiv gedruckt. Und obendrein ganz vorn in ihrer Dissertation.

Die kann, heutzutage schon fast ein singuläres Ereignis, auch von Studenten erstanden werden. Als Taschenbuch. Sie sollten das Buch lesen, um zu sehen, was man jenseits des üblichen Dissertationsdesasters Interessantes entdecken kann. Gerade Juristen erhalten hier eine Akteneinsicht, die ihnen sonst nicht geboten wird. Doch nicht wenige von ihnen werden zunächst staunend fragen: Akten, eine Ansammlung von losen oder gehefteten Papieren - na und? Was soll denn da, losgelöst von deren Inhalt, Besonderes dran sein? Sind Akten an sich ein Problem?

Bleiben wir bei dem im Untertitel des Buches angesprochenen Phänomen des Rechts. Brauchen Richter Akten? Jedenfalls haben sie mehr als genug davon. Kein Prozeß läuft aktenlos. Wo kämen auch sonst die Aktenzeichen her? Indessen: Der entscheidende Teil des Strafverfahrens zum Beispiel ist regelmäßig die mündliche Beweisaufnahme; und zur Urteilsfindung darf nichts herangezogen werden, was da nicht zuvor zur Sprache gekommen ist. Zur Sprache! Auch das Urteil wird - im wahrsten Sinne des Wortes - gesprochen. Allerdings danach auch zu Papier gebracht. Anders gewendet: Unsere Rechtskultur ist nicht durchgängig Schriftkultur. Aber stets und notwendig Sprachkultur. Wer es modern möchte, mag deshalb auch sagen: Medienkultur.

Daß das Medium der gesprochenen oder geschriebenen Sprache in der Rechtstheorie mit Ausnahme der Rechtslinguistik bislang gebührend thematisiert worden wäre, dürfte niemand ernstlich behaupten wollen. Um so erfreulicher, daß es jetzt aktenkundig wird. Und dies im vielleicht letztmöglichen Augenblick des noch sinnvollen Redens und Schreibens über Akten. Denn: "Wenn Akten als stilisierte Bilder-Zeichen oder Icons auf den Monitoren von Computern zu sehen sind, kündigt sich darin die Schließung der Epoche der Akten an." Doch ehe die Akten - nach "Form und Format" nicht selten "mit Bindfäden verschnürte Konvolute oder verchromte Ordner im DIN-Format" - ein für allemal, so es denn wirklich geschehen sollte, "im physisch Realen verschwinden", macht Cornelia Vismann ein vielleicht letztes Mal "sichtbar, was sie für die Institutionen des Abendlands gewesen sein werden".

Eine herausragende Rolle spielt dabei die "Akte aus Akten", wie die schreibgewandte und stilsichere Autorin treffend den Codex Justitianus nennt. Herrlich, daß sie uns daran erinnert, was dort auch geschrieben stand: Das Recht sei "ab antiquis fabulis an bereinigt worden", damit Studenten beim Lernen künftig "nichts Unnützes und nichts Falsches mehr aufnehmen, sondern nur das, was im Rechtsleben wirklich gilt". Hier könnten die Reformatoren des Jurastudiums fündig werden. Deren Eifer freilich am Ende so lange für die Katz sein wird, als etwa ein Drittel der Jüngerinnen und Jünger des Rechts der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind. Wohl wahr: "Worte lassen sich leichter ordnen als Territorien", wie von der Autorin in einer ihrer zahlreichen historischen Aktenstudien richtig bemerkt und treffend belegt wird. Woraus zwar keineswegs zwingend folgt, aber einsichtig wird, daß nach den wilden Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges "das Terrain der Sprache zum Rückzugsgebiet politischen Handelns geworden" war.

Nur eben: "auf dem Tableau der Sprache" muß man zu agieren verstehen. Sonst gilt weiter, was schon 1678 im "Teutschen Advocat" geschrieben stand, daß nämlich "Juristen zwar einen Doktortitel erwerben könnten, ein Sekretär aber ein guter ,Redner, Sprachmeister und Staatskundiger' sei". Wir wären ja schon mit Sprachgesellen zufrieden. Denen fiele auch später als Rechtsreferendaren leichter, was man im siebzehnten Jahrhundert bereits als Student lernen konnte, nachdem eine an der richterlichen Alltagspraxis orientierte Ausbildung erst einmal "die Hürde zur Universität" genommen hatte. Und das war: "wie man Acten liest" und "wie man daraus referiert". Ein auch im übrigen wunderschönes, wundersames Kapitel, in dem man von solchen Wundern liest, über die der Rezensent dann gern referiert.

Und so geht es durch das ganze Buch. In insgesamt sechs Kapiteln wird der lange Aktenweg verfolgt. Er beginnt mit den "Schreibstunden des Rechts", führt "Vom Übersetzen zum Gesetz" und von den Urkunden zu den Akten, "Von der Canzley zum Archiv". Bevor die Akten zu Icons werden, finden wir uns ein allerletztes Mal in den uns allen noch vertrauten Büros seligen Angedenkens. Mit "Fernsprecher, Schreibmaschine, Durchschlagpapier, Stehordner, Selbstlauf und Aktenplan". Das vorletzte Stadium der Aktengeschichte und Aktengeschichten markieren im Überwachungsstaat und in der Informationsgesellschaft, die damit einen neuen, häßlichen Touch erhielt, die Daten und Dateien der Stasi. Mit der Auflösung des MfS und des Amtes für Nationale Sicherheit der DDR erlebten die dort gehorteten Akten ein einmaliges Schicksal. "Ohne Behörde" waren sie "keine Verwaltungsakten" mehr. Das hat sich geändert. Kreiert wurde eine Behörde, die es so noch nie gegeben hat. Denn die "Behörde für Stasi-Unterlagen" ist "eine Schaltstelle mit der einzigen Aufgabe, Akten zu konservieren, zu registrieren und Einsichtsbegehrenden zugänglich zu machen". Erstmals bestimmt nicht mehr eine Behörde den Charakter ihrer Akten, zum Beispiel als Gerichts- oder Verwaltungsakten. Vielmehr schaffen die Akten sich ihre Behörde. Doch niemand wird auf die Idee verfallen, darin die Krönung einer Aktenkarriere zu sehen. Gleichwohl ist etwas überaus Positives damit verbunden: die - auch das wird von Cornelia Vismann mit Recht hervorgehoben - "persönliche Akteneinsicht". Wer die von der Verfasserin auch darüber hinaus kenntnisreich geschilderten Stolperpartien der Akteneinsichtsgeschichte kennt, weiß, was das heißt.

Dies waren - naturgemäß - nur einige Hinweise auf herrliche, mitunter auch traurige Entdeckungen, die jeder anhand von Vismanns "Akten" machen kann. Sie sind spannend. Auch voll von gelegentlich köstlichen und kuriosen Details. Zum guten Schluß ein Tip für Luhmann-Fans. Das Buch hält eine Überraschung bereit: Die aufschlußreiche Begegnung mit einem seiner Vorfahren, einem "Graphomanen und berserkerhaft fleißigen Autor", der das Geheimnis preisgibt, wieso er so viel schreiben konnte. Mehr wird nicht verraten, auch nicht die Fundstelle.

WALTER GRASNICK

Cornelia Vismann: "Akten". Medientechnik und Recht. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2000. 359 S., Abb., br., 29,90 DM.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

"Wer hätte das gedacht, aber Walter Grasnick findet in der Tat, dass dieses Buch über Akten ausgesprochen spannend ist. "Herrliche, mitunter auch traurige Entdeckungen" könne der Leser hier machen, und sogar einen Unterhaltungswert bescheinigt der Rezensent diesem Buch. Darüber hinaus werde hier gezeigt, dass Dissertationen nicht zwangsläufig dröge sein müssen und dazu auch noch preiswert sind. So empfiehlt Grasnick dieses Buch auch jedem Studenten, vor allem aber denen, die sich mit Jura befassen. Spannend findet der Rezensent so vieles an diesem Buch, dass er gar nicht alles aufzählen kann. Stellvertretend nennt er die Beschäftigung der Autorin mit der Frage, in welchem Verhältnis Akten zur Sprache stehen, welche Rolle die Sprache bei Gerichtsverfahren spielt, wie sich das Handhaben von Akten in Zeiten der digitalen Datenverarbeitung verändern wird, welche Bedeutung Akten in politischer Hinsicht haben (etwa nach dem Dreißigjährigen Krieg). Auch Geschichte der Akten bis hin zur Gauck-Behörde werde hier geboten, schwärmt Grasnick. Nicht zuletzt bescheinigt er der Autorin auch einen bewundernswerten Kenntnisreichtum in dieser gesamten Materie.

© Perlentaucher Medien GmbH"