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Hinter dem konkreten Anlaß dieses ersten Krieges der NATO stehen in Wahrheit nichts Geringeres als die Fragen nach Fundament, Reichweite, Revisionsbedürftigkeit und Zukunft tradierter Grundnormen des Völkerrechts und der internationalen politischen Ethik.

Produktbeschreibung
Hinter dem konkreten Anlaß dieses ersten Krieges der NATO stehen in Wahrheit nichts Geringeres als die Fragen nach Fundament, Reichweite, Revisionsbedürftigkeit und Zukunft tradierter Grundnormen des Völkerrechts und der internationalen politischen Ethik.
Autorenporträt
Prof. Dr. jur. Reinhard Merkel ist Ordinarius für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Zahlreiche Veröffentlichungen. Er forscht in den Bereichen Strafrecht, rechtsphilosophische Grundlagenforschung und Recht und Ethik in der Medizin.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 29.05.2000

Im Unklaren

KOSOVO. Der Kosovo-Krieg ist längst beendet, die Debatte über seine völkerrechtliche Zulässigkeit geht weiter. Der Münchner Völkerrechtler Bruno Simma war schon vor einem Jahr der Ansicht, dass der Kampfeinsatz der Nato gegen die Bundesrepublik Jugoslawien rechtswidrig war. Gleichwohl habe die Allianz, die sich nicht auf eine Ermächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stützen konnte, "alle Anstrengungen unternommen, der Legalität so nah wie möglich zu kommen". Das Bündnis sei der Stoßrichtung des Sicherheitsrates gefolgt und habe sein Vorgehen als dringende Notstandsmaßnahme zur Verhinderung einer noch größeren Katastrophe charakterisiert. Knut Ipsen kritisiert, dass manche Völkerrechtler die Öffentlichkeit über Legalität oder Illegalität des Kosovo-Einsatzes letztlich im Unklaren ließen. Er selbst kann sich freilich auch nicht entscheiden, sondern liefert vier mögliche "Begründungslinien". So könne man argumentieren, Massentötungen seien nicht durch die staatliche Souveränität geschützt. Dann wäre eine humanitäre Intervention auch nicht durch das Gewaltverbot untersagt. Des Weiteren sei es denkbar, das Recht der kollektiven Selbstverteidigung angesichts der fortschreitenden Anerkennung von Minderheiten so weit auszudehnen, dass es auch zugunsten von Volksgruppen wie den Albanern im Kosovo ausgeübt werden könne. Schließlich könne man den Krieg als Notstandsmaßnahme oder als Repressalie für gerechtfertigt halten. Auch Beiträge von Jürgen Habermas, Otfried Höffe und Ulrich Beck wurden in eine Aufsatzsammlung mit dem Titel "Der Kosovo-Krieg und das Völkerrecht" aufgenommen. Simma und Ipsen sind die einzigen Völkerrechtler unter den zehn Autoren. Das merkt man. (Reinhard Merkel [Herausgeber]: Der Kosovo-Krieg und das Völkerrecht. edition suhrkamp 2152. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2000. 241 Seiten, 19,90 Mark.)

Mü.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

In einer knappen Besprechung zeigt sich der mit Mü. zeichnende Rezensent unzufrieden mit der Aufsatzsammlung zu völkerrechtlichen Überlegungen zum Kosovo-Krieg. Es ist deutlich zu spüren, dass die Autoren mit zwei Ausnahmen gar keine Völkerrechtler seien, stellt er kritisch fest. Mit den Ausnahmen ( Simma und Ipsen) beschäftigt er sich in seiner Rezension genauer und bemängelt besonders am Aufsatz von Ipsen , dass dieser sich nicht zu festen Standpunkten in der Beurteilung des Kosovo-Kriegs durchringen könne, sondern statt dessen lediglich verschiedene "Begründungslinien" anbiete.

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