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Arnim Goldbach

Professor Dr. Arnim Goldbach lehrte bis Mitte 2007 zehn Jahre an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Fakultät Allgemeine Verwaltung, Hildesheim und danach ein Jahr an der Kommunalen Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover im Rahmen der Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (Öffentliche Betriebswirtschaftslehre) die Fachgebiete Betriebliche Funktionen sowie Investition und Finanzierung mit öffentli­chem (kommunalem) Rechnungswesen. Seine Forschungsschwerpunkte waren das Neue Kommunale Rechnungs- und Haushaltswesen, insbesondere Finanzbuchführung und Didaktik des Neuen Kommunalen Rechnungswesens im Rahmen der kommunalen Verwaltungsreform. Seitdem ist er freiberuflich als Wissenschaftlicher Berater und Qualifizierer im Rahmen des doppischen kommunalen Rechnungs- und Haushaltswesens tätig.

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Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen Produktbild: Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen

Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen

Kommentierung der Rechtsnormen des