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Ob Politik, Wohlfahrt oder Sport - jeder der rund 600.000 eingetragenen Vereine in Deutschland hat einen Vorstand. Dieser Vorstand haftet seit 2009 gegenüber seinem Verein »nur noch« für grobe Fahrlässigkeit (§ 31a BGB). Seine persönliche Haftung für Steuerschulden des e. V. setzt ebenfalls grobe Fahrlässigkeit voraus (§§ 34, 69 AO). Vor diesem Hintergrund füllt der Autor den unbestimmten Rechtsbegriff unter Rekurs auf seine Historie mit Fokus auf die Besonderheiten des Vereins im zivil- wie im steuerrechtlichen Kontext mit Leben. Dabei tauchen Parallelen auf, etwa beim Thema…mehr

Produktbeschreibung
Ob Politik, Wohlfahrt oder Sport - jeder der rund 600.000 eingetragenen Vereine in Deutschland hat einen Vorstand. Dieser Vorstand haftet seit 2009 gegenüber seinem Verein »nur noch« für grobe Fahrlässigkeit (§ 31a BGB). Seine persönliche Haftung für Steuerschulden des e. V. setzt ebenfalls grobe Fahrlässigkeit voraus (§§ 34, 69 AO). Vor diesem Hintergrund füllt der Autor den unbestimmten Rechtsbegriff unter Rekurs auf seine Historie mit Fokus auf die Besonderheiten des Vereins im zivil- wie im steuerrechtlichen Kontext mit Leben. Dabei tauchen Parallelen auf, etwa beim Thema Ressort-verteilung und Rechtsrat, aber auch Unterschiede, etwa bei der Subjektivierung des Verschuldens. Grundlage bilden die gesetzgeberischen Erwägungen zur Stärkung des Ehrenamts und eine kritische Würdigung der Rechtsprechung des BFH. Daneben bietet der Autor Leitlinien für eine Schadensaufteilung in Mitverschuldenskonstellationen an und überträgt seine Ergebnisse auf weitere steuerrechtliche Haftungsnormen.
Autorenporträt
Marvin Waldvogel studied law at the EBS Law School in Wiesbaden from 2011 to 2016. Subsequently, he did his doctorate at Prof. Segnäs chair for civil law, commercial and corporate law and law of the non-profit organisations. Whilst writing his thesis, he worked as a research assistant for Prof. Drinhausen, General Counsel EMEA legal at Deutsche Bank and honorary professor at the EBS Law School. In September 2020, the author concluded his practical legal training at the District Court of Wiesbaden. Two months later, he was appointed as a judge at the Administrative Court in Gießen.
Rezensionen
»In ansprechender und gut verständlicher Darstellung wird eine für die Praxis wichtige Thematik analysiert und in ihrer Bedeutung sichtbar gemacht.« Dr. Christoph Mecking, in: Stiftung & Sponsoring, 2/2022