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Upstream-Kreditsicherheiten

Upstream-Kreditsicherheiten

Die gesellschaftsrechtliche Haftung des Tochter-Geschäftsführers für ihre Gewährung im Konzern. Dissertationsschrift

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In der Konzernfinanzierung ist es gängige Praxis, dass Tochtergesellschaften zur Absicherung des Kreditgebers der Muttergesellschaft Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen. Dabei ist die Gewährung sog. Upstream-Kreditsicherheiten für das Tochter-Geschäftsführungsorgan kein risikoloses Unterfangen. Nimmt man den GmbH-Konzern in den Blick, so erweist sich für den Tochter-Geschäftsführer die Gewährung von Upstream-Sicherheiten insbesondere angesichts der Haftungstatbestände des43 Abs. 3 GmbHG und64 S. 3 GmbHG als problematisch, wobei in den Details noch einige Fragen ungeklärt sind....