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Die Studie befasst sich mit dem Amt des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in den Phasen seiner Konzeption, Formierung und Entwicklung von 1951 bis 1985. Vier Untersuchungsfelder sind zentral: Auftrag, Stellung im parlamentarischen System, Konfrontation und Kooperation mit der Bundeswehr, Rezeption in der Öffentlichkeit. Rudolf Schlaffer untersucht Wirkung und soziokulturelle Bedeutung dieser Institution im Rahmen des westdeutschen Modernisierungs- wie Demokratisierungsprozesses, der die Streitkräfte und die Gesellschaft erfasst hatte. Es entsteht das Bild einer…mehr

Produktbeschreibung
Die Studie befasst sich mit dem Amt des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in den Phasen seiner Konzeption, Formierung und Entwicklung von 1951 bis 1985. Vier Untersuchungsfelder sind zentral: Auftrag, Stellung im parlamentarischen System, Konfrontation und Kooperation mit der Bundeswehr, Rezeption in der Öffentlichkeit. Rudolf Schlaffer untersucht Wirkung und soziokulturelle Bedeutung dieser Institution im Rahmen des westdeutschen Modernisierungs- wie Demokratisierungsprozesses, der die Streitkräfte und die Gesellschaft erfasst hatte. Es entsteht das Bild einer politisch-parlamentarischen Einrichtung in ihrer Funktions- sowie Wirkungsweise auf die Bundeswehr im politischen und gesellschaftlichen System der Bundesrepublik Deutschland.
Autorenporträt
Rudolf J. Schlaffer, geboren 1970, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Militärgeschichtlichen Forschungsamt.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 01.11.2006

Jede Menge Kummer
Das Amt des Wehrbeauftragten in der Aufbau- und Konsolidierungsphase der Bundeswehr

Kaum ein anderes Kriegsziel der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges ist so rasch aufgegeben worden wie die Demilitarisierung Deutschlands. Der sofort einsetzende Ost-West-Konflikt erreichte mit dem Beginn des Korea-Krieges (1950) einen Höhepunkt. In den daraufhin folgenden Auseinandersetzungen um die Aufrüstung der Bundesrepublik Deutschland ging es nicht nur um wirkungsvolle militärische Verteidigung, sondern auch um die Einfügung der neuen Bundeswehr in die Rechtsordnung des Grundgesetzes. Da eigene Streitkräfte nicht ohne Angehörige der früheren Wehrmacht aufgebaut werden konnten, galt es sicherzustellen, daß sich die Bundeswehr nicht zu einem "Staat im Staate", wie die Reichswehr in der Weimarer Republik, entwickelte. Dies wurde erreicht durch eine entsprechende Ausgestaltung der Wehrverfassung und Wehrgesetzgebung, durch einen Gutachterausschuß, der bei der Auswahl des Personals der künftigen oberen Führungsebene der Bundeswehr mitwirkte, und durch das Konzept der "Inneren Führung", nach dem der Wehrpflichtige "Staatsbürger in Uniform" blieb. Schließlich wurden 1956 der Verteidigungsausschuß des Bundestags zum Kontroll- und Untersuchungsausschuß für die Bundeswehr bestimmt und das Amt des Wehrbeauftragten eingeführt.

Der - zunächst umstrittene - Wehrbeauftragte sollte "zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle" dienen. Sein Vorbild war der Militärbeauftragte (Ombudsmann) in Schweden. Darauf hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete Paul Ernst verwiesen, der 1938 aus Prag nach Schweden emigriert war. Regierung und Koalition ließen sich jedoch Zeit für das Ausführungsgesetz und die Wahl eines Amtsinhabers, um - so Rudolf J. Schlaffers Vermutung - den Aufbau der Bundeswehr ohne zusätzliche Kontrolle zu beginnen. Der Wehrbeauftragte durfte weder das personifizierte Mißtrauen gegen die Streitkräfte und ihre Führung verkörpern noch ein "Gegenminister" gegen den Verteidigungsminister werden. Aber er sollte auch nicht in die Organisationsgewalt der Regierung eingreifen können. Bisher blieb die Tätigkeit des Wehrbeauftragten, der vom Bundestag gewählt wurde, in der zeitgeschichtlichen Forschung unbeachtet, obwohl gerade die beiden ersten Amtsinhaber oft Schlagzeilen machten. So konnte Autor Schlaffer, Angehöriger des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Potsdam, ergiebiges Neuland erschließen. Dabei besaß das Amt des Wehrbeauftragten kein Archiv, da personenbezogene Daten aus Petitionen vernichtet worden sind. Eine zentrale Quelle sind die Jahresberichte der Wehrbeauftragten (derzeit amtiert der zehnte), die in der stürmischen Aufbauphase der Bundeswehr ein oft wenig erfreuliches Bild von Menschenführung vermitteln. Sie enthielten auch später Beschwerden von Soldaten über Grundrechtsverletzungen und Schikanen durch Vorgesetzte, in ihrer Masse jedoch Klagen über Fürsorge-, Laufbahn- und Statusfragen sowie über Verstöße gegen Grundsätze der "Inneren Führung".

