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Die richterliche Unabhängigkeit rückt im Zeitalter von Ressourceneinsparungen und Effizienzbestrebungen innerhalb der Justiz wieder vermehrt in die rechtspolitische Aufmerksamkeit. Mit dem Bestreben nach mehr Unabhängigkeit der Dritten Gewalt taucht automatisch auch die Frage nach stärkerer Kontrolle der Richter auf. An dieser Schnittstelle knüpft diese Arbeit an und fragt nach der Existenzberechtigung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung in diesem Spannungsverhältnis. Im Wege einer rechtlichen, sozialwissenschaftlichen und kriminalpolitischen Zusammenschau wird in fünf Schritten die…mehr

Produktbeschreibung
Die richterliche Unabhängigkeit rückt im Zeitalter von Ressourceneinsparungen und Effizienzbestrebungen innerhalb der Justiz wieder vermehrt in die rechtspolitische Aufmerksamkeit. Mit dem Bestreben nach mehr Unabhängigkeit der Dritten Gewalt taucht automatisch auch die Frage nach stärkerer Kontrolle der Richter auf. An dieser Schnittstelle knüpft diese Arbeit an und fragt nach der Existenzberechtigung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung in diesem Spannungsverhältnis. Im Wege einer rechtlichen, sozialwissenschaftlichen und kriminalpolitischen Zusammenschau wird in fünf Schritten die Dogmatik des Tatbestandes, der Stellenwert der Norm im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Systemunrecht, die empirisch-praktische Relevanz derselben, die Erfahrungen mit der Strafbarkeit von Richtern im europäischen Rechtsraum sowie das Verhältnis des
339 StGB zum Verfassungsrecht einer kritischen Sinnhaftigkeitskontrolle unterzogen. Die Arbeit mündet in einem zukunftsorientierten, unabhängigkeitsachtenden Lösungsvorschlag: die Entfernung des Tatbestandes aus dem Strafgesetzbuch.
Autorenporträt
Die Autorin: Maike Hoenigs wurde 1980 geboren. Ende 2002 begann sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Nach Ablegen der Ersten juristischen Staatsprüfung 2007 war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Anwaltssozietät tätig. Seit 2008 leistet die Autorin ihr Rechtsreferendariat am Landgericht in Frankfurt am Main ab. Die Promotion erfolgte 2009.