Marktplatzangebote
3 Angebote ab € 26,00 €
  • Gebundenes Buch

Das Buch von Constanze Paffrath wirft ein neues Licht auf die im Prozess der deutschen Wiedervereinigung legitimierten Enteignungen 1945-1949 in der Sowjetischen Besatzungszone. Das Ergebnis stellt den "Watergate-Skandal weit in den Schatten" (K. P. Krause, FAZ) und kann "womöglich zu einer juristischen Neubewertung der Restitutionsfälle führen" (J. M. Möller, Die Welt).
Während der Zeit der Teilung Deutschlands bestand kein Zweifel: die entschädigungslosen Enteignungen 1945-1949 in der Sowjetischen Besatzungszone würden nach Beseitigung des SED-Unrechtsregimes wieder gutgemacht werden.
…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch von Constanze Paffrath wirft ein neues Licht auf die im Prozess der deutschen Wiedervereinigung legitimierten Enteignungen 1945-1949 in der Sowjetischen Besatzungszone. Das Ergebnis stellt den "Watergate-Skandal weit in den Schatten" (K. P. Krause, FAZ) und kann "womöglich zu einer juristischen Neubewertung der Restitutionsfälle führen"
(J. M. Möller, Die Welt).

Während der Zeit der Teilung Deutschlands bestand kein Zweifel: die entschädigungslosen Enteignungen 1945-1949 in der Sowjetischen Besatzungszone würden nach Beseitigung des SED-Unrechtsregimes wieder gutgemacht werden. Doch zur Überraschung vieler hob die Bundesregierung Kohl diese Unrechtsmaßnahmen im Prozess der Wiedervereinigung 1989/1990 nicht nur nicht auf, sondern legitimierte sie vielmehr, unter anderem durch eine Änderung des Grundgesetzes. Zur Rechtfertigung ihres Verhaltens berief sie sich auf eine angebliche Forderung der Sowjetunion und der DDR-Regierung, die damaligen Konfiskationen um den Preis der Wiedervereinigung nicht wieder rückgängig machen zu dürfen: ohne Erfüllung jener Forderung sei die Einheit Deutschlands nicht zu haben gewesen.
Dieser Wiedervereinigungslegende setzt die Autorin durch eine gründliche Auswertung aller verfügbaren Quellen ein Ende. In ihrem Buch weist sie überzeugend nach, dass es weder eine unverhandelbare Bedingung für die Wiedervereinigung gegeben hat, noch dass die Bundesregierung eine solche, möglicherweise irrtümlich, habe annehmen müssen oder können. Mit der Darstellung eines der wesentlichen Komplexe der Wiedervereinigung ist das Buch von Constanze Paffrath sowohl von prinzipieller Bedeutung für die Politikwissenschaft als auch von aktueller Brisanz.
Autorenporträt
Constanze Paffrath ist promovierte Politikwissenschaftlerin. Sie arbeitet in der Industrie im Bereich Kommunikation und lehrt an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in Alfter bei Bonn. Sie ist CDU-Stadträtin in Mülheim an der Ruhr, wo sie lebt.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 19.02.2004

Eigentum und Einheit
Constanze Paffrath vertritt engagiert die Position der 1945 bis 1949 in der SBZ Enteigneten

Constanze Paffrath: Macht und Eigentum. Die Enteignungen 1945-1949 im Prozeß der deutschen Wiedervereinigung. Böhlau-Verlag, Köln 2004. XXIV und 431 Seiten, 39,90 [Euro].

Das kürzlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigt, daß das Kapitel der Enteignung von Immobilien nach 1945 noch immer nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidung sieht den Schutz des Eigentums der "Neubauern" verletzt, die nach dem Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 ihren Grundbesitz verloren haben, der ihnen nach der sogenannten Bodenreform von 1945 zugewiesen worden war. Schon vor dieser Entscheidung sorgte die zu diesem Zeitpunkt noch unveröffentlichte Dissertation von Constanze Paffrath für ein breites Medienecho. Die Eigentumsfrage hatte sich schon bei den Verhandlungen zur deutschen Einheit als brisantes Problem erwiesen, weil es nicht nur die durch die sowjetische Besatzungsmacht im Verein mit KPD und SED enteigneten Großgrundbesitzer, sondern auch die "Neubauern" betraf, denen Grund und Boden zugewiesen worden war - und nicht zuletzt auch Tausende mittelständischer Betriebe.

In der Einleitung beklagt Frau Paffrath das "Schweigen", das die Medien - diese Zeitung und "Die Welt" ausgenommen - über das Thema ihrer Arbeit gebreitet hätten. Die Autorin bezieht sich mit dieser - objektiven Kriterien nicht standhaltenden - Behauptung auf das Buch "Die Allianz des Schweigens" von Udo Madaus, das sie wiederum verschweigt. Madaus gilt als einer der maßgeblichen Vertreter jener Interessengruppe, die seit Jahren der Politik öffentlich Täuschung, Rechtsbeugung und Prozeßbetrug vorwirft. "Glückliche Umstände", so die Autorin, hätten es gefügt, daß sie bald nach Aufnahme ihrer Recherchen seine Bekanntschaft machte. Sein unermüdlicher Kampf um das Recht sei ihr "Vorbild und Auftrag zugleich" geworden. "Großartige Vorbilder" sieht sie auch in den vielen anderen Familien und "kritischen Geistern", die doppelt enteignet wurden, "1945 bis 1949 und durch die deutsche Bundesregierung 1990" - und "die gemeinsam mit mir nachgedacht haben". So widmet sie folgerichtig dem Fall Madaus - die in Familienbesitz befindliche Firma in Radebeul wurde 1947 enteignet - ein eigenes Unterkapitel. Konsequenterweise besteht bei dieser Nähe zu den Betroffenen der Enteignungen für sie das Wesentliche darin, daß es "keinen Kompromiß zwischen pragmatisch bedingter Politik und dem Recht" geben kann, "auch keine verantwortbare politische Entscheidung zwischen Machterhalt und Recht".

Ihr Eintreten für die Enteigneten mag sympathisch sein, die unkritische Übernahme ihrer Positionen setzt jedoch Fragezeichen. Denn dadurch handelt es sich wohl eher um eine Art "Auftragsarbeit" als um kritische Wissenschaft, die sich sine ira et studio des Themas annimmt - und zwar trotz eines Apparats von 1260 Anmerkungen, die zum großen Teil auf den Unterlagen von Madaus und des Enteigneten-Rechtsanwalts Rosenberger basieren, dem "unschätzbar-wertvollen Fundus" dieser Arbeit.

Nach grundsätzlichen Erörterungen des Komplexes "Freiheit und Eigentum" resümiert die Autorin die längst bekannten Vorgänge in der sowjetischen Zone in den vierziger Jahren, bevor sie sich in weiteren sieben Kapiteln ihrer eigentlichen Frage zuwendet, ob die Politiker im Prozeß der deutschen Einigung "ihrem verfassungsmäßigen Auftrag" gerecht wurden, "die von der kommunistischen Diktatur geschaffenen Verhältnisse nach Kriterien der Rechtsstaatlichkeit zu korrigieren". Unter dieser Prämisse geht es ihr also gar nicht um die Frage, unter welchen Bedingungen die Einheit Deutschlands erreicht werden konnte und ob in diesem hochkomplexen Prozeß überhaupt eine realistische Möglichkeit bestand, vergangenes Unrecht wiedergutzumachen. Vielmehr stellt sie einen "kategorischen Imperativ" gegenüber den politisch Handelnden der alten Bundesrepublik auf, unter dem die gesamte Arbeit steht.

Weil Frau Paffrath behauptet, "den tatsächlichen Ablauf der politischen Geschehnisse" zu kennen, kommt sie zu dem Schluß, sowohl die bundesdeutschen Politiker wie auch das Bundesverfassungsgericht hätten dem Verfassungsauftrag zuwidergehandelt und die Öffentlichkeit "absichtlich und wider besseres Wissen getäuscht". Denn die Sowjetunion - unter anderen Gorbatschow - habe nie die Forderung erhoben, die Enteignungen dürften nicht rückgängig gemacht werden. Die einschlägig bekannten Schreiben, Tass-Erklärungen, Aides-mémoires der Sowjetregierung, auf deren Wohlwollen und Zustimmung die Bundesregierung angewiesen war, werden zwar berücksichtigt, nicht aber mit dem Gewicht gewürdigt, das der damalige Koloß in der Weltpolitik besaß. Warnungen vor dem Versuch, die Ergebnisse der Bodenreform der Jahre 1945 bis 1949 rückgängig zu machen, weil dies die Ratifizierung des Zwei-plus-vier-Vertrages im sowjetischen Parlament gefährden könnte, werden ignoriert - so beispielsweise Äußerungen des Leiters der Außenstelle der sowjetischen Botschaft in Berlin, Schikin. Soll Gorbatschow, auch wenn er nicht selbst das Problem gegenüber Bundeskanzler Helmut Kohl thematisiert haben mag, über diese direkten und indirekten Interventionen nicht informiert gewesen sein und sie nicht abgesegnet haben?

Auch wenn es eine unabdingbare Forderung der DDR und der Sowjetunion gegeben hätte, hätte die Bundesregierung dieser Forderung laut Frau Paffrath "selbst um den Preis der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten" nicht entsprechen dürfen. Als Motiv für diese "Täuschung" wird der damaligen Bundesregierung unter Helmut Kohl einfach unterstellt, von Anfang an die Absicht gehabt zu haben, die Rückgabe des konfiszierten Vermögens aus zwei Gründen zu verhindern: aus wahltaktischen und aus finanziellen. Zum einen habe man die ostdeutschen Wähler nicht verschrecken und erst einmal die Volkskammerwahlen gewinnen wollen, zum anderen die Kosten der Wiedervereinigung mit dem Gegenwert dieses Eigentums finanzieren wollen - also ohne Steuererhöhungen, die die Wahlchancen der Union gemindert hätten.

Nun gehört es zu den Grundlagen zeithistorischer Forschung, nicht nur Sekundärliteratur und veröffentlichte Quellen, sondern auch neue Quellen, in diesem Fall Archivbestände aus der ehemaligen DDR und - soweit irgend möglich - auch der Sowjetunion zu erschließen, um zu einem ausgewogenen Urteil zu kommen. Und vor allem gehört dazu, die unmittelbar beteiligten Zeitzeugen zu befragen, um Motive und Hintergründe der Entscheidungen aufzudecken, die aus den meist dürren Akten gerade nicht hervorscheinen. Diese Chance wurde vertan. Angemessen hätten die Positionen der Fraktionen in Volkskammer und Bundestag gewichtet werden müssen, auf die Rücksicht zu nehmen war, sollte der Einigungsvertrag nicht scheitern. Als sicher kann gelten, daß die Volkskammer ohne die getroffenen Regelungen dem Einigungsvertrag nicht zugestimmt hätte. Und um im Bundestag dafür eine Zweidrittelmehrheit zustande zu bringen, über die die Regierungsfraktionen nicht verfügten, mußte die SPD gewonnen werden. Die SPD verfolgte aber die im März 1990 gemeinsam mit der DDR-SPD getroffene Linie, altes Unrecht könne nicht durch neues wiedergutgemacht werden, Enteignungen vor 1949 sollten nicht mehr rückgängig gemacht, auch keine Entschädigungen gezahlt werden.

Das Problem, das für Helmut Kohl zu den "bedrückendsten und bittersten Dingen" zählt, war also wesentlich differenzierter und komplizierter, als Frau Paffrath es unter ihrer parteinehmenden Fragestellung angeht. Es hätte - nach ihrer Überzeugung - sogar um den Preis der Wiedervereinigung anders geregelt werden müssen. Die Arbeit wirft also eine Reihe von Fragen auf: Wieso ergreift eine Promovendin derart engagiert die Position einer Interessengruppe, statt sich der wissenschaftlichen Neutralität zu verpflichten? Wieso findet in einer politikwissenschaftlichen Arbeit ein so undifferenzierter Umgang mit Politik statt? Wieso wird dies vom Doktorvater sogar mit der Höchstnote belohnt?

GÜNTER BUCHSTAB

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
…mehr

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 15.03.2004

Empörung geht vor Erforschung
Constanze Paffrath verteidigt das Recht auf Eigentum der ostelbischen Grundbesitzer
Die Autorin, deren Selbstcharakterisierung als „langjährige CDU-Aktivistin” zum Thema des Buchs gehört, hat sich entschieden, in den seit Jahren laufenden Rechtsstreitigkeiten um die Rückgabe des von der sowjetischen Besatzungsmacht 1945-1949 entschädigungslos enteigneten Grund- und Industriebesitzes die Partei der ehemaligen Eigentümer zu ergreifen. Das war, obwohl sie offenbar selbst nicht betroffen ist, eine Entscheidung des Herzens. Wer selbst zu den Enteigneten gehört, wird dies nicht missbilligen. Kein Zweifel, dass die Enteignungen stalinistisches Unrecht waren, nicht anders als in der Sowjetunion selbst; der Historiker Jörg Baberowski hat hierüber ein wissenschaftlich stichhaltiges Buch geschrieben (Der rote Terror, 2003). Man sollte dieses große Tableau im Kopf behalten, wenn es um die so genannte deutsche Bodenreform nach 1945 geht.
Nun sind in den letzten Jahren die politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen um die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone vor 1949 intensiv geführt worden, oft und verständlicherweise mit Erbitterung. Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die damalige Bundesregierung habe unter Abwägung aller Umstände nicht pflichtwidrig gehandelt, als sie das Zugeständnis machte, das von der Sowjetunion verübte Unrecht werde, obwohl Unrecht, nicht mehr rückgängig gemacht. Diese Entscheidung, getroffen nach reiflicher Überlegung, entzieht sich den Kategorien „richtig” oder „falsch”. Gerichte produzieren formelle Verfahrensabschlüsse, sie sind weder Instanzen der Historiographie, um zu sagen „wie es eigentlich gewesen”, noch haben sie das allerletzte Wort wie das Weltgericht.
Entscheidung des Herzens
Die Entscheidung des Herzens hat Frau Paffrath zu dem Entschluss gebracht, dem Thema eine politikwissenschaftliche Dissertation zu widmen. Sie buchstabiert darin die schon andernorts immer wieder dargestellten Vorgänge noch einmal Punkt für Punkt aus. Nach kurzen Kapiteln über John Locke und Karl Marx sowie über den prinzipiellen Zusammenhang von Eigentum und Freiheit geht sie auf die Enteignungen nach 1945 ein, dann auf die Position der DDR bis zum Grundlagenvertrag. Nach diesem Schema werden anschließend die Positionen der Bundesrepublik und der Sowjetunion dargestellt, schließlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Was herauskommt und stereotyp wiederholt wird, sind die bekannten Thesen, einen unausweichlichen Druck oder gar ein formelles „Rückgabeverbot” der Sowjetunion habe es formell nicht gegeben, die Bundesregierung habe die Öffentlichkeit hierüber pflichtwidrig getäuscht, ja die Einbehaltung dieser Vermögenswerte schon vorher geplant. Und selbst wenn es eine entsprechende sowjetische Forderung gegeben hätte, sagt die Autorin kühn unter Berufung auf Kant, dann hätte die Bundesregierung auf die Wiedervereinigung verzichten müssen, um das Recht auf Eigentum zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht schließlich habe pflichtwidrig dem Grundgesetz entgegen entschieden. Ganz am Ende lässt die Verfasserin die Katze aus dem Sack: Die Bundesregierung wollte wiedergewählt werden, sie scheute Steuererhöhungen, sie steckte den fiktiven Vermögenswert von rund 500 Milliarden DM einfach ein und tat nach außen so, als sei sie von der Sowjetunion und der untergehenden DDR genötigt worden. Und weil sie hierüber nicht sprechen konnte, gibt es auch keine Quellen.
Das Buch ist eine mit den Etiketten „wissenschaftlich”, „Tatsachen” und „Wahrheit” fuchtelnde Parteischrift, die nichts leistet außer einer erneuten, mit hoher Emotionalität vorgenommenen „Bewertung” der bekannten Vorgänge. Die Autorin, die ihre Parteinahme keineswegs verbirgt, leider auch penetrant selbstgewiss auftritt, sich reichlich Eigenlob spendet und wissenschaftliche Objektivität bescheinigt, steigert sich in einen moralischen Rigorismus hinein, der sie am Ende dazu führt, in der Bundesrepublik einen Unrechtsstaat zu sehen, in den Politikern pflichtvergessene, das Grundgesetz missachtende Gesellen, und im Bundesverfassungsgericht mit seiner „Dekadenz des Rechtsbewusstseins” deren Diener. Was ihr völlig fehlt, ist die Bereitschaft, eine höchst komplexe und dynamisch sich verändernde politische Situation des Jahres 1990 aus einer Beobachterperspektive so zu rekonstruieren, dass alle zu Wort kommen, auch ihre Gegner. Und Gegner sind für die Autorin die Akteure der damaligen Bundesregierung (Wolfgang Schäuble, Klaus Kinkel, Dieter Kastrup, vor allem aber natürlich Helmut Kohl), ebenso selbstverständlich alle diejenigen im russischen und deutschen Osten, die eine Restitution ablehnten. So funktionieren Verschwörungstheorien. Das Ergebnis fest im Blick, unkritisch das Material der eigenen Referenzgruppe nutzend, sich selbst durch Suggestivfragen anfeuernd, kann man ein scheinbares Beweisstück nach dem andern sammeln. Am Ende hat man das Ergebnis „bewiesen”. Wissenschaft ist das nicht, weder Historiographie noch Politologie.
MICHAEL STOLLEIS
CONSTANZE PAFFRATH: Macht und Eigentum. Die Enteignungen 1945-1949 im Prozess der deutschen Wiedervereinigung. Böhlau Verlag, Köln, Weimar, Wien 2004. XXIV, 431 S., 39,90 Euro.
SZdigital: Alle Rechte vorbehalten - Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung exklusiv über www.diz-muenchen.de
…mehr

Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension

Diese politikwissenschaftliche Dissertation über den nach 1945 in der sowjetischen Besatzungszone enteigneten Grund- und Industriebesitz von Constanze Paffrath ist eine deutliche Parteinahme für die ehemaligen Eigentümer, meint Michael Stolleis. Die Autorin handelt die Ereignisse von der Enteignung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Bundesregierung habe mit dem Verzicht auf Rückgängigmachen der Enteignung nicht "pflichtwidrig" gehandelt "Punkt für Punkt" ab, ohne etwas Neues zum Thema beizusteuern, kritisiert der Rezensent. Er wirft der Autorin vor, "penetrant selbstgewiss" und mit allzu viel "Eigenlob" lediglich den eigenen Standpunkt zu vertreten und damit insbesondere der komplexen politischen Situation von 1990 keineswegs gerecht zu werden. Die Autorin weiß schon von vorn herein, wie das Ergebnis ihrer Untersuchungen aussieht und ist nicht bereit, sich auch in ihre "Gegner" hineinzudenken, beschwert sich Stolleis. "So funktionieren Verschwörungstheorien", meint der verärgerte Rezensent, der Paffrath vorwirft, "unkritisch das Material der eigenen Referenzgruppe" zu nutzen, um ihre Thesen zu belegen. Mit Wissenschaft aber hat dies nichts zu tun, so Stolleis indigniert.

© Perlentaucher Medien GmbH