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Die zwangsweise Durchsetzung eines Prozessvergleichs im internationalen Rechtsverkehr kann sich aufgrund seiner unterschiedlichen prozessualen Ausformung in den einzelnen Rechtsordnungen und der sowohl auf staatsvertraglicher Ebene als auch in den autonomen Rechten der einzelnen Staaten nur ungenügend abgesicherten Anerkennungs- und Vollstreckungsfähigkeit als problematisch erweisen. Agnes H. Atteslander-Dürrenmatt zeigt sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht die Möglichkeiten und Grenzen der Durchsetzung in- und ausländischer Prozessvergleiche im grenzüberschreitenden…mehr

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Produktbeschreibung
Die zwangsweise Durchsetzung eines Prozessvergleichs im internationalen Rechtsverkehr kann sich aufgrund seiner unterschiedlichen prozessualen Ausformung in den einzelnen Rechtsordnungen und der sowohl auf staatsvertraglicher Ebene als auch in den autonomen Rechten der einzelnen Staaten nur ungenügend abgesicherten Anerkennungs- und Vollstreckungsfähigkeit als problematisch erweisen. Agnes H. Atteslander-Dürrenmatt zeigt sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht die Möglichkeiten und Grenzen der Durchsetzung in- und ausländischer Prozessvergleiche im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr der Schweiz auf. Dabei legt sie zunächst eine umfassende rechtsvergleichende Untersuchung der Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts in der Schweiz und in ihren Nachbarstaaten vor. Sie untersucht die gegenwärtige Rechtslage anhand der einschlägigen Staatsverträge sowie der autonomen Rechte der Schweiz und ihrer Nachbarstaaten. Die Autorin zeigt, dass der unsicheren Anerkennungs- und Vollstreckungsfähigkeit gerichtlicher Vergleiche de lege lata nur durch den Abschluss von Vergleichen in Urteilsform oder ähnlicher der lex fori des Errichtungsstaats bekannter prozessualer Streiterledigungsformen begegnet werden kann. Dagegen sollte de lege ferenda nicht nur die Anerkennungs- und Vollstreckungsfähigkeit gerichtlicher Vergleiche nach staatsvertraglichem und autonomem Recht abgesichert werden, sondern vor allem auch eine vom äußeren Erscheinungsbild unabhängige und länderübergreifende Fortentwicklung des Prozessvergleichs hin zu einem echten Urteilssurrogat mit materieller Rechtskraft angestrebt werden.
Autorenporträt
Geboren 1970; Studium der Rechtswissenschaften in Bern; 1998 Erwerb des bernischen Fürsprecherpatents; 2005 Promotion.