
Zusammenarbeit von Sozialpsychiatrischen Diensten und Polizei
Rolle der Gesundheitsämter, insbesondere der Sozialpsychiatrischen Dienste, im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr
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Die Polizei kann sich bei der Verhütung zukünftiger Gefahren nicht allein auf den proaktiven Ansatz der Opferbetreuung verlassen. Um das Opfer besser schützen zu können, muss auch dem Täter Hilfe angeboten werden. Die Polizei steht in der Verantwortung, das Bindeglied zu der Möglichkeit einer professionellen Unterstützung für ihn zu sein. Eine engere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden kann diese Hilfe ermöglichen und erneute Gewaltausübung verhindern. Für Personen, die aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr für sich und die Umwelt darstellen, sind die Sozialpsychiatrischen Di...
Die Polizei kann sich bei der Verhütung zukünftiger Gefahren nicht allein auf den proaktiven Ansatz der Opferbetreuung verlassen. Um das Opfer besser schützen zu können, muss auch dem Täter Hilfe angeboten werden. Die Polizei steht in der Verantwortung, das Bindeglied zu der Möglichkeit einer professionellen Unterstützung für ihn zu sein. Eine engere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden kann diese Hilfe ermöglichen und erneute Gewaltausübung verhindern. Für Personen, die aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr für sich und die Umwelt darstellen, sind die Sozialpsychiatrischen Dienste die Ansprechpartner.