Der Willensmangel bei Eingehung der Ehe und Begründung der Lebenspartnerschaft
Julia Drolshagen
Broschiertes Buch

Der Willensmangel bei Eingehung der Ehe und Begründung der Lebenspartnerschaft

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Die Eingehung der Ehe und die Begründung der Lebenspartnerschaft erfordern zwei korrespondierende Willenserklärungen der Ehegatten / der Lebenspartner. Besteht bei einem oder beiden Partnern bei der Erklärung ein Willensmangel, so ist die Ehe / die Lebenspartnerschaft aufhebbar. Zwar ist die Anzahl der Eheaufhebungen im Vergleich zur Zahl der Ehescheidungen gering, die unterschiedlichen Rechtsfolgen und Verfahrensvorschriften rechtfertigen jedoch die Beibehaltung der Eheaufhebung neben der Scheidung. Besondere Aktualität gewinnt das Thema auch aufgrund des gesetzgeberischen Vorhabens, die ...