Menschenrechtsbeauftragte

Rechte und Pflichten sowie Arbeitshilfen für die Praxis

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt von den in seinen Anwendungsbereich fallenden Unternehmen festzulegen, wer für die Überwachung des Risikomanagements zuständig ist. Die Geschäftsleitung erfüllt diese Pflicht durch die Benennung von einem oder mehreren Menschenrechtsbeauftragten. Weiterhin hat die Geschäftsleitung sich regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, über die Arbeit des oder der Menschenrechtsbeauftragten zu informieren.Mit dieser knappen Beschreibung ist ein weites Aufgabenfeld der Überwachung des Managements menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in ...