Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 65,78 €
  • Broschiertes Buch

Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit der amtlichen Bevölkerungsstatistik mit den Machthabern des Dritten Reiches besonders hinsichtlich der Volkszählungen 1933 und 1939? Wie unterschieden sich diese Zählungen untereinander sowie von dem 1925er Zensus? Diese Fragen bilden den Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung. Anhand einer gründlichen Quellenrecherche in deutschen Archiven wird auch der immer wiederkehrenden Behauptung nachgegangen, aus den Daten der mit der Volkszählung 1939 verbundenen Sonderaufnahme der Juden sei eine reichsweite Judenkartei angelegt worden, die als Grundlage für…mehr

Produktbeschreibung
Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit der amtlichen Bevölkerungsstatistik mit den Machthabern des Dritten Reiches besonders hinsichtlich der Volkszählungen 1933 und 1939? Wie unterschieden sich diese Zählungen untereinander sowie von dem 1925er Zensus? Diese Fragen bilden den Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung. Anhand einer gründlichen Quellenrecherche in deutschen Archiven wird auch der immer wiederkehrenden Behauptung nachgegangen, aus den Daten der mit der Volkszählung 1939 verbundenen Sonderaufnahme der Juden sei eine reichsweite Judenkartei angelegt worden, die als Grundlage für die Deportationen ab 1940/41 gedient habe.

Auch wenn sich diese Behauptung als falsch erwiesen hat und sich eine derartige Verstrickung der amtlichen Bevölkerungsstatistik in den Holocaust nicht nachweisen läßt, so zeigt die Untersuchung doch, daß sich, wie andere Institutionen auch, das Statistische Reichsamt und die statistischen Ämter den Anforderungen der nationalsozialistischen Machthaber nicht entziehen konnten und zum Teil selbst den Anpassungsprozeß vorantrieben. Der Konflikt zwischen dem Bestreben, das Statistikgeheimnis zu wahren und der amtlichen Statistik weiterhin ein breites, für korrekte Ergebnisse unablässiges Vertrauen in der Bevölkerung zu erhalten, und den Anforderungen, die ein totalitärer Staat an eine seiner Institutionen stellt, wurde besonders unter den Bedingungen des Zweiten Weltkrieges immer öfter zu Gunsten der letzteren entschieden. So entstanden auf Wunsch des Reichsinnenministeriums und der SS aus den individuellen Daten der Volkszählung von 1939 Karteien, die u. a. der Germanisierungspolitik in den Grenzgebieten des Deutschen Reiches (einschließlich des Sudetengebiets und Österreichs) dienen sollten.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 09.11.2001

17. Mai 1939
Leistete das Statistische Reichsamt Amtshilfe für die Judenverfolgung?

Jutta Wietog: Volkszählungen unter dem Nationalsozialismus. Eine Dokumentation zur Bevölkerungsstatistik im Dritten Reich. Verlag Duncker und Humblot, Berlin 2001. 301 Seiten, 148,- Mark.

Die Statistik hatte im "Dritten Reich" Hochkonjunktur. Dies galt nicht nur für die amtlichen Erhebungen des Statistischen Reichsamtes, der Statistischen Landes- und Kommunalämter. Mit einer Sammelwut, die selbst Hitler verächtlich von einem "Fragebogenwahnsinn" sprechen ließ, produzierten Parteidienststellen und Behörden Unmengen von Karteikarten vielfach mit persönlichen Daten für alle möglichen Zwecke.

Dahinter stand das Interesse des totalitären Staates, die Menschen bis in ihre Privatsphäre hinein in ihrem Denken und Handeln zu erfassen, zu kontrollieren und damit für die politisch-ideologischen Ziele verfügbar zu machen. Schwer wiegt in diesem Zusammenhang der Vorwurf einer mörderischen Verstrickung der amtlichen Statistiker in den Holocaust, den zuerst Götz Aly und Karl-Heinz Roth in dem aufsehenerregenden Buch "Die restlose Erfassung. Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsozialismus" (1984) formulierten. Danach hätten die Statistiker durch die am 17. Mai 1939 zusammen mit den Volkszählungsbogen von jedem auszufüllende "Ergänzungskarte für Angaben über Abstammung und Vorbildung" (Abstammungskarte) den Machthabern erst die individuelle Datengrundlage geliefert für eine reichsweite Judenkartei und somit für eine systematische Identifikation und listenmäßige Erfassung der "Rassejuden" und "jüdischen Mischlinge ersten und zweiten Grades" nach Maßgabe der Nürnberger Gesetze von 1935. Dadurch sei der Weg für die massenhafte Deportation der "Rassejuden" ab Herbst 1941 in die Ghettos und Vernichtungslager entscheidend geebnet worden.

Jutta Wietog nimmt die von Aly und Roth gestellten Fragen auf: Wieweit haben die statistischen Ämter aktiv an der fortschreitenden Aufweichung des traditionellen und bis 1939 noch insgesamt gewahrten Statistikgeheimnisses bei personenbezogenen Daten mitgewirkt und durch die mißbräuchliche Preisgabe dieser persönlichen Daten an die Melde- und Polizeibehörden eine unverzichtbare Amtshilfe für die Judenverfolgung geleistet? Wo lagen bei der Aufhebung des Datenschutzes persönliche Verantwortung und Schuld? Wie liefen die Entscheidungsprozesse bei der Amtshilfe für die Machthaber konkret ab?

