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Zum Werk:
Enthalten sind folgende Beiträge:
- Souffleure der Rechtsprechung - Die Anwälte beim Bundesgerichtshof (Gerhardt)
- Die Rechtsanwaltschaft beim Reichsgericht (Haber)
- Die Rechtsanwälte des Reichsgerichts in den ersten 25 Jahren seines Bestehens (Boyens)
- Die Rechtsanwaltschaft beim Reichsgericht (Axhausen)
- Die Anwaltschaft beim Reichs-gericht und beim Bundesgerichtshof (Schneider)
- Die Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (Freiherr v. Stackelberg)
- Einfluß und Aufgaben der Anwalt-schaft beim Bundesgerichtshof (Schneider)
- Die mündliche
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Produktbeschreibung
Zum Werk:
Enthalten sind folgende Beiträge:
- Souffleure der Rechtsprechung - Die Anwälte beim Bundesgerichtshof (Gerhardt)
- Die Rechtsanwaltschaft beim Reichsgericht (Haber)
- Die Rechtsanwälte des Reichsgerichts in den ersten 25 Jahren seines Bestehens (Boyens)
- Die Rechtsanwaltschaft beim Reichsgericht (Axhausen)
- Die Anwaltschaft beim Reichs-gericht und beim Bundesgerichtshof (Schneider)
- Die Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (Freiherr v. Stackelberg)
- Einfluß und Aufgaben der Anwalt-schaft beim Bundesgerichtshof (Schneider)
- Die mündliche Verhandlung in der Revisionsinstanz für Zivilsachen (Möhring/Nirk)
- Die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (Schimansky)
- Georg Benkard - Rechtsanwalt am Reichsgericht und Richter am Bundesgerichtshof (Bock)
- Philipp Möhring (Nicolini)
- Die rote Robe (Gross)
- Die Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof - Elite-Juristen unter sich (Kerscher)
- Les Avocats aux Conseils (Barthélémy)
- Les Avocats à la Cour de cassation de Belgique (Delahaye)
- The English Barristers (Hirst)
- Die "Kassationsbalie" beim Hoge Raad der Niederlande (Langveld)
- Die Rechtsanwälte beim italienischen Kassationshof (Egger)

Im Anhangteil sind
- Materialien zur Rechtsanwaltsordnung 1878 und
- Texte zur Amtstracht der Rechtsanwälte beim Reichsgericht und Bundesgerichtshof und zum Berufsbild in Europa enthalten.

Außerdem ist eine vollständige Liste der Rechtsanwälte am Reichsgericht 1879 bis 1945 und beim Bundesgerichtshof 1950 bis 2000 abgedruckt.

Zielgruppe/Target groups: Richter und Rechtsanwälte aus dem Umfeld des BGH,
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

In einer Doppelrezension befasst sich Friedrich Karl Fromme mit zwei Festschriften, die anlässlich des 50jährigen Bestehens des Bundesgerichtshofes erschienen sind.
1.) "Die Praxis des Bundesgerichtshofes im deutschen Rechtsleben" (C. H. Beck)
Fromme informiert den Leser vor allem recht ausführlich über den Inhalt dieser vier Bände, etwa über Beiträge zum Rückwirkungsverbot, das bei der Urteilsfindung von DDR-Untaten von Bedeutung ist, oder aber über Mietrecht, Zugewinnausgleich, allgemeinem Persönlichkeitsrecht oder öffentlichem Recht. Schwerpunkt ist jedoch in dieser Edition, wie der Rezensent anmerkt, das "Zivilrecht im weitesten Sinne". Fromme zeigt sich insgesamt überrascht, wie aktuell die meisten dieser Texte sind "was die verarbeitete Rechtssprechung angeht" und erläutert selbst, in welchen Punkten das BGH an die Rechtssprechung des Reichsgerichtshofes anknüpft bzw. an einer Weiterentwicklung mitgewirkt hat. Allerdings weist er auch darauf hin, dass das Reichsgericht in dieser Festschrift nur gelegentlich erwähnt wird. Mit dezidierten Urteilen über die Edition hält sich Fromme weitgehend zurück, nur selten äußert er Zustimmung oder Kritik. Lediglich den Beitrag von Dieter Leipold zum "Mätressentestament" etwa findet er "einfühlsam dargestellt", und Franz Bydlinskis Text zum "Richterrecht" kann er "interessante Facetten" abgewinnen. Kritik schwingt lediglich dort mit, wo Hans-Ulrich Paeffgen sich zum Haschischbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1994 äußert, da der Autor davon ausgehe, Rauschgift sei verhältnismäßig unschädlich und dass jeder Mensch das Recht hätte, "sich zu schädigen, (...) ungeachtet der Sozialkosten".
2.) "Fortitudo Temperantia" (C. H. Beck)
In diesem Abschnitt der Rezension erläutert Fromme zunächst das Berufungsverfahren für Rechtsanwälte beim BGH und deren besondere Stellung. Was den Inhalt des Bandes betrifft, so hebt er einige Beiträge gesondert hervor, etwa die "eindrucksvolle Miniature zur Zeitgeschichte" von Hans Bock, der den Anwalt beim Reichsgericht Georg Benkard porträtiert. Dieser war 1945 davon ausgegangen, im sowjetisch besetzten Leipzig Recht durchsetzen zu können, was sich als Illusion erwiesen habe, so dass er 1950 in den Westen gegangen ist. Ebenfalls sehr aufschlussreich findet Fromme eine Abhandlung von Norbert Gross über die Geschichte der roten Roben, in der sogar die Erlasse zu deren Einführung beim Reichsgericht abgedruckt wurden - neben "Entwürfen für die `Amtstrachten`". Nicht zuletzt lobt der Rezensent ein Liste, die über die Rechtsanwälte beim Reichsgericht Aufschluss gibt und die auch über den "beruflichen Werdegang" der einzelnen Anwälte informiert. Etwas ähnliches hätte er sich auch für die weiter oben besprochene vierbändige Festschrift gewünscht.

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