Steiermärkisches Baurecht

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Rechtssicherheit für Bauvorhaben in der Steiermark Das Steiermärkische Baugesetz 1995 (Stmk BauG) bildet im Bundesland Steiermark die zentrale Rechtsgrundlage für Bauvorhaben. Es regelt die notwendigen Bewilligungsverfahren für Neubauten, Erweiterungen, Umbauten sowie Nutzungsänderungen baulicher Anlagen und umfasst baupolizeiliche Maßnahmen wie Beseitigungsaufträge, Nutzungsverbote, Baustopps und Versiegelungen. Abgesehen von bestimmten, gesetzlich festgelegten Ausnahmen, die eine Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften erfordern, zum Beispiel im Straßen- oder Abfallrecht, ist das...