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Kämpferisch & Kompetent
Dieser Standardkommentar
erläutert das anwaltliche Berufsrecht praxisnah, übersichtlich und komprimiert aus anwaltlicher Sicht. Die Darstellung konzentriert sich auf eine systematische Kommentierung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), deren Kenntnis für jeden Anwalt unerlässlich ist. Eine ergänzende Kurzkommentierung der Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie ein Textanhang mit wichtigen Rechtsvorschriften runden die Darstellung ab.
Seit der VorAuflage hat sich das anwaltliche Berufsrecht rasant fortentwickelt. Beispielhaft sei die Einführung der Anwalts-GmbH
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Produktbeschreibung
Kämpferisch & Kompetent
Dieser Standardkommentar

erläutert das anwaltliche Berufsrecht praxisnah, übersichtlich und komprimiert aus anwaltlicher Sicht. Die Darstellung konzentriert sich auf eine systematische Kommentierung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), deren Kenntnis für jeden Anwalt unerlässlich ist. Eine ergänzende Kurzkommentierung der Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie ein Textanhang mit wichtigen Rechtsvorschriften runden die Darstellung ab.

Seit der VorAuflage hat sich das anwaltliche Berufsrecht rasant fortentwickelt. Beispielhaft sei die Einführung der Anwalts-GmbH in den §§ 59c ff. BRAO oder die kaum noch überschaubare Judikatur zum Werberecht genannt. Die 4. Auflage wertet die Entwicklung der letzten Jahre sorgfältig aus und bringt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf den neuesten Stand. Die Vorschriften der Berufs- und Fachanwaltsordnung, die bislang in die Kommentierung der BRAO eingebettet waren, sind nunmehr gesondert erläutert. Dadurch ist das Werk noch benutzerfreundlicher geworden. Die Änderungen der Berufs- und Fachanwaltsordnung zum 1.7.2003 bzw. 1.9.2003 sind eingearbeitet.

Kämpferisch und kompetent

Der "Kleine-Cosack" ist ein kritischer Kommentar, dessen Ansichten sich in der Praxis weitgehend durchgesetzt haben. Ebenso aktuell wie umfassend erläutert finden Sie alle für die anwaltliche Berufsausübung wichtigen Rechtsfragen, wie insbesondere im Zusammenhang mit

Versagung und Widerruf der Zulassung
Grundpflichten, z.B. Berufsgeheimnis, Sachlichkeitsgebot und Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
Werbung
Anwaltshaftung und deren Verjährung.

'(...) Gewohnt meinungsfreudig, weist die Neuauflage die Vorzüge eines von einem Alleinautor verantworteten Kommentars 'aus einem Guss' auf.'
In: Anwaltsblatt Dt. Anwaltsverein, 2/2004, zur 4. Auflage

'(...) Der 'Kleine-Cosack' ist die kritischste, von profunder Sachkunde getragene Kommentierung der BRAO sowie der BORA und der FAO.'
In: ZAP 16/2003, zur 4. Auflage 'Dieser Standardkommentar erläutert das anwaltliche Berufsrecht praxisnah, übersichtlich und komprimiert aus anwaltlicher Sicht. (...)'
In: Rechtsanwaltskammer Köln 3/2003, zur 4. Auflage 'Dieser Standardkommentar erläutert das anwaltliche Berufsrecht praxisnah, übersichtlich und komprimiert aus anwaltlicher Sicht. Die Darstellung konzentriert sich auf eine systematische Kommentierung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Deren Kenntnis für jeden Anwalt unerlässlich ist. Eine ergänzende Kurzkommentierung der Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie ein Textanhang mit wichtigen Rechtsvorschriften runden die Darstellung ab. (...)'
In: JurBüro 09/2003, zur 4. Auflage '(...) Insgesamt bildet 'der Kleine-Cosack’ einen unverzichtbaren Teil im Rüstzeug des modernen Anwalts, da es ihm auch gelingt, die zum Teil reichlich verstaubt anmutenden Regelungen des Berufsrechts modern zu interpretieren und für den Anwender verständlich in die Praxis umzusetzen. Dabei eignet er sich sowohl für einen kurzen Überblick als auch zum tieferen Studium bei auftretenden Problemen im Bereich des Berufsrechts. Hier weist der Autor mit seinem Werk einen zuverlässigen Weg durch das Dickicht von Vorschriften und Kasuistik und gibt damit seinen Kollegen eine wertvolle Hilfestellung an die Hand.'
In: Praxis Verkehrsrecht 11-12/2003, zur 4. Auflage '(...) Gerade weil Kleine-Cosack stets engagiert und nicht selten auch angriffslustig schreibt, ist die Lektüre spannend und fordert zur kontroversen Diskussion gerade heraus. Jeder, der sich mit dem Berufsrecht befasst, kommt an dem 'Kleine-Cosack', dem Farbtupfer unter den Kommentaren zur BRAO, nicht vorbei.'
Professor Dr. Dieter Leuze, in: (Rechtsanwalts)KammerReport Hamm 5/2003, zur 4. Auflage 'Dieser Standardkommentar erläutert das anwaltliche Berufsrecht praxisnah, übersichtlich und komprimiert aus anwaltlicher Sicht. Die Darstellung konzentriert sich auf eine systematische Kommentierung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), deren Kenntnis für jeden Anwalt unerlässlich ist.'
In: Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Bamberg, 07/ 2003, zur 4. Auflage
Autorenporträt
Dr. Michael Kleine-Cosack, RA und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg i. Br. Dr. Michael Kleine-Cosack, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist durch zahlreiche Veröffentlichungen und Gerichtsverfahren zum anwaltlichen Berufsrecht als Kenner der Materie ausgewiesen. Bereits die bahnbrechenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1987, die zu einer Neuordnung des gesamten anwaltlichen Berufsrechts führten, hat er als Prozessbevollmächtigter der Beschwerdeführer erstritten.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 18.08.2003