Die Autorin liefert mit ihrer eingehenden Auswertung der einschlägigen Quellen und Archive bei einer insgesamt leider recht lückenhaften Überlieferung zwar keinen generellen Freispruch der statistischen Ämter, doch eine sehr differenzierte Einschätzung ihrer Rolle bei der Verfolgung und Deportation der Juden. Auch die amtliche Statistik leistete nach politischen "Säuberungen" schon 1933 ihren Beitrag zur Stabilisierung des NS-Regimes und zu seinem reibungslosen Funktionieren. Die Statistik, hieß es 1942, "muß die Unterlagen liefern für die autoritäre Lenkung des Volks-, Staats- und Wirtschaftslebens". Durch einen Vergleich mit den Volkszählungen von 1925 und 1933 arbeitet die Autorin auch die neuen, von den amtlichen Statistikern willig mitgestalteten Elemente der Volkszählung vom 17. Mai 1939 heraus: die Indienstnahme für Erhebungen für die Wehrmacht und die Wehrwirtschaft angesichts des drohenden Krieges, für die zunächst nur zahlenmäßige Erfassung der Juden "als fremdrassigen Bestandteil der Gesamtbevölkerung" mit dem längerfristigen Ziel freilich einer "gründlichen und umfassenden Lösung der Judenfrage" und schließlich der verhängnisvolle Wandel im Umgang mit den persönlichen Daten durch die schrittweise Aufhebung des Datenschutzes.

Den Kernvorwurf einer Nutzung der "Abstammungskarte" für die Deportationen relativiert die Verfasserin jedoch deutlich gegenüber der bisherigen Forschung: Von Ausnahmen abgesehen, könne man "mit ziemlicher Sicherheit festhalten, daß bis etwa Mai 1941 die Unterlagen der Volkszählung 1939, also auch die Ergänzungskarten für die Sonderzählungen der Juden, nicht für außerstatistische Zwecke zur Verfügung standen" und dementsprechend auch "aller Wahrscheinlichkeit nach" nicht "für die Vorbereitung der Deportationen, nicht für die Anlage der dafür benötigten Judenkartei in Gänze" benutzt werden konnten. Im übrigen, so Wietogs bedenkenswertes Argument, verfügten Polizei und Gestapo für die listenmäßige Erfassung der Juden über ganz andere und viel zuverlässigere Karteien: die unter Zwang erstellten und ständig auf dem laufenden gehaltenen Erhebungen der "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" und der jüdischen Kultusgemeinden, die polizeilichen Melderegister, die jährlichen Personenstandsaufnahmen aller Steuerzahler durch die Finanzämter, die Listen der ausgestellten Kenn- und Lebensmittelkarten oder auch die Standesamtsregister.

Leider verfolgt die Autorin die Frage nach der Nutzung der "Abstammungskarte" im Kriege für die Diskussion um die Behandlung der "jüdischen Mischlinge" offenbar mangels konkreter Hinweise nicht mehr. Auch beschränkt sie sich auf das deutsche Reichsgebiet von 1937 unter Einschluß Österreichs und des Sudetengebiets. Schließlich handelt es sich hier, ohne daß freilich Einfluß genommen sein soll, um eine Auftragsarbeit des Statistischen Bundesamtes, für die aus nicht angegebenen Gründen nur ein Jahr zur Verfügung stand.

In dem informativen Quellenanhang läßt vor allem ein Auszug aus dem späteren Bericht von Dr. Martha Mosse, Mitglied der Reichsvereinigung der Juden, den Atem stocken. In ihm schildert sie, wie zynisch sich Polizei und Gestapo jüdischer Mithilfe nicht nur bei den Verfolgungen und Schikanierungen, sondern auch bei der Zusammenstellung der Deportationslisten bedienten. Wietog vermittelt ein zentrales und spannendes Kapitel nationalsozialistischer Verwaltungsgeschichte. Dies geschieht durchaus mit Aktualitätsbezug, wenn man die notwendigen Forderungen nach einem sensiblen und vorsichtigen Umgang mit personenbezogenen Daten heute im Lichte des Mißbrauchs von damals betrachtet.

BERND JÜRGEN WENDT

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
…mehr

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Sehr aufschlussreich und differenziert findet Bernd Jürgen Wendt diesen Überblick von Jutta Wietog über die Arbeit des Statistischen Reichsamts in der Nazizeit. Die Autorin knüpft mit ihrer Studie an eine Thematik an, die Götz Aly und Karl-Hein Roth in ihrem "aufsehenerregenden Buch" ("Die restlose Erfassung. Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsozialismus") von 1984 erstmals aufgegriffen hatten, nämlich die der Rolle der statistischen Ämter bei der NS-Vernichtungspolitik, erklärt Wendt. Wietog vergleiche in dieser vom Statistischen Bundesamt in Auftrag gegebenen Studie die Volkszählungen von 1925 und 1933 mit der von 1939. Dabei kommt sie zu einer sehr differenzierten Einschätzung der Arbeit der damaligen statistischen Ämter, lobt der Rezensent: Einerseits lege sie offen, dass die Ämter sehr bereitwillig mit den Nazis kooperierten und durch die Einführung der Abstammungskarte auch deren Rassenpolitik mittrugen, andererseits relativiere sie - im Widerspruch zu Forschungsergebnisse von Aly und Roth - die konkrete Mitarbeit der Ämter an der Deportation der Juden. Das lag vor allem daran, dass die Ergebnisse der Volkszählung 1941 noch nicht für "außerstatistische Zwecke zur Verfügung" standen. Vor diesem Hintergrund vermisst Wendt an dem Buch, dass die Autorin nicht der Frage nachgeht, inwiefern die Abstammungskarten für den Umgang mit den jüdischen 'Mischlingen' nach 1941 genutzt wurden.

© Perlentaucher Medien GmbH
…mehr