Die Feststellung der Testierunfähigkeit durch den Notar
Bärbel Brah
Broschiertes Buch

Die Feststellung der Testierunfähigkeit durch den Notar

Dissertationsschrift

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§ 28 BeurkG gibt dem Notar auf, seine Wahrnehmungen über die Testierfähigkeit zu vermerken. Das geschieht in der Praxis meist nicht in der vom Gesetz vorgesehenen Weise. Stattdessen stellen die Notare die Testier- und Geschäftsfähigkeit fest, obwohl verfahrensrechtlich die Wahrnehmungen des Notars zu vermerken sind und materiell-rechtlich nicht die Testierfähigkeit, sondern die Testierunfähigkeit zu prüfen ist, und obwohl das Gericht im Prozess für eine derartige Feststellung regelmäßig ein psychiatrisches Fachgutachten einholen muss. Angesichts unserer alternden Gesellschaft werden...