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Die Wirksamkeit von Kostenanrechnungsklauseln in D&O-Versicherungsverträgen ist trotz der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 9. Juni 2011 (7 U 127/09) nach wie vor umstritten. Dies überrascht angesichts der Bedeutung von Kostenanrechnungsklauseln nicht. Einerseits drohen die Kosten der vom Versicherer veranlassten Anspruchsabwehr die Versicherungssumme aufzuzehren, so dass im Falle der Begründetheit des Haftpflichtanspruchs nicht mehr ausreichend Mittel zur Freistellung zur Verfügung stehen. Andererseits wäre das versicherungstechnische Risiko der D&O-Versicherung ohne die Verwendung von…mehr

Produktbeschreibung
Die Wirksamkeit von Kostenanrechnungsklauseln in D&O-Versicherungsverträgen ist trotz der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 9. Juni 2011 (7 U 127/09) nach wie vor umstritten. Dies überrascht angesichts der Bedeutung von Kostenanrechnungsklauseln nicht. Einerseits drohen die Kosten der vom Versicherer veranlassten Anspruchsabwehr die Versicherungssumme aufzuzehren, so dass im Falle der Begründetheit des Haftpflichtanspruchs nicht mehr ausreichend Mittel zur Freistellung zur Verfügung stehen. Andererseits wäre das versicherungstechnische Risiko der D&O-Versicherung ohne die Verwendung von Kostenanrechnungsklauseln kaum kalkulierbar. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage der AGB-rechtlichen sowie dinglichen Wirksamkeit von Kostenanrechnungsklauseln in der D&O-Versicherung nach.
Autorenporträt
Dr. Nikolaus Dickstein, 1988 in Hamburg geboren, studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg, Münster und Lausanne. Nach Ablegung des zweiten Staatsexamens am Hanseatischen Oberlandesgericht ist er seit 2018 als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.