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Unser Steuerrecht wird von 70.000 Paragraphen geregelt. Das sind 69.600 zu viel, meint Paul Kirchhof. Sein radikal vereinfachtes Steuermodell kommt mit 400 Paragraphen aus - es ist klar, gerecht und verständlich für jeden.
Recht, das keiner versteht, ist kein Recht. Der staatliche Regulierungseifer produziert täglich neue Gesetze, Erlasse, Verordnungen. So verlieren wir unsere Freiheit, sanft und unmerklich. Millionen von Bürgern, die das Steuerrecht nicht mehr durchschauen, befinden sich in bester Gesellschaft: Finanzbeamten und Steuerberatern geht es keinen Deut besser. Wenn aber schon…mehr

Produktbeschreibung
Unser Steuerrecht wird von 70.000 Paragraphen geregelt. Das sind 69.600 zu viel, meint Paul Kirchhof. Sein radikal vereinfachtes Steuermodell kommt mit 400 Paragraphen aus - es ist klar, gerecht und verständlich für jeden.

Recht, das keiner versteht, ist kein Recht. Der staatliche Regulierungseifer produziert täglich neue Gesetze, Erlasse, Verordnungen. So verlieren wir unsere Freiheit, sanft und unmerklich. Millionen von Bürgern, die das Steuerrecht nicht mehr durchschauen, befinden sich in bester Gesellschaft: Finanzbeamten und Steuerberatern geht es keinen Deut besser. Wenn aber schon die Experten kapitulieren, dann ist etwas faul im deutschen Steuerstaat.

Paul Kirchhof ist es, der am besten verstanden hat, woran unser Steuersystem krankt - und wie die Therapie aussehen muss. Er zeigt, wie es anders geht: Mit einem Steuerrecht, das den Namen Recht verdient, weil jeder Bürger es versteht. Mit einem einzigen Gesetz statt 234 wie bisher. Mit radikal abgesenkten Steuersätzen, die uns die Freiheit zurückgeben, die wir im Gestrüpp der Subventionen, Privilegien und Ausnahmeregelungen verloren haben. Das große Buch zur aktuellen Steuerreform-Debatte, geschrieben von der Kapazität zum Thema.

Autorenporträt
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul Kirchhof, geboren 1943, war von 1987 - 1999 Bundesverfassungsrichter und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg. Bekannt geworden durch seinen Entwurf für ein einfaches, luzides Steuerrecht. 2005 erhält Paul Kirchhof den Jacob-Grimm-Preis Deutsche Sprache für seine Verdienste um die Sprache des Rechts und das deutsche Sprachenrecht.
Professor Paul Kirchhof ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Leiter der Forschungsstelle Bundesgesetzbuch. Im Jahr 2011 wurde er mit dem Schader-Preis ausgezeichnet.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 28.06.2004

Lust auf ein neues Steuerrecht
Paul Kirchhof sieht die Steuer als Preis für wirtschaftliche Freiheit

Paul Kirchhof: Der sanfte Verlust der Freiheit. Verlag Hanser, München 2004, 228 Seiten, 19,90 Euro.

Der Schwung ist dahin. Schien zu Jahresbeginn die Möglichkeit einer großen Koalition der Steuerreformer auf, erlosch der Elan bald darauf im Streit um Pendlerpauschalen und Nachtzuschläge. In dieser Wahlperiode nicht mehr, winken die Matadore ab. Doch der Druck wächst. Mit der Ost-Erweiterung der EU hat die Konkurrenz attraktiver Niedrigsteuerländer zugenommen. Zugleich erregt der Steuerfall Vodafone die Gemüter. Die Steuersparversuche des Konzerns bestätigen abermals die Untiefen des deutschen Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts.

Sollte es in Deutschland je zu einer wirklichen Reform des Steuersystems kommen, wird dies dennoch vor allem das Verdienst eines Mannes sein: Paul Kirchhof. Nach wie vor gelingt es niemandem überzeugender als dem ehemaligen Verfassungsrichter, die Lust auf ein neues Steuerrecht zu wecken und die Mißstände des herrschenden Systems anzuprangern. Keiner übertrifft ihn darin, Steuermaterie zum Leben zu erwecken und ihre Bedeutung für ein wirtschaftlich blühendes, freiheitliches Gemeinwesen auszumalen. Niemand findet lockendere Argumente für ein einfaches, transparentes Einkommensteuerrecht, ein Steuerrecht gleichwohl, das dafür sorgt, daß der Staat bekommt, was ihm zusteht. Nach Kirchhofs Ansicht ist das ein Viertel des Einkommens seiner Bürger und Unternehmen - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Die Steuer wird gemeinhin als Zwang wahrgenommen. Kirchhof indes führt in seinem Buch vor Augen, daß die Steuer der Preis für wirtschaftliche und persönliche Freiheit ist. "Sie beläßt das Wirtschaftsleben in privater Hand, vertraut auf die freiheitlichen Initiativen des Menschen und zieht sich darauf zurück, einen maßvollen Teil des erzielten Privateinkommens und der eingesetzten Kaufkraft für den Staat zu beanspruchen." Die Steuer sei Ausdruck der Freiheit, nicht der Unfreiheit. Sie erst ermögliche die Trennung von Staat und Wirtschaft. Das steuerliche Freiheitskonzept sieht Kirchhof bedroht durch die Vielzahl der Steuerregeln, die das Verhalten des Bürgers heute lenken (sollen). Seit seinem Abschied vom Bundesverfassungsgericht Ende 1999 arbeitet Kirchhof an einem radikalen Gegenmodell. Es soll sicherstellen, daß der Staat bei größtmöglicher wirtschaftlicher Freiheit der Bürger zu Geld kommt. Grundlage bleiben die Prinzipien des Einkommensteuerrechts, das Kirchhof als "Juwel" preist, dessen Glanz indes durch Ausnahme- und Verfremdungstatbestände so getrübt sei, daß es wieder poliert werden müsse.

Sein an der Universität Heidelberg entwickelter Vorschlag lautet: Besteuert werden die am Markt gewonnenen Einnahmen, von denen nur das existenzsichernde Minimum, der erwerbssichernde Aufwand und Spenden bis zu 10 Prozent des Einkommens abgezogen werden dürfen. Besteuert werden natürliche und juristische Personen. Einnahmen aus Arbeit und Kapital werden gleich behandelt. Kirchhof kommt formal mit einem einzigen Steuersatz von 25 Prozent aus, Unterschiede im Zuschnitt der Bemessungsgrundlage sorgen allerdings dafür, daß die Steuerlast mit wachsendem Einkommen mäßig progressiv steigt. Eingebettet sehen will Kirchhof die Einkommen- und Körperschaftsteuerreform in eine umfassendere Erneuerung des Steuerrechts. Statt 31 Bundessteuern soll es künftig nur noch vier geben, zusammengefaßt zu einem Steuergesetzbuch. Neben der Einkommensteuer (ergänzt um eine kommunale Zuschlagsteuer) umfaßt es die Umsatz- und die Erbschaftsteuer sowie eine Steuer auf den Sonderverbrauch.

Der Leser hält aber kein Steuergesetzbuch in den Händen, sondern ein Werk, das ihm die Prinzipien nahebringt, auf denen ein gutes, gerechtes Steuerrecht basiert. Zu den zentralen Maßgaben gehört das Äquivalenzprinzip, nach dem der Steuerlast entsprechende Vorteile gegenüberstehen müssen. Die Belastung sollte sich zudem an der individuellen Leistungsfähigkeit ausrichten und mit der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums in Einklang stehen. Kirchhof erläutert die Verfassungsvorgaben, an denen er maßgeblich mitgewirkt hat: den Halbteilungsgrundsatz, nach dem der steuernde Staat höchstens etwa die Hälfte der Erträge seiner Bürger beanspruchen darf. Bewußt verzichtet der Autor auf steuerliche Details - sie sind in seinen früheren Veröffentlichungen nachzulesen. Das Buch enthält seine Steuerphilosophie und hilft so, den Überblick zu bewahren in einer Steuerdebatte, in der zu oft nachrangige Details wichtiger genommen werden als die Grundausrichtung einer Reform. Kirchhof liefert wie schon als Verfassungsrichter Maßstäbe, an denen die Steuerpolitik zu messen ist.

Seine Vorschläge sind allerdings unter Steuerrechtlern und Finanzpolitikern umstritten. Ein Teil der Zunft hält es für utopisch, das heute 235 Paragraphen zählende Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz auf 23 zu kürzen. Man weist auf die große Zahl von ergänzenden Rechtsverordnungen hin, ohne die auch Kirchhof nicht auskommt. Der Professor kontert mit dem Hinweis, er brauche weniger als die Hälfte der heute notwendigen Durchführungsverordnungen. Das hält der Steuerrechtler Joachim Lang, der ebenfalls für eine radikale Reform ficht, für zuwenig. Es sei nicht möglich, das Steuerrecht mit einigen Generalklauseln zu regeln, weil es eine sehr komplexe Vielfalt öffentlicher und privater Interessen erfasse. Generalklauseln schafften der Finanzverwaltung zu viel Spielraum und seien streitanfällig. Die Attacken aus der Finanzpolitik richten sich auf die Finanzierbarkeit. Modellrechnung steht gegen Modellrechnung. Unterstützung findet Kirchhof immerhin bei den Ökonomen des renommierten Instituts für Weltwirtschaft in Kiel. Nach ihrer Einschätzung rechnet sich Kirchhofs Reform auch für den Staat.

Wie hoch aber ist der Zugewinn an Freiheit zu veranschlagen, den Kirchhof verspricht? Welchen Wert hat eine Reform, mit der Deutschland in die Nähe eines Niedrigsteuerlandes rückte? Was bedeutet es, wenn der Abgeordnete endlich wieder versteht, welches Gesetz er beschließt, und der Steuerpflichtige nachvollziehen kann, welche Last er und sein Nachbar zu tragen haben und warum? Und wie ist es zu beziffern, wenn der Staat steuerlich den Bürger nicht länger maßregelt, indem er ihn in allerlei Sparmodelle treibt? Das sind Fragen, die keine der angestellten Berechnungen erfaßt. Wer Steuerpolitik auch nach der Lektüre des Buchs noch an nackten Zahlenspielen ausrichten will, hat Kirchhof nicht verstanden.

HEIKE GÖBEL

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur NZZ-Rezension

Recht überzeugend erscheint dem Gy. zeichnende Rezensent dieses Buch, in dem der frühere Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht, Paul Kirchhof für ein neues Steuerrecht plädiert. Der Autor befasse sich zunächst mit den Fehlentwicklungen und Mängeln des deutschen Steuersystems, um dann anhand von fünf Aufträgen des deutschen Verfassungsgerichts an den Gesetzgeber darzulegen, in welche Richtung die wichtigsten Verbesserungen zielen sollten. Dabei, so der Rezensent, suche er ein Steuersystem zu entwerfen, das dem "hohen Ziel" der Gerechtigkeit so nah als möglich komme und mit einer freiheitlichen Ordnung verträglich sei. Kirchhof verstehe Steuern nicht als Ausdruck von Unfreiheit, sondern von Freiheit - sie ermöglichten erst eine strikte Trennung von Staat und Wirtschaft. Dabei hebe Kirchhof hervor, so der Rezensent, dass das Steuerrecht diszipliniert ausgestaltet sein müsse: der Staat müsse die Bürger steuerlich gleich behandeln und dürfe das Wirtschaften nicht erheblich beeinflussen oder stören. Kirchhof wende sich gegen Steuersubventionen und zu überhöhte Steuersätze und plädiere für "einem ausreichenden, allgemeinen und maßvollen Steuersatz".

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