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Frauen sind weltweit stets die ersten Opfer des Islamismus. Im Namen der Scharia werden sie beschnitten, zwangsverheiratet, vergewaltigt, eingesperrt, gesteinigt oder für die Ehre ermordet. Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann führen durch das islamische Rechtssystem und seine Anwendung in islamischen Ländern und in der Diaspora. Sie zeigen, wo die Menschenrechte mit Füßen getreten werden und wie Frauen in aller Welt sich dagegen zur Wehr setzen.

Produktbeschreibung
Frauen sind weltweit stets die ersten Opfer des Islamismus. Im Namen der Scharia werden sie beschnitten, zwangsverheiratet, vergewaltigt, eingesperrt, gesteinigt oder für die Ehre ermordet. Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann führen durch das islamische Rechtssystem und seine Anwendung in islamischen Ländern und in der Diaspora. Sie zeigen, wo die Menschenrechte mit Füßen getreten werden und wie Frauen in aller Welt sich dagegen zur Wehr setzen.
Autorenporträt
Christine Schirrmacher, geboren 1962, ist wissenschaftliche Leiterin des deutschen Instituts für Islamfragen der Lausanner Bewegung und unterrichtet das Fach "Islam" am Martin Bucer Seminar. Sie studierte Islamwissenschaft (Arabisch, Persisch, Türkisch), Geschichte und Vergleichende Religionswissenschaft. Ihre Forschungen führten Christine Schirrmacher in viele islamische Länder. Sie hat mehrere Bücher und zahlreiche Beiträge in Zeitschriften sowie Zeitungen veröffentlicht und lebt in Bonn.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 12.10.2004

Nur für Männer freizügig
Rechtsdenken der Muslime und Rechtspraxis der Scharia

Christine Schirrmacher/Ursula Spuler-Stegemann: Frauen und die Scharia. Menschenrechte im Islam. Diederichs im Heinrich Hugendubel Verlag, München 2004. 254 Seiten, 19,95 [Euro].

Die Scharia ist in Deutschland angekommen. Das islamische Familien-, Ehe- und Erbrecht wird von der Öffentlichkeit wahrgenommen, besonders, wenn von Ehrenmorden und Beschneidung von Frauen oder dem Kopftuchverbot die Rede ist. Diese Diskurse zeigen, daß besonders das Leben muslimischer Frauen von der Scharia bestimmt wird. Die beiden Islamwissenschaftlerinnen Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann legen eine grundlegende Einführung in das Rechtsdenken der Muslime und die Rechtspraxis der Scharia in der islamischen Welt vor. Dabei benennen sie sogar das islamische Engagement, in Europa Elemente der Scharia in das Alltagsleben zu integrieren.

Die Scharia gilt in ihrem Wortlaut als von Gott erlassenes Gesetz. Und somit rücken die Autorinnen zurecht, daß es in der Diskussion mit der islamischen Welt niemals die Frage sein wird, ob die Scharia anzuwenden, sondern nur, wie sie anzuwenden ist. In der islamischen Welt gibt es kein Land, in dem die Scharia nicht zumindest eine, wenn nicht die wichtigste Quelle der Gesetzgebung ist. Diese Rechtsbestimmungen stammen aus dem Vorderen Orient des siebten Jahrhunderts nach Christus. Sie spiegeln die sozialen Verhältnisse und Gepflogenheiten der damaligen Zeit. In den bedeutenden islamischen Strömungen der Gegenwart wird diese Anfangszeit des Islam als glorreiche Zeit verklärt, in der die militärischen Siege Muhammads dem Islam Wachstum beschert haben. Die Scharia - so faßt Frau Schirrmacher im ersten Kapitel zusammen - wird auch heute "als Ideal für die gesamte Menschheit bis in die Moderne" verstanden.

Die Autorinnen tragen zusammen, welche Bestimmungen des sozialen und rechtlichen Gefüges des Orient der Islam in sein Rechtssystem integriert und welche regionalen Ausprägungen beziehungsweise Modifikationen dieses arabische Rechtssystem in der islamischen Welt gefunden hat. Der Befund ist erschütternd: Im Prozeßrecht gilt die Aussage einer Frau nur halb soviel wie die eines Mannes. Im Falle einer Vergewaltigung müssen Frauen in Pakistan nachweisen, vergewaltigt worden zu sein. Generell trägt im Falle der Vergewaltigung die moralische Schuld für die Tat die Frau: Sie hat den Mann durch ihr Auftreten gereizt. Ehrenmorde werden nicht nur in Pakistan begangen, wenn Frauen ungehörigen Umgang mit Männern haben - das bedeutet, wenn ein Mann in der Nähe einer Frau gesehen wird oder sie gar mit ihm spricht. Der "geregelten Vergewaltigung" von Frauen durch pakistanische Polizisten ist ein eigener Absatz gewidmet.

In Bangladesh werden Frauen mit Säure übergossen und entstellt, wenn ihre Männer glauben, daß sie sich gegen das Patriarchat des Staatsislam auflehnen. Überall an der Tagesordnung ist Gewalt gegen Frauen in der Ehe: In Sure 4,34 trägt Gott dem Mann gegenüber widerspenstigen Frauen auf: "Schlagt sie!". Diese auch heute noch gültige göttliche Aufforderung führt so weit, daß noch 1987 der tunesische Kassationsgerichtshof in einem Urteil bemerkte: "Schläge und leichte Verletzungen der Frau durch den Ehemann sind Teil der Natur eines normalen Ehelebens." Im Punkt Polygamie zeigt sich der Islam nur für Männer freizügig. Muhammad selbst hatte zwischen 13 und 15 Ehefrauen, die Nebenfrauen nicht mitgerechnet. Die sechsjährige Aischa heiratet Muhammad im Alter von 50 Jahren, die Ehe vollzieht er mit ihr drei Jahre später. Nach Sure 33,50 nimmt sich Muhammad aber heraus, ein von Gott eigens zugestandenes Sonderrecht für diese Vielzahl an Frauen erhalten zu haben, so die Autorinnen. In der heutigen Praxis in islamischen Ländern wird die Zweitehe von muslimischen Männern an bestimmte Bedingungen geknüpft und häufig nur in ländlichen Gegenden praktiziert. Eine Entlassung aus der Ehe, die nur der Mann vornehmen kann, führt in der islamischen Welt die Frauen, die meist nicht lesen und schreiben können, in die soziale Katastrophe.

Die Reihe der Beispiele, die illustrieren, wie unvereinbar die Scharia mit den westlichen Menschenrechten ist, schreiben die beiden Autorinnen auf 254 Seiten scheinbar endlos fort. Sie haben eine intime Kenntnis der islamischen Welt, ihre Darstellung ist ausgewogen und nüchtern. In der Konsequenz bedeuten ihre Ausführungen, daß die Scharia nicht mit den Menschenrechten vereinbar ist. Vom Islam ausgehend, wird in der Scharia eine Gesellschaftsordnung zementiert, in der die Menschen nach ihrer Religion klassifiziert werden. Christen und Juden beispielsweise sind Menschen zweiter Klasse. Es ist nicht nur für Frauen schwer, unter der Scharia zu leben. Der Auseinandersetzung mit dem Scharia-Islam weichen Frau Schirrmacher und Frau Spuler-Stegemann nicht aus - sie ersparen sie auch dem Leser nicht.

ALEXANDER GÖRLACH

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Perlentaucher-Notiz zur ZEIT-Rezension

Laissez faire oder konsequentes Pochen auf Säkularismus? Soll man, fragt Rezensentin Monika Frommel, islamische religiöse Besonderheiten - etwa Kopftücher bei Staatsdienerinnen - tolerieren oder mit Verweis auf die irdische Staatsdoktrin untersagen? Die Studie der beiden Islamwissenschaftlerinnen Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann betrachtet islamische Rechtsauffassungen in Bezug auf die Rollen und Rechte von Frauen und untersucht deren Vereinbarkeit mit dem Gebot der Menschenrechte. Ihr Ausgangspunkt, so Frommel, ist einerseits die "moderne Konstruktion" der Scharia als Ausdruck der Vorstellung eines göttlichen Gesetzes, das keine Trennung von Religion und Staat kennt, und andererseits die Tatsache, dass der Islam, anders als beispielsweise das Christentum, nicht auf eine kanonische Auslegung von Gottes Wort baut - verschiedene Rechtsschulen stehen sich gegenüber. Die "hochkompetenten Autorinnen", so Frommel, zeigen jedoch, dass all diesen Auslegungsarten, insbesondere wenn sie auf eine Versöhnung ihres Rechtsverständnis mit säkulärer Rechtsstaatlichkeit abzielen, eines gemeinsam ist: die strategische Ausklammerung heikler Punkte. Die Autorinnen kommen also zu folgendem, "ernüchternden" Schluss: Alle Konzepte, die nicht streng säkularistisch angelegt sind, dienen lediglich "taktischen Bündnissen auf Zeit". Das bedeutet: keine "falsche Toleranz" - und beispielsweise kein Kopftuch im Staatsdienst, dafür aber eine "reflektierte Politik der Integration"! Und die Rezensentin, die das Buch als "hochinformativ" lobt, stimmt zu.

© Perlentaucher Medien GmbH
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"Eine grundlegende Einführung in das Rechtsdenken der Muslime und die Rechtspraxis der Scharia." Frankfurter Allgemeine Zeitung