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Auf dem Willen der Nation beruhend, gewaltenteilig organisiert, die Menschenrechte garantierend: so wollte die französische Nationalversammlung im August 1798 das moderne Staatswesen. Wie es sich aus mittelalterlichen Wurzeln entwickelt hat, wie es sich durchsetzte in den großen Umbrüchen der Neuzeit, in England, in Frankreich, in der nordamerikanischen Republik, Fenskes umfassend konzipierte vergleichende Verfassungsgeschichte verfolgt einen langen Weg, bis hin auf die sehr holprigen Wege des Verfassungsstaates im außereuropäischen Raum, etwa in Lateinamerika, im Osmanischen Reich und in Japan.…mehr

Produktbeschreibung
Auf dem Willen der Nation beruhend, gewaltenteilig organisiert, die Menschenrechte garantierend: so wollte die französische Nationalversammlung im August 1798 das moderne Staatswesen. Wie es sich aus mittelalterlichen Wurzeln entwickelt hat, wie es sich durchsetzte in den großen Umbrüchen der Neuzeit, in England, in Frankreich, in der nordamerikanischen Republik, Fenskes umfassend konzipierte vergleichende Verfassungsgeschichte verfolgt einen langen Weg, bis hin auf die sehr holprigen Wege des Verfassungsstaates im außereuropäischen Raum, etwa in Lateinamerika, im Osmanischen Reich und in Japan.
Autorenporträt
Hans Fenske, geboren 1936, war Professor für Neue und Neueste Geschichte in Freiburg. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zur deutschen Geschichte.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Trotz einiger Kritikpunkte zeigt sich Hans-Christof Kraus sehr angetan von dieser vergleichenden Verfassungsgeschichte, die vom Mittelalter bis zum ersten Weltkrieg reicht. In seiner ausführlichen Rezension des Buches lobt der Rezensent Fenske für seine verständliche Sprache, die vor allem auf Laien ausgerichtet sei und "Fachjargon" konsequent vermeide, und seinen "flüssigen, gut lesbaren Stil". Zwei Punkte findet Kraus an diesem Buch besonders hervorhebenswert, nämlich dass sich der Autor nicht, wie sonst üblich, auf die Neuzeit konzentriert, sondern das Mittelalter mit einbezieht, und dass er sich eingehend der "politischen Ideengeschichte" widmet und sich dabei nicht ausschließlich auf den üblichen Kanon an Autoren stützt. Wenn der Rezensent Fenske irgend etwas vorzuhalten hat, dann, dass er nicht der "Versuchung entgangen" ist, seine Verfassungsgeschichte allzu zielgerichtet darzustellen und Entwicklungen, die von diesem Telos abweichen, zu vernachlässigen. Außerdem bedauert es Kraus, dass der Autor geografische Besonderheiten nicht mit der Verfassungsentwicklung in Beziehung setzt, was im Falle von Skandinavien oder Großbritannien seiner Ansicht nach gewinnbringend gewesen wäre. Doch diese Versäumnisse können das Verdienst des Buches für den Rezensenten nicht schmälern, und er wünscht ihm "weite Verbreitung und genaue Aufmerksamkeit".

© Perlentaucher Medien GmbH

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 25.08.2001

Das moderne Recht und das Meer
Hans Fenskes große vergleichende Verfassungsgeschichte

Die imposante, thematisch wie zeitlich weit ausholende Studie, die ihr Verfasser bescheiden als "Essay" bezeichnet, ist ein international angelegter Gesamtüberblick über die Ursprünge und die Entstehung dessen, was Hans Fenske den "modernen Verfassungsstaat" nennt. Obwohl er sich im Vorwort an eine sehr weit gefaßte Definition von Dieter Willoweit anschließt - Verfassung als "Gesamtheit derjenigen Regeln und Strukturen, die das Gemeinwesen und damit die politische Ordnung prägen" -, beschränkt er seine Darstellung doch auf die zentrale verfassungshistorische Entwicklungslinie: Der Weg zum modernen Verfassungsstaat ist für Fenske "der Weg zu einer gewaltenteiligen, die Grundrechte garantierenden Ordnung".

