
Das selbständige Beweisverfahren in Arzthaftungssachen
Unter Vergleich der Verschuldenshaftung nach deutschem Recht mit dem kollektiven Schadensausgleich im neuseeländischen accident compensation scheme
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Die stete Zunahme arzthaftungsrechtlicher Streitigkeiten bietet Anlass, ber alternative Konfliktl sungsmodelle nachzudenken. Dabei stellt sich die Frage, ob das streitschlichtende Beweisverfahren im Sinne von 485 Abs. 2 ZPO Gutachterkommissionen, Schlichtungsstellen und Mediation in mancherlei Hinsicht berlegen ist. Gerade bei Arzthaftungssachen stellt es einen Weg dar, auf dem die Beteiligten unter Ber cksichtigung der Besonderheiten dieses Gebiets zu einer einvernehmlichen vorprozessualen Einigung gelangen k nnen. Zentrales Element der vorgezogenen Beweisaufnahme ist die schriftliche Begutac...
Die stete Zunahme arzthaftungsrechtlicher Streitigkeiten bietet Anlass, ber alternative Konfliktl sungsmodelle nachzudenken. Dabei stellt sich die Frage, ob das streitschlichtende Beweisverfahren im Sinne von 485 Abs. 2 ZPO Gutachterkommissionen, Schlichtungsstellen und Mediation in mancherlei Hinsicht berlegen ist. Gerade bei Arzthaftungssachen stellt es einen Weg dar, auf dem die Beteiligten unter Ber cksichtigung der Besonderheiten dieses Gebiets zu einer einvernehmlichen vorprozessualen Einigung gelangen k nnen. Zentrales Element der vorgezogenen Beweisaufnahme ist die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverst ndigen. Die Frage nach der Reichweite der Beweisthemen f hrt zur ck zu den Grundstrukturen des Arzthaftungsrechts. Stefanie Edlbauer erl utert das selbst ndige Beweisverfahren in Arzthaftungssachen unter Vergleich des deutschen Systems der individuellen Verschuldenshaftung mit dem kollektiven Schadensausgleich im neuseel ndischen accident compensation scheme. Sie beleuchtet die geltenden Wertungsprinzipien dieser Verfahren und liefert Anhaltspunkte daf r, wann die au ergerichtliche Beweiserhebung im Einzelfall unzul ssig sein kann.