109,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung grundsätzlich um bisherige Abschreibungen zu kürzen, wenn das Wirtschaftsgut vor seiner Einlage in das Betriebsvermögen zur Erzielung von Überschusseinkünften verwendet wurde. Dies soll verhindern, dass der Steuerpflichtige »doppelte Abschreibungen« vornehmen kann. Die Untersuchung diskutiert die Vorschrift und zeigt auf, dass weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, mit denen der Steuerpflichtige eine mehrfache Berücksichtigung seiner Aufwendungen erzielen kann. Anhand der verfassungsrechtlichen Grundlagen…mehr

Produktbeschreibung
Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung grundsätzlich um bisherige Abschreibungen zu kürzen, wenn das Wirtschaftsgut vor seiner Einlage in das Betriebsvermögen zur Erzielung von Überschusseinkünften verwendet wurde. Dies soll verhindern, dass der Steuerpflichtige »doppelte Abschreibungen« vornehmen kann.
Die Untersuchung diskutiert die Vorschrift und zeigt auf, dass weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, mit denen der Steuerpflichtige eine mehrfache Berücksichtigung seiner Aufwendungen erzielen kann. Anhand der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der Abschreibungen entwickelt die Arbeit einen Lösungsvorschlag, der eine systemgerechte Besteuerung ermöglichen soll.
Im Ergebnis kann die Inanspruchnahme nicht vorgesehener Steuervorteile durch eine Besteuerung der Einlage erheblich eingeschränkt werden. Allerdings ist eine Reform der dualistischen Einkunftsermittlung nötig, um sämtliche Steuergestaltungen auszuschließen.
Autorenporträt
Christian Vandersmissen studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg, Paris und Genf. Nach der Ersten Juristischen Prüfung arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Lehrstuhl Professor Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof). Anschließend absolvierte er ein Aufbaustudium zum Master of Law (LL.M.) an der Universität Cambridge. Nach dem Referendariat im Bezirk des Kammergerichts ist er als Rechtsanwalt in Berlin tätig.