Zu Wehrbeauftragten wurden, mit Ausnahme des ersten Amtsinhabers, nur Bundestagsabgeordnete - und jeweils aus den Reihen der Koalitionsparteien - gewählt: 1959 Generalleutnant a. D. Helmuth von Grolmann (CDU), der 1961 aus persönlichen Gründen zurücktreten mußte, 1961 Vizeadmiral a. D. Hellmuth Guido Heye (CDU), 1964 Matthias Hoogen (CDU), 1970 Fritz Rudolf Schultz (FDP) und 1975 Karl Wilhelm Berkhan (SPD), der als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung abrupt die Seiten wechseln mußte. Ursprünglich "Verlegenheitskandidat", wurde Berkhan während seiner zehnjährigen Tätigkeit zur Idealbesetzung, zum "Kummerkasten" für Soldaten. Die Arbeit des Wehrbeauftragten, der sich von einer Beschwerde- zu einer Präventionsinstanz wandelte, trug zur Anerkennung der Bundeswehr in der Gesellschaft bei. In der 1968er-Krise beteiligte sich der Wehrbeauftragte an den Bemühungen, der durch die APO verunsicherten Truppe beizustehen. Erstaunlich ist, daß der Adressat der jährlichen Zustandsberichte, der Verteidigungsausschuß, die "Mängelliste" jeweils kaum zur Kenntnis nahm, wohl aber das Verteidigungsministerium, allerdings mit der Tendenz, davon möglichst wenig bekanntwerden zu lassen. So nutzten die Wehrbeauftragten schon früh die Medien zur Interessenvertretung. Mit der wachsenden Zahl der Beschwerden (im Jahresdurchschnitt an die 7000, von denen 75 Prozent unbegründet waren) wuchs die Behörde des Wehrbeauftragten. Der Leser wird umfassend informiert, allerdings unter dem Aspekt von Motivations- und Modernisierungstheorien.

RUDOLF MORSEY

Rudolf J. Schlaffer: Der Wehrbeauftragte 1951 bis 1985. Aus Sorge um den Soldaten. R. Oldenbourg Verlag, München 2006. XIV und 380 S., 26,80 [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Diese Studie sei die erste ihrer Art und entsprechend könne Rudolf J. Schlaffer auf ein gewissermaßen jungfräuliches Quellenmaterial zurückgreifen. Dies, so Rezensent Rudolf Morsey, seien insbesondere die Jahresberichte des Wehrbeauftragten, während aus den eingereichten Beschwerden die personenbezogenen Daten gelöscht wurden. Gerade für die ersten Jahre zeige Schlaffers Studie erhebliche Defizite in punkto Menschenführung. Mit der Zeit habe sich die Rolle des Wehrbeauftragten dann von einer Beschwerde- zu einer Präventionsinstanz gewandelt. Und in der schwierigen Zeit der Studentenrevolte habe der Wehrbeauftragte dann tapfer seiner Bundeswehr beigestanden. Bemerkenswert aus Sicht des Rezensenten ist, wie wenig der Verteidigungsausschuss die Jahresberichte der Wehrbeauftragten berücksichtigt hat, weshalb diese zunehmend an die Öffentlichkeit gegangen sind. Rudolf J. Schlaffers Studie gebe "umfassend" Auskunft über alle relevanten Aspekte, lobt der Rezensent, und berücksichtige Motivations- und Modernisierungstheorien.

© Perlentaucher Medien GmbH
"Schlaffer konnte ergiebiges Neuland erschließen... Der Leser wird umfassend informiert." Rudolf Morsey, FAZ, 01.11.2006 "Für den Politik-Laien bietet das Buch einen leicht verständlichen und gut lesbaren Einblick in diese wichtige Institution." Nicole Alexander, Das Parlament, 12.3.2007 "Rudolf Schlaffer's Der Wehrbeauftragte 1951-1985, a revised version of his doctoral dissertation, is an excellent book." Dale R. Herspring, Journal of Cold War Studies