
Das Opportunitätsprinzip im Bußgeldverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Kartellrechts
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Das Bußgeldverfahren wird vom Opportunitätsprinzip geprägt. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann die Verfolgungsbehörde jederzeit von der Sanktionierung begangener Ordnungswidrigkeiten absehen. In welchen Fällen dies angezeigt ist und wann die Verfolgungsbehörde verpflichtet ist, Sanktionen zu verhängen, wird in dieser Arbeit anhand zahlreicher Beispielsfälle untersucht und einer dogmatischen Lösung zugeführt.