
Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz mit Wahlordnung, Kommentar, zur Fortsetzung
Kommentar mit Wahlordnung. Stand: Dezember 2024, Gesamtwerk inkl. 27. Lfg.
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Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) Rheinland-Pfalz regelt die Wahl, Zuständigkeit und Befugnisse der Personalvertretungen. Personalvertretungen sind die Personalräte, die Gesamtpersonalräte und der Hauptpersonalrat im öffentlichen Dienst.Aktualisierungen: in der Regel 2 Ergänzungslieferungen im Jahr. Bezugsbedingungen: Dieses Loseblattwerk wird zur Fortsetzung geliefert. Diese ist jederzeit wieder kündbar. Im Falle einer Überschneidung der Kündigung mit dem Versand einer Ergänzungslieferung wird die Kündigung nach dieser Lieferung wirksam.
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