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Der Jurist Ernst von Pidde zieht eine erschütternde Bilanz: Richard Wagners gefeiertes Musikdrama Der Ring des Nibelungen präsentiert sich als ein Konglomerat von Verbrechen schwersten Kalibers. Ob Mord oder Totschlag, Verschleppung oder Diebstahl, Brandstiftung oder Tierquälerei: Wagners Götter, Helden und Riesen lassen keine Schandtat aus. In einem ordentlichen Strafprozess käme kaum einer der Ring-Akteure ungeschoren davon?

Produktbeschreibung
Der Jurist Ernst von Pidde zieht eine erschütternde Bilanz: Richard Wagners gefeiertes Musikdrama Der Ring des Nibelungen präsentiert sich als ein Konglomerat von Verbrechen schwersten Kalibers. Ob Mord oder Totschlag, Verschleppung oder Diebstahl, Brandstiftung oder Tierquälerei: Wagners Götter, Helden und Riesen lassen keine Schandtat aus. In einem ordentlichen Strafprozess käme kaum einer der Ring-Akteure ungeschoren davon?

Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 09.08.2003

Götter in den Knast
Neu aufgelegt: Wie Ernst von Pidde die Nibelungen hinter Gitter brachte
Es gehört zu den ältesten Juristenspäßen, sich bei allerlei heiligen und profanen Anlässen die Perücke aufs Haupt zu stülpen und nach den Regeln der Zunft Rechtsfragen aufzuwerfen, die keine sind. So wird in einem „Jus potandi” von 1616 nicht nur gesoffen, sondern auch alles nach römischem Recht paragraphenweis diskutiert. In der juristischen Abhandlung über die Flöhe (1635), die man später Goethe anzuhängen suchte, geht es rund um das blutsaugende Ungeziefer in die Décolletés und unter die Röcke.
Ernst von Pidde (1877-1966), ein Amtsrichter in Gifhorn, der 1933 entlassen wurde, untersuchte die Straftatbestände im Bayreuther „Ring des Nibelungen”. Das ist höchst vergnüglich in der Pause am Grünen Hügel zu lesen, aber auch zu Hause, mit hochgelegten Beinen beim Donner der Ring-CD’s. Bekanntlich geht es bei Richard Wagner um Sex & Crime, um Diebstahl, Verschleppung, Brandstiftung, Blutschande, Vergewaltigung, Entführung, Giftbeibringung sowie gegen Ende um Mord und Totschlag in solcher Häufung, dass selbst Juristen schwindlig wird. Nur mit Hilfe der Bündelung in Tatkomplexe und nach den erlernten Regeln über „Konkurrenzen” finden sie am Ende noch zu einer Gesamtstrafe.
Alle wandern ins Gefängnis, das gesamte Götter-, Riesen-, Zwergen- und Heldenpersonal. Nur eine der Rheintöchter, Floßhilde, scheint nicht an der Tötung Hagens durch Ertränken beteiligt zu sein. Von Wagners Musik ist nur am Rande die Rede. Auf sie kommt es auch nicht an. Sie dient nach Meinung des Autors lediglich der Untermalung des kriminellen Geschehens, ja der Ablenkung des immer noch nach Bayreuth eilenden Publikums vom juristischen „springenden Punkt”.
Ernst von Piddes heiteres Büchlein ist vielfach aufgelegt worden, 1968 in Frankfurt, dann sieben Auflagen in Hamburg (1995), und nun – ohne Erwähnung der Vorgänger – als Ullstein-Taschenbuch, angeblich „von einem entfernten Verwandten ... auf den gegenwärtigen Stand des Straf- und Zivilrechts gebracht”. Letzteres darf man nicht so ernst nehmen. Der entfernte Verwandte hat seine Arbeit wohl 1968 eingestellt. Inzwischen hat sich im Strafrecht, aber auch im BGB, einiges geändert. Juristen wollen sich, wenn schon, dann korrekt amüsieren.
MICHAEL STOLLEIS
ERNST VON PIDDE: Richard Wagners „Ring des Nibelungen” im Lichte des deutschen Strafrechts. Ullstein Taschenbuch, Berlin 2003. 80 Seiten, 6,95 Euro.
SZdigital: Alle Rechte vorbehalten - Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung exklusiv über www.diz-muenchen.de
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Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension

Der 1966 verstorbene Jurist Ernst von Pidde, Amtsrichter in Gifhorn, hat es einst unternommen, sich einen anderen als den gewohnten Reim auf Richard Wagners Mammutwerk zu machen. Er geht die Sache nicht musikalisch, sondern juristisch an. Wenig überraschend wird er bei den Straftatbeständen "Diebstahl, Verschleppung, Brandstiftung, Blutschande, Vergewaltigung, Entführung" fündig und die gesamte Bagage wandert zuletzt in den Knast (mit der Ausnahme der Rheintochter Floßhilde). Die Musik, so von Piddes These, entpuppt sich rasch als nichts weiter als ein groß angelegtes Ablenkungsmanöver von der Vielzahl der Verbrechen. Der Rezensent Michael Stolleis, selbst ein Juraprofessor, hat mit dem schon vielfach aufgelegten Band seinen Spaß - wenngleich an der Behauptung des Verlags, es handle sich um eine juristisch auf den neuesten Stand gebrachte Fassung, nichts dran sei.

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