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Eigentumsschutz beim Squeeze out

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Aus wirtschaftlichen Gründen wurde zum 1.1.2002 die Möglichkeit des Squeeze out in das Aktiengesetz aufgenommen. Die Hauptversammlung kann unter bestimmten Umständen beschließen, dass Minderheitsaktionäre mit sehr geringer Beteiligung ihre Anteile gegen Barabfindung auf den Hauptaktionär übertragen müssen. Der Verlust seiner Rechtsposition bedeutet jedoch einen Eingriff in das Eigentumsrecht des zwangsausgeschlossenen Minderheitsaktionärs. Das wird überwiegend für unproblematisch, teilweise aber auch für insgesamt verfassungswidrig gehalten.

Die Autoren zeigen, dass die Schutzmechanismen der gesetzlichen Regelung gerade im Detail einer sorgfältigen Handhabung bedürfen, um tatsächlich effektiven Eigentumsschutz gewährleisten zu können. Sie prüfen, ob und in welcher Auslegung die Regelungen der §§ 327a ff. AktG den Anforderungen entsprechen, die an Inhaltsbestimmungen des Eigentums zu stellen sind. Insbesondere im Abfindungsverfahren müssen durch die richtige und verfassungskonforme Auslegung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit ausgeschlossen werden. Nur unter diesen Bedingungen ist der Squeeze out sowohl für börsennotierte als auch für nicht börsennotierte Gesellschaften ein verfassungsrechtlich einwandfreies Instrument.