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Auch der II. Band des Werkes veranschaulicht und interpretiert mit Beispielen aus über dreißig Territorien eines in der zentralen Gesetzgebung sehr aktiven Reichskreises typische und bisweilen auch untypische Kennzeichen frühmoderner "Ordnungspolitik". Diese wird für eine Zeit untersucht, der als "Sattelzeit" der Moderne eine kaum zu überschätzende Weichenstellung zufiel, nach der sich Rechte und Pflichten, öffentliche und kirchliche Ordnung, sozialer Friede, Ehre, Glückseligkeit und Wohlstand zum Teil bis heute ableiten. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und in den ihm…mehr

Produktbeschreibung


Auch der II. Band des Werkes veranschaulicht und interpretiert mit Beispielen aus über dreißig Territorien eines in der zentralen Gesetzgebung sehr aktiven Reichskreises typische und bisweilen auch untypische Kennzeichen frühmoderner "Ordnungspolitik". Diese wird für eine Zeit untersucht, der als "Sattelzeit" der Moderne eine kaum zu überschätzende Weichenstellung zufiel, nach der sich Rechte und Pflichten, öffentliche und kirchliche Ordnung, sozialer Friede, Ehre, Glückseligkeit und Wohlstand zum Teil bis heute ableiten. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und in den ihm zugeordneten zehn Reichskreisen - dabei bestimmen der Schwäbische Reichskreis in Band I, der Fränkische Reichskreis in Band II sowie Bayern und Pfalz in band III die regionalen Schwerpunkte - setzten sowohl die Kaiser selbst als auch die legislativen Reichsorgane, allen voran die Reichstrage, auf eine bereits im 16. Jahrhundert weitgehend ausgereifte neue Form zur Vermittlung allgemeiner Normen und Wertmaßstäbe. Die zentralen Fragen lauten freilich, wie und seit wann sie umschrieben werden können und ob sie sich regional unterschiedlich entwickelten und verbreiteten. Ihre Herkunft ist nur unpräzise datierbar. In Anlehnung an die Reichsreformdiskussion des 15. Jahrhunderts, an Postulate aus der Reformationszeit und der Zeit der Bauernkriege sowie an ältere, durchaus schon breiter angelegte Gesetze des Mittelalters- Dorf- und Stadtordnungen, Bistümer, Gerichtsstatuten - formierte sich ein Regelwerk, das als frühmoderne "Policey" eine neue Gesetzesdimension schuf. Der II. Band eröffnet erstmals für Franken mit edierten Quellen einen systematischen Blick, wie die Reichsgesetzgebung auf die Statuten territorialer und städtischer "Policey" wirkte. Spannend wird zudem der grenzüberschreitende Vergleich normativer Herrschaftsinstrumente entwickelt, der Aussagen zu dem noch wenig erforschten Kommunikationssystem von Kanzlei zu Kanzlei zulässt. Regionale und überregionale Merkmale werden unter Einschluss zahlreicher Reichs- und Landstände wie dem Reichskreis selbst, den beiden Markgraftümern der Hohenzollern, Sachsen-Coburg, den Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt und Dinkelsbühl, den Fürstbistümern Bamberg, Würzburg und Eichstätt, dem Domkapitel Würzburg, den Klöstern Münsterschwarzach, und St. Clara (Bamberg) oder einer Schar kleinerer Adelsherrschaften (Egloffstein, Ostheim, Schönborn, Thüringen, Zobel) vor dem Hintergrund europäischer Kulturgeschichte herausgearbeitet. Die Transparenz des frühmodernen Normen- und Ordnungsgefüges kann so an unterschiedlichen Typen der Territorialität - groß und klein, weltlich und geistlich, städtisch und ländlich - überprüft werden. Der Vergleich legt schließlich supraterritoriale Tendenzen offen, die einen Wissenstransfer über die engen Grenzen im Fränkischen Reichskreis von Land zu Land voraussetzen.


Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Wolfgang Wüst ist Inhaber des Lehrstuhls für Bayerische und Fränkische Landesgeschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Rezensionen
"Als obrigkeitliche Normen, die nicht nur Ordnungsvorstellungen und -ziele und die Wege zu deren Durchsetzung widerspiegeln, sondern auch als Reaktion auf reale Gegebenheiten entstanden sind, bieten Policeyordnungen aufschlußreiche Quellen auch für interdisziplinäre Forschungsansätze. Dafür eine durchdachte, wiederum durch ein Glossar erläuterte Auswahl vorgelegt zu haben, ist das Verdienst der hier anzuzeigenden Edition, die mit einem Band über Bayern und die Pfalz fortgesetzt werden soll." Hans Eugen Specker in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, Jg. 64/ 2005 "Die edierten Ordnungen bilden in vielerlei Hisnicht wahre Fundgruben und sie bereiten bei der Lektüre auch Vergnügen." Rudolf Endres in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 122. Bd. 2005