Die Reihe seiner Vorgänger, die er in der Einleitung knapp vorstellt, ist zwar kurz, aber dennoch imposant genug: Von Edward Freeman reicht sie über Kurt Breysig, Otto Hintze - dem fraglos bis heute bedeutendsten Vertreter der vergleichenden Verfassungsgeschichte - und Max Weber bis hin zu Werner Näf, Carl Joachim Friedrich und neuestens Martin van Crefeld sowie Wolfgang Reinhard. (In seiner Übersicht fehlt bedauerlicherweise Bertrand de Jouvenel mit seinem klassischen, die Erfahrungen der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts resümierenden Werk "Über die Staatsgewalt".) Im Gegensatz zu van Crefeld, der viertausend Jahre Weltgeschichte im Blickfeld hat, aber auch zu Reinhard, der seinen Schwerpunkt auf das Spätmittelalter und die frühe Neuzeit legt, betrachtet Fenske die Zeit vom Hochmittelalter bis zum Ersten Weltkrieg. Das ist eine durchaus zu rechtfertigende Periodisierung, in der die drei Phasen verfassungsgeschichtlicher Entwicklung, die er im Blick hat, genau abgedeckt werden: die lange Vorgeschichte des Verfassungsstaates, die konstitutionelle Monarchie und schließlich die parlamentarische Demokratie.

Nach einer Skizze der mittelalterlichen Wurzeln des modernen Verfassungsstaates, die er vor allem im Ständewesen und der Ausformung der frühen europäischen Stadt- und Gemeindeverfassungen sieht, ebenso im politischen Denken des späten Mittelalters, umreißt Fenske den Weg zum modernen Verfassungsstaat in England. Das ist deshalb bemerkenswert, weil nicht wenige neuere (vornehmlich juristische) Verfassungsgeschichtslehrbücher sich nur noch auf die Zeit seit dem späten achtzehnten Jahrhundert beschränken und dabei vornehmlich die Vereinigten Staaten und Frankreich im Blick haben. Daß "Verfassung" etwas mehr bedeutete - und bedeutet - als nur eine Urkunde, ist vielen heutigen Lesern kaum noch klar. Zwar neigt Fenske dazu, die angelsächsische Entwicklung ein wenig zu harmonisieren und die Brüche, Gegenströmungen, auch die starken traditionalistischen Elemente, die der englischen Verfassung noch bis zur ersten großen Wahlreform von 1832 innewohnten, zu unterschätzen, doch ist dies im Rahmen seines Konzepts, das sich nicht vornehmlich an Spezialisten wendet und aus Platzgründen auch nicht jedes Detail referieren kann, durchaus noch vertretbar.

Knapp wird die Entstehung der nordamerikanischen Verfassung umrissen, sodann, in einem vorwiegend ideengeschichtlichen Kapitel, die politische und wissenschaftliche Debatte um die Eingrenzung der monarchischen Staatsgewalt in Kontinentaleuropa bis hin zu den bekannten Diskussionen um die Verfassungen (und Verfassungsprojekte) der Niederlande, Polens, der Schweiz, Korsikas und der Toskana im späten achtzehnten Jahrhundert. Das für die neuere Verfassungsentwicklung zentrale Zeitalter der Französischen Revolution wird zu Recht breit abgehandelt. Die zweite Hälfte des Bandes ist dann fast ausschließlich dem neunzehnten Jahrhundert gewidmet: Nach Frankreich (bis zur Dritten Republik) und Großbritannien (bis zur Verfassungsreform von 1911) treten hier endlich die deutschen Einzelstaaten, der Deutsche Bund und schließlich das Bismarckreich in den Vordergrund; erfreulicherweise werden auch Österreich und Ungarn nach 1867 nicht ausgeklammert.

