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Durch das Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Versicherungsaufsichtsgesetz wurde Paragraph 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des Paragraphen 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen. Die vorliegende Studie befasst sich detailliert mit den Auswirkungen, welche die Neuerungen in der Gesetzgebung auf die Rückversicherungsbranche haben.

Produktbeschreibung
Durch das Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Versicherungsaufsichtsgesetz wurde Paragraph 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des Paragraphen 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen.
Die vorliegende Studie befasst sich detailliert mit den Auswirkungen, welche die Neuerungen in der Gesetzgebung auf die Rückversicherungsbranche haben.
Autorenporträt
Daniel Kundel absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Fachhochschule in Köln mit dem Abschluss des Bachelor of Laws. Schwerpunkt des Studiums war der Bereich Mergers & Acquisitions. Durch eine zweijährige Tätigkeit als Werkstudent bei der General Reinsurance AG fand der Autor das Thema zu seiner Bachelor-Thesis.