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Als in Deutschland die Nationalsozialisten triumphieren, ist in den USA die hohe Zeit der "Jim-Crow-Gesetze", mit denen die Diskriminierung der Schwarzen geltendes Recht wird. Eine zufällige Parallele? Was kaum zu glauben klingt, das dokumentiert der Rechtshistoriker James Q. Whitman unwiderleglich: Der Rassismus in den USA lieferte den Nazis Anschauungsmaterial für die Diskriminierung der Juden. Der Empfang durch die New Yorker Anwaltskammer sei "warm" und "besonders befriedigend" gewesen, befand Ludwig Fischer. Der Jurist, der 1947 hingerichtet wurde, war Leiter einer Delegation, die sich…mehr

Produktbeschreibung
Als in Deutschland die Nationalsozialisten triumphieren, ist in den USA die hohe Zeit der "Jim-Crow-Gesetze", mit denen die Diskriminierung der Schwarzen geltendes Recht wird. Eine zufällige Parallele? Was kaum zu glauben klingt, das dokumentiert der Rechtshistoriker James Q. Whitman unwiderleglich: Der Rassismus in den USA lieferte den Nazis Anschauungsmaterial für die Diskriminierung der Juden. Der Empfang durch die New Yorker Anwaltskammer sei "warm" und "besonders befriedigend" gewesen, befand Ludwig Fischer. Der Jurist, der 1947 hingerichtet wurde, war Leiter einer Delegation, die sich auf eine "Studienreise" in die USA begeben hatte. Die Reise im September 1935 war als Belohnung für ein Jahr "harter Arbeit" gedacht, das die Ausarbeitung der "Nürnberger Rassengesetze" und die Überwindung "überholter" Rechtsstandpunkte allen Beteiligten abverlangt hatte. Nun aber war man in dem Land, von dem man so viel gelernt hatte und von dem man noch mehr lernen wollte: Wie man Rassengesetze nicht nur macht, sondern auch wirksam umsetzt.
Autorenporträt
James Q. Whitman ist Professor für vergleichendes und internationales Recht an der Yale-Universität und einer der angesehensten Rechtshistoriker der USA.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur NZZ-Rezension

Thomas Speckmann sagt es gleich vorweg: Wer dieses Buch politisch missbraucht, hat es nicht verstanden. Daran dass der Rechtshistoriker James Q. Whitman sich weder von Rechts noch von Links vor den Karren spannen lassen will mit diesem Buch, daran zweifelt Speckmann nicht. Eine Gleichsetzung der heutigen USA mit dem "Dritten Reich" zum Zweck einer Relativierung der Schuld am Holocaust kann Speckmann im Text nicht erkennen, einen Vergleich zwischen den US-Südstaaten der 1930er Jahre und dem nationalsozialistischen Deutschland allerdings schon. Speckmanns Erkenntnis nach der Lektüre: Das Buch erklärt mitnichten die Entstehung des Nationalsozialismus aus der amerikanischen Geschichte.

© Perlentaucher Medien GmbH

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 26.03.2018

„Lebensrecht vor Formalrecht“
James Q. Whitman untersucht, was NS-Juristen von der Rassengesetzgebung in den USA für die Nürnberger Gesetze lernen konnten
Bevor der NS-Staat die Individualgrundrechte der Weimarer Reichsverfassung außer Kraft setzte und mit den Nürnberger Gesetzen die jüdischen Mitbürger zu Menschen zweiter Klasse degradierte, hatten die Juristen ein Problem. Die Nazis stellten fest, dass es zwar für die politische Agitation völlig ausreichte, gegen „die Juden“ zu hetzen, aber eine wissenschaftlich anerkannte Methode, um zu bestimmen, was eigentlich genau „jüdisch“ sei, gab es nicht. Um aber die Diskriminierung in Paragrafen zu gießen, war es nötig, eine Definition heranzuschaffen. Ohne Klarheit keine Kriminalisierung. Der Judenreferent im Reichsinnenministerium, Bernhard Lösener, brachte das Problem 1934 auf den Punkt: „Ein wirksames Mittel, aus einem vorhandenen Menschen nach dem Habitus oder nach seinem Blut oder dergleichen festzustellen, ob er jüdischen Einschlag hat, gibt es nicht, ist wenigstens zur Zeit noch nicht gefunden.“ Bekanntlich „löste“ der NS-Staat die Aufgabe auf seine Weise – hilfreich war dabei offenbar auch der Blick auf die Rassengesetzgebung der USA. Das ist die gut begründete These des Rechtshistorikers James Q. Whitman.
Der Titel „Hitlers amerikanisches Vorbild“ allerdings suggeriert viel mehr, als der Professor aus Yale eigentlich sagen will. Darum ist er in weiten Teilen des Buchs damit beschäftigt, zu relativieren. Niemand werde behaupten, die Verbrechen der Nazis seien von den USA inspiriert gewesen; niemand im Dritten Reich plädierte für eine vollständige Übernahme amerikanischer Praktiken; selbst das Wort „Einfluss“ wird vom Autor immer wieder kritisch hinterfragt und letztlich zurückgewiesen. Worum es Whitman geht, ist dies: „Wenn wir Amerika mit den Augen der Nazis betrachten, erzählt uns das gleichwohl Dinge …. über Charakter und Ausmaß des amerikanischen Rassismus und Dinge über Amerikas Ort in der allgemeinen Weltgeschichte des Rassismus.“ Whitman beleuchtet dafür lediglich den kurzen Zeitraum der Jahre 1933 bis 1935 und konzentriert sich auf Debatten zwischen radikalen und eher konservativen deutschen Juristen – einer Profession, die sicher am Anfang des NS-Staats noch mitreden durfte, in der Hochphase des Holocaust aber keine entscheidenden Befugnisse mehr hatte. Und bei Whitman fehlt die Herleitung eines biologistischen Antisemitismus, der Eugenik und Rassenlehre in Europa seit dem 19. Jahrhundert, die die Nürnberger Gesetze maßgeblich beeinflussten. Doch wenn man sich auf diese sehr enge Sichtweise und Beweisführung einlässt, ergeben die Recherchen Whitmans durchaus faszinierende Einblicke.
Akribisch geht der Autor der Frage nach, was genau die Nazis an der Rassengesetzgebung in den USA faszinierte – bei aller Abscheu vor dem liberalen Menschenbild jenseits des Atlantiks. Besonders interessant war demnach nicht die Segregation in den Südstaaten – der NS-Staat favorisierte ja nicht eine Koexistenz, sondern, zumindest zum damaligen Zeitpunkt, eine Emigration der Juden, – sondern das strafbewährte Verbot von Rassenmischehen in 30 US-Bundesstaaten. Roland Freisler, später Präsident des Volksgerichtshofs schwärmte etwa davon, die USA kämen wunderbar zurecht mit einer „politischen Konstruktion von Rasse“. Dort sei es gelungen, trotz Fehlens einer sinnvollen wissenschaftlichen Definition von Rasse eine rassistische Ordnung zu schaffen. Wenn dort von „farbigen Leuten“ gesprochen werde, könne man das doch auch auf Juden anwenden. „Ein solches Verfahren würde zwar roh sein, aber genügen“, so Freisler.
Damit spielte der NS-Jurist auf ein Problem an, das Whitman am Ende des Buches nur anreißt, das aber eine eigene Abhandlung verdienen würde: die Tradition des Common Law. In den Augen Freislers genoss Amerika „den Segen der Freiheit von der Zwangsjacke formalistischer Rechtswissenschaft“, hier wurde die Politik vergleichsweise wenig behelligt von der Justiz. Die Devise von NS-Juristen „Lebensrecht vor Formalrecht“ sei damals auch in den USA vertreten worden, schreibt Whitman und verweist auf die dort noch immer bestehende Gefahr einer Politisierung des Strafrechts.
ROBERT PROBST
James Q. Whitman:
Hitlers amerikanisches Vorbild. Wie die USA die Rassengesetze der Nationalsozialisten inspirierten. Übersetzt von Andreas Wirthensohn. Verlag C.H. Beck München 2018,
249 Seiten, 26,95 Euro.
E-Book: 21,99 Euro.
DIZdigital: Alle Rechte vorbehalten – Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über www.sz-content.de
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"Faszinierende Einblicke"
Robert Probst, Süddeutsche Zeitung, 26. März 2018

"Eine kleine Sensation."
Jörg Himmelreich, Deutschlandfunk kultur, 10. Februar 2018

"Ein heutiger deutscher Leser tut gut daran, das Buch weder als Relativierung (...) der deutschen Verbrechen noch als Anklage gegen Amerika zu lesen, sondern als Mahnung."
Alan Posener, Die WELT, 31. Januar 2018

"Auch heute sei die Gefahr nicht gebannt, dass sich das Justizsystem in den USA anfällig zeigt gegenüber einer Politisierung, wie Whitman am Ende seines maximal differenzierten Buches herausstreicht. Sich vorzustellen, welch katastrophale Folgen dies im Zeitalter des Populismus haben kann, überlässt der Autor seiner Leserschaft."
Andreas Tobler, Tages-Anzeiger, 27. Januar 2018

"Ein Musterbeispiel dafür, wie man mit heiklen Themen wissenschaftlich souverän umzugehen vermag."
Wolfram Pyta, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7. November 2017

"Brillant, gelehrt, bestürzend."
Prof. Lawrence M. Friedman, Stanford-University