Männer-Mitbestimmung

Besonders verdienstvoll sind die auf den letzten zweihundert Seiten präsentierten Überblickskapitel, in denen die neueren Verfassungsentwicklungen außerhalb Kerneuropas zusammenfassend beschrieben werden: Von Skandinavien, der Iberischen Halbinsel, Süd- und Südosteuropa reicht die Darstellung bis zum Machtbereich Rußlands, von den Vereinigten Staaten im neunzehnten Jahrhundert bis zu den britischen Dominions und zur Entwicklung der neueren lateinamerikanischen Republiken. Das letzte Kapitel behandelt mit interessanten Exkursen zum Osmanischen Reich, zu China und Japan den "Verfassungsstaat in Asien". Gerade diese Abschnitte präsentieren eine große Fülle von aufschlußreichen Informationen und Daten, die den üblichen Verfassungsgeschichten und Handbüchern zumeist nicht zu entnehmen sind.

Neben dem weiten historischen Atem und dem flüssigen, gut lesbaren Stil, der jeglichen Fachjargon strikt meidet, sind weitere Vorzüge des Buches hervorzuheben. Zum einen, daß Fenske nicht zu denjenigen Neuzeithistorikern gehört, die das Mittelalter meinen vernachlässigen zu können. Seine These - "Nicht Unterwerfung unter irgendeine Autokratie war die ursprüngliche Form des menschlichen Zusammenlebens, sondern Mitbestimmung aller erwachsenen Männer" - gründet in der Analyse frühmittelalterlicher politischer Ordnungen, in denen er zumindest einige der zentralen Wurzeln des modernen Verfassungsstaates namhaft machen kann.

Zum anderen bezieht Fenske die politische Ideengeschichte umfassend mit ein - und zwar keineswegs beschränkt auf die übliche Abfolge, die etwa von Locke über Montesquieu und Rousseau zu Kant und zu den Liberalen des neunzehnten Jahrhunderts verläuft. Nicht nur diese "verfassungspolitischen Klassiker", sondern auch Thomas von Aquin, Johann von Paris und Marsilius von Padua werden hier ebenso knapp gewürdigt wie John Fortescue und Edward Coke, Claude de Seyssel, die Monarchomachen und die Autoren der französischen Fronde bis hin zu Althusius, Justus Lipsius, Christian Wolff und Johann Heinrich Gottlob von Justi. Fenske macht seinen aufmerksamen Lesern klar - und dies ist nicht sein geringstes Verdienst -, daß der Weg zum modernen Verfassungsstaat eben nicht nur auf politisch-soziale Veränderungen und Zwänge sowie auf historische Erfahrungen zurückzuführen ist, sondern ganz wesentlich auch das Resultat der intensiven Denkarbeit der bedeutendsten politischen Autoren Europas darstellt.

Freilich ist der Autor der Versuchung, die von ihm beschriebene Entwicklung als teleologisch zu konstruieren, also als zielgerichteten Fortschritt aufzufassen, nicht völlig entgangen - was im Lande Kants und Hegels vielleicht wenig verwunderlich sein mag. Seine Entscheidung, alle anderen Wege der Verfassungsentwicklung weitgehend auszublenden (auch den nur ganz am Rande, gewissermaßen als negative Hintergrundfolie auftauchenden absolutistischen Staat des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts), nicht zuletzt seine zeitliche Begrenzung auf die Zeit bis 1914, verdeckt ihm ein wenig den Blick für historische Alternativen, für parallele Wege und auch Abwege, die etwa zur Errichtung autoritärer Systeme oder gar totalitärer Regime geführt haben. Fenske berücksichtigt im allgemeinen zuwenig die Bedeutung konkreter politischer Lagen in der Geschichte, die - vor allem in den Zeiten gewaltsamer und weitreichender historischer Umbrüche - nun einmal auch andere Verfassungs- und Staatsordnungen entstehen ließen als den modernen Verfassungsstaat.

