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Die Öffnung der Netzsektoren Telekommunikation, Elektrizität, Luftverkehr, Eisenbahn und Nahverkehr für den Wettbewerb erfordert die Neubestimmung von Art und Umfang staatlicher Eingriffe in das Marktgeschehen. Aufbauend auf der theoretischen Analyse zentraler Fragen der Regulierungspraxis bietet das Buch mit der konsequenten Anwendung des disaggregierten Regulierungsansatzes auf die jeweils sektorspezifischen Problemstellungen eine Darlegung des jeweiligen Regulierungsbedarfs und eine fundierte Erörterung aktueller Probleme. Der einheitliche Analyserahmen verdeutlicht dem Leser Parallelen und…mehr

Produktbeschreibung
Die Öffnung der Netzsektoren Telekommunikation, Elektrizität, Luftverkehr, Eisenbahn und Nahverkehr für den Wettbewerb erfordert die Neubestimmung von Art und Umfang staatlicher Eingriffe in das Marktgeschehen. Aufbauend auf der theoretischen Analyse zentraler Fragen der Regulierungspraxis bietet das Buch mit der konsequenten Anwendung des disaggregierten Regulierungsansatzes auf die jeweils sektorspezifischen Problemstellungen eine Darlegung des jeweiligen Regulierungsbedarfs und eine fundierte Erörterung aktueller Probleme. Der einheitliche Analyserahmen verdeutlicht dem Leser Parallelen und Unterschiede zwischen den Sektoren und erleichtert eine eigenständige Auseinandersetzung mit aktuellen wettbewerbspolitischen Fragestellungen. Mit einer Reihe von Aktualisierungen und Ergänzungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Marktöffnung in den Netzsektoren durchaus kein abgeschlossener Prozess ist.
Autorenporträt
Günter Knieps, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg / Gert Brunekreeft, University of Cambridge
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 28.08.2000

Wettbewerbsregulierung in Netzsektoren
Die Preisgestaltung sollte dem Markt überlassen werden

Günter Knieps/Gert Brunekreeft (Herausgeber): Zwischen Regulierung und Wettbewerb. Netzsektoren in Deutschland. Physika-Verlag, Heidelberg 2000, 225 Seiten, 89 DM.

Kaum ein Tag vergeht, an dem sich die Wirtschaftspolitiker in Bund und Ländern oder die Europäische Kommission in Brüssel nicht mit der wettbewerblichen Marktöffnung ehemals monopolistischer Branchen beschäftigen. Der Wettbewerb hat inzwischen auch die sogenannten Netzsektoren erfaßt, also jene Branchen wie die Elektrizitätswirtschaft oder den öffentlichen Nahverkehr, die auf eine Netzinfrastruktur angewiesen sind. Die Netzsektoren können nicht einfach durch den Abbau von Beschränkungen dem Wettbewerb überlassen werden, wenn sich bestimmte, für den Betrieb des Netzes wesentliche Teile im Besitz eines der Wettbewerber befinden.

Mit diesem Spannungsfeld von Wettbewerb und Regulierung befassen sich die Autoren in diesem Buch. Im ersten Kapitel plädiert Günter Knieps für eine Unterscheidung zwischen den Teilen der Branche, in denen ein funktionsfähiger (aktiver oder potentieller) Wettbewerb möglich ist, und den monopolistischen Engpaßbereichen. Solange alle Wettbewerber Zugang zu den Netzen hätten, könnte man einem potentiellen Wettbewerb grundsätzlich vertrauen. In der Regulierung der Engpaßbereiche will Knieps die konkrete Preisgestaltung dem Markt überlassen und nur den Preissetzungsspielraum nach oben begrenzen.

Gert Brunekreeft analysiert die wohlfahrtstheoretische Effizienz alternativer Netzzugangsmechanismen. Auch er plädiert dafür, den Regulierungsaufwand auf das Notwendigste zu beschränken. Er empfiehlt einen Mittelweg zwischen globaler Regulierung und strikter Abspaltung der Engpaßbereiche vom übrigen Netz sowie der Service-Ebene (zum Beispiel der Transportleistung). Martin Kunz gibt einen Überblick über verschiedene Regulierungsregime.

In den folgenden Kapiteln werden die Netzsektoren Telekommunikation, Elektrizitätswirtschaft, Eisenbahn und öffentlicher Personennahverkehr vorgestellt, der institutionelle Wandel beschrieben und der jeweilige Regulierungsbedarf analysiert. Anne Gabelmann und Wolfgang Gross ziehen eine erste Bilanz der Liberalisierung in der Telekommunikation. Sie sprechen sich dafür aus, den Fernnetzmarkt nur noch durch das allgemeine Wettbewerbsrecht zu regulieren und dem Einfluß der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation zu entziehen. Im Ortsnetz sehen sie allerdings derzeit noch Regulierungsbedarf.

Gert Brunekreeft und Katja Keller fordern, eine sektorspezifische Regulierungsbehörde für die Preisregulierung in der Elektrizitätswirtschaft einzurichten. Während der deutsche Gesetzgeber auf privatwirtschaftliche Vereinbarungen der betroffenen Verbände und auf das Kartellgesetz vertraut, befürchten sie, daß die Elektrizitätsnetzbetreiber überhöhte Preise verlangen könnten, und stellen den ausgehandelten Netzzugang grundsätzlich in Frage.

Die ausführliche und anschauliche mikroökonomische Analyse der Trassenpreisgestaltung der Deutschen Bahn zeigt, daß dem Wettbewerb auf der Schiene nicht weniger, sondern mehr Freiheit für Preisdifferenzierung guttäte. Angesichts der starken Konkurrenz durch andere Verkehrsträger sprechen sich Arnold Berndt und Martin Kunz für einen ausgehandelten Netzzugang ohne regulierende Eingriffe des Staates in die Tarifstruktur aus. Eine politische Bevorzugung der Bahn mit stärkerer Regulierung und staatlicher Verkehrsplanung halten sie für wohlfahrtstheoretisch nicht gerechtfertigt.

Das Koordinationsproblem der verschiedenen Anbieter im öffentlichen Personennahverkehr sieht Hans-Jörg Weiss am besten durch eine umfassende Marktöffnung gewährleistet. Den einzelnen privaten Unternehmen stehe es dabei frei, miteinander zu kooperieren - bis hin zur Fusion. In der Tradition der Freiburger Schule legt Weiss dabei mehr Wert auf die Freiheit des einzelnen Anbieters als auf eine Fusionskontrolle.

Den - allesamt "Freiburger" - Autoren gelingt es, die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen und deren Regulierungsbedarf zu veranschaulichen - immer vor dem Hintergrund, daß nur die monopolistischen Engpaßbereiche reguliert werden sollten und der Entfaltung des Marktes größtmögliche Freiheit gelassen werden sollte. Dabei überrascht es allerdings, daß für die Elektrizitätswirtschaft eine zusätzliche sektorale Regulierungsbehörde zur Regelung der Durchleitungspreise gefordert wird. Die Autoren vertrauen hier offenbar nicht den dezentralen Verhandlungsergebnissen des Marktes. In der Praxis erweist sich der ausgehandelte Netzzugang allerdings als praktikabel. Kartellamt und Gerichte wenden das Wettbewerbsrecht konsequent an. Warum also mit einer zusätzlichen regulierenden Instanz, die alle Probleme einer Bürokratie in sich birgt, die einheitliche Anwendung von Wettbewerbsregeln für möglichst viele Branchen preisgeben?

BETTINA BONDE

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