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Die Bedeutung des Internets als Vertriebs- und Absatzkanal ist in der jüngsten Vergangenheit rasant gewachsen. Suchmaschinen kommt dabei eine maßgebliche Steuerungsfunktion zu. Dies führte dazu, dass sich mit Keyword Advertising eine spezifische Werbestrategie für Suchmaschinen entwickelte. Die marken- sowie lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit von Keyword Advertising sowie das Verhältnis von Marken- und Lauterkeitsrecht sind jedoch nach wie vor umstritten. Thomas Kaps analysiert zunächst das zentrale markenrechtliche Tatbestandselement markenrechtliche Benutzung und stellt dabei die Entwicklung…mehr

Produktbeschreibung
Die Bedeutung des Internets als Vertriebs- und Absatzkanal ist in der jüngsten Vergangenheit rasant gewachsen. Suchmaschinen kommt dabei eine maßgebliche Steuerungsfunktion zu. Dies führte dazu, dass sich mit Keyword Advertising eine spezifische Werbestrategie für Suchmaschinen entwickelte. Die marken- sowie lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit von Keyword Advertising sowie das Verhältnis von Marken- und Lauterkeitsrecht sind jedoch nach wie vor umstritten. Thomas Kaps analysiert zunächst das zentrale markenrechtliche Tatbestandselement markenrechtliche Benutzung und stellt dabei die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH dar. Darauf aufbauend untersucht er mögliche Markenrechtsverletzungen durch Keyword Advertising, wobei er zwischen sichtbarem und unsichtbarem Keyword Advertising unterscheidet. Er zeigt auch die divergierende Judikatur deutscher und österreichischer Höchstgerichte auf. Im zweiten Teil erfolgt die lauterkeitsrechtliche Beurteilung. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhältnis von Marken- und Lauterkeitsrecht. Das Buch richtet sich in erster Linie an Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler und Juristen, die im Marken- und Lauterkeitsrecht tätig sind.
Autorenporträt
Thomas Kaps, Mag. Dr.: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg (Mag. iur. 2008, Dr. iur. 2012); Rechtsanwaltsausbildung in Salzburg von 04/2009 - 06/2013; Partner bei EABG Rechtsanwälte, Salzburg, ab 07/2013. Er berät Unternehmen in Fragen des Wirtschaftsrechts, insbesondere Marken-, Urheber-, Lauterkeits- und Kartellrecht.