Kein deutscher Sonderweg

Obwohl der Autor in der Bilanz seiner Ausführungen unterschiedlich geartete "verfassungspolitische Zonen" ausmachen zu können meint (die dann allerdings nicht weiter erläutert werden), nimmt er die naheliegende Frage nach den geographischen Voraussetzungen bestimmter verfassungsgeschichtlicher Entwicklungen leider nicht in den Blick. Die Tatsache, daß geographische Randlagen (Skandinavien), Mittellagen (Deutschland) und vor allem Insellagen (Großbritannien) auch die Verfassungsentwicklung nachhaltig beeinflussen können, ein Faktum, das etwa den Engländern vom siebzehnten bis zum neunzehnten Jahrhundert durchaus bewußt gewesen ist, wird von Fenske bedauerlicherweise nicht im Zusammenhang thematisiert.

Auch einzelne Urteile und Bewertungen wird man mit Fragezeichen versehen müssen: So etwa, wenn der Begriff des "Staates" in einer - jedenfalls für einen versierten Verfassungshistoriker - fraglos zu allgemeinen Definition Verwendung findet; man darf wohl, um nur ein Beispiel zu nennen, bezweifeln, daß das frühmittelalterliche Landesthing auf Island bereits als "Staatsgründung" zu werten ist. Die Begriffe "Gemeinwesen" oder "Herrschaftsverband" können hier als präzisere und exaktere Umschreibung gelten. Umstandslos werden im weiteren etwa Althusius als Theoretiker der Volkssouveränität oder Christian Wolff als "der wichtigste Gründervater des deutschen Liberalismus" bezeichnet - auch das sind Urteile, die, vorsichtig gesagt, unter Spezialisten bis heute als höchst umstritten angesehen werden. Doch das sind nur kleinere Einwände, die den großen Wurf einer solchen weit ausholenden Gesamtdarstellung im ganzen nur wenig tangieren.

Ein Teilaspekt, nämlich Fenskes Rekonstruktion gerade der deutschen Verfassungsgeschichte im international vergleichenden Rahmen, muß abschließend als besonders gelungen hervorgehoben werden. Denn er räumt entschiedener als andere vor ihm auf mit jener immer noch in manchen Köpfen herumgeisternden Theorie eines angeblichen negativen "deutschen Sonderweges" in die Moderne: "Von einem Sonderweg kann keine Rede sein. Die Annahme eines Sonderwegs setzt einen Normalweg voraus, den es nicht gab, die Entwicklungen in den einzelnen Staaten vollzogen sich doch recht verschieden. Nichts spricht dafür, daß die Deutschen autoritätsgläubiger als andere Völker waren und weniger Sinn für Freiheit und politische Partizipation hatten. Bei der Vorstellung eines Sonderwegs handelte es sich von Anfang an um Geschichtsschreibung in politischer Absicht." Fenskes Gegenstimme dürfte heute sicher eine der gewichtigsten sein, gerade in einer Zeit, in der wieder einmal versucht wird, die deutsche Geschichte der vergangenen zweihundert Jahre im besten Stil der Nachkriegszeit als angeblich "langen Weg nach Westen" zu deuten. Das genaue Gegenteil ist der Fall.

Deutschland war immer ein Teil des Westens - mit Ausnahme der zwölf Jahre nationalsozialistischer Terrorherrschaft, die als solche in der Tat, wie auch Klaus Hildebrand immer wieder einleuchtend klargemacht hat, als negativer "Eigenweg" oder als deutscher "Sonderweg" angesehen werden müssen. Das gilt jedoch nicht für die längste Zeit der neueren deutschen Geschichte, die - wie gerade Fenskes international vergleichende verfassungshistorische Perspektive sehr deutlich veranschaulichen kann - trotz aller Besonderheiten und charakteristischer Ausprägungen von dem Hauptweg einer Entwicklung hin zum modernen Verfassungsstaat heutiger Prägung nicht weiter entfernt gewesen ist als diejenige anderer westlicher Länder. Dies klargemacht zu haben ist ein bedeutendes Verdienst des Autors, dessen neuem Werk weite Verbreitung und genaue Aufmerksamkeit dringend zu wünschen ist.

HANS-CHRISTOF KRAUS

Hans Fenske: "Der moderne Verfassungsstaat". Eine vergleichende Geschichte von der Entstehung bis zum 20. Jahrhundert. Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2001. 577 S., geb., 88,- DM.

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