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1m Titel dieses Buches ist von Personlichkeit und Erleben die Rede. Es geht urn Begriffe, die sich von selbst zu verstehen scheinen, ebenso wie der Begriff der Verantwortlichkeit und der Begriff der Normalitat. Der Schein trUgt. Der Psychiater, der von den Gerichten herangezogen wird, urn als Sachverstandiger zu diesen Begriffen Stellung zu nehmen, erfahrt bald, d~ hier in Wirklichkeit eine gro~e Begriffsverwirrung herrscht. Als ob es eine stillschweigende Vereinbarung gabe, wird darUber wenig gesprochen. Dies ist ganz erstaunlich, da die Gerichte sehr oft psychiatrische Sachverstandige…mehr

Produktbeschreibung
1m Titel dieses Buches ist von Personlichkeit und Erleben die Rede. Es geht urn Begriffe, die sich von selbst zu verstehen scheinen, ebenso wie der Begriff der Verantwortlichkeit und der Begriff der Normalitat. Der Schein trUgt. Der Psychiater, der von den Gerichten herangezogen wird, urn als Sachverstandiger zu diesen Begriffen Stellung zu nehmen, erfahrt bald, d~ hier in Wirklichkeit eine gro~e Begriffsverwirrung herrscht. Als ob es eine stillschweigende Vereinbarung gabe, wird darUber wenig gesprochen. Dies ist ganz erstaunlich, da die Gerichte sehr oft psychiatrische Sachverstandige heranziehen. Noch erstaunlicher ist, d~ diese Unklarheit in den begrifflichen Anfangsgrtinden keine Fol· gen hat, die den einen oder andern beunruhigen. Deshalb soli hier versucht werden, Interesse flir diesen Bereich der gesellschaftlichen Angelegenheiten zu wecken. Da die zuktinftige Rechtsgestaltung wesentlich von der Auslegung dieser Begriffe mitbestimmt wird, hangt flir aile sehr viel davon ab, welche Meinungen dazu sich durchsetzen wer· den. Die Frage, wer in welchem Sinne tiber diese Begriffe Einflu~ auf das gesellschaft· liche Leben nehmen wird, geht jeden etwas an. Dabei liegt es nahe, den Psychiater zuerst einmal zu fragen, ob es tiberhaupt brauchbare Defmitionen von ,,Personlichkeit" und "Erleben" gibt. Urn diese Begriffe unmiliverstandlich zu defmieren, ist ailerdings eine methodische Einstellung notig, bei der konsequent zwischen Form und Inhalt psychologischer und psychopathologischer Gegebenheiten unterschieden wird. Wird diese Unterscheidung gemacht, dann entfallt die Unbestimmtheit der wechselseitigen Beziehungen zwischen den Begriffen Verantwortlichkeit, Personlichkeit und Erleben in eben dem M~e, in dem die Begriffe Form und Inhalt selbst klar und bestimmt hervortreten.