Anwalt und Ordnung
Streitschrift statt Ratgeber

Michael Kleine-Cosack: Bundesrechtsanwaltsordnung. Verlag C. H. Beck, München 2003, 923 Seiten, 65 Euro.

Das Berufsrecht der Anwälte wandelt sich im Sauseschritt. Motor der Veränderung ist nicht das Parlament, sondern das Bundesverfassungsgericht, das den Gesetzgeber hier in eine Statistenrolle gedrängt hat. Um so wichtiger ist ein Gesetzeskommentar, der die Früchte Karlsruher Modernisierungspolitik verläßlich aufbereitet. Die soeben erschienene Neuauflage der Erläuterungen zu Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufs- und Fachanwaltsordnung von Michael Kleine-Cosack war daher dringend erforderlich. Für geübte Nutzer solcher Handbücher liest sich dieses allerdings häufig weniger wie ein praktischer Ratgeber bei Rechtsproblemen, sondern eher wie eine Streitschrift, gar wie eine Realsatire. Die tief verwurzelte Grundüberzeugung des Autors, eines Freiburger Rechtsanwalts, von der Unfreiheitlichkeit des anwaltlichen Standesrechts führt dazu, daß er zentrale Vorschriften reihenweise als "verfassungswidrig", "überflüssig" oder "antiquiert" brandmarkt. Ob es um Beschränkungen bei Werbung oder Tätigkeitsfeldern geht, um die Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer oder um das Monopol einzelner Anwälte auf zivilrechtliche Vertretungen vor dem Bundesgerichtshof - kaum etwas entgeht Kleine-Cosacks Verdikt. Dabei überschreitet er jedoch vielfach die Grenze zu rein berufspolitischen Erwägungen; manches mißrät ihm zu polemischer Abrechnung mit dem angeblichen Konservatismus von Gesetzgeber, Standesvertretern und Berufsaufsicht. Dennoch nimmt für den Verfasser ein, daß er auch seinen eigenen Berufskollegen schonungslos den Spiegel vorhält, wenn er ihnen beispielsweise die Tabuisierung von Aus- und Fortbildungsmängeln ankreidet. Überdies hat er selbst für einzelne Advokaten manches Urteil erstritten, das Rechtsgeschichte schrieb. Im Zusammenspiel mit dem Bundesverfassungsgericht, der EU-Kommission und der Kommerzialisierung seiner Zunft wird Kleine-Cosack sicher auch weiterhin dazu beitragen, daß Zöpfe des Freiberuflertums abgeschnitten werden.

JOACHIM JAHN

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

"Dringend erforderlich", aber trotzdem zwiespältig findet Rezensent Joachim Jahn diese "Erläuterungen zu Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufs- und Fachanwaltsordnung" von Michael Kleine-Cosack. Vor allem den Nutzen als praktischen Ratgeber stellt der Rezensent in Frage. Die gemachten Ausführungen, die als Hilfe bei Rechtsproblemen gedacht seien, läsen sich eher wie eine "Streitschrift" oder "Realsatire". Die Formulierungen zu "Gesetzgebern, Standesvertretern und Berufsaufsicht" beschreibt der Rezensent als eine "polemische Abrechnung mit dem angeblichen Konservatismus". Er hält dem Autor allerdings zugute, dass dieser auch mit Anfeindungen gegenüber seinen eigenen Berufskollegen nicht spare und "ihnen schonungslos den Spiegel vorhielte".

© Perlentaucher Medien GmbH