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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte (gut), Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Öffentliches Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit von 2002 beschäftigt sich neben ethischen Problemen im Schwerpunkt mit den rechtlichen Problemen und Rahmenbedingungen der Pränataldiagnostik (PD) und Präimplantationsdiagnostik (PID). Die verfassungsrechtliche Einordnung dieser Diagnoseverfahren wird neben den einfach gesetzlichen Grundlagen erörtert. Insbesondere in…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte (gut), Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Öffentliches Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit von 2002 beschäftigt sich neben ethischen Problemen im Schwerpunkt mit den rechtlichen Problemen und Rahmenbedingungen der Pränataldiagnostik (PD) und Präimplantationsdiagnostik (PID). Die verfassungsrechtliche Einordnung dieser Diagnoseverfahren wird neben den einfach gesetzlichen Grundlagen erörtert. Insbesondere in verfassungsrechtlicher Sicht gibt es Wertungswidersprüche, die auch aus ethischer Sicht zu hinterfragen sind. Maßgeblich ist, ab wann die Rechtsordnung vom Beginn des Lebens und der Grundrechtssubjektivität von Embryonen ausgeht. Zentrale Punkte dabei sind die Menschenwürde und der Lebensschutz von Embryonen. Dargestellt werden die gesetzlichen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Probleme, die sich aus den einschlägigen Gesetzen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei nicht in der Diskussion über den Beginn menschlichen Lebens oder der Grundrechtssubjektivität von Embryonen, sondern in der Darlegung der verfassungsrechtlichen Argumente, die für eine Rechtfertigung der PID sprechen können.
Autorenporträt
Feußner, Benny§1999-2005 juristisches Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau, erstes Staatsexamen mit Schwerpunkt Internetrecht, 2005-2007 juristisches Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe, zweites Staatsexamen mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, seit 2007 Tätigkeit als Rechtsanwalt und seit 2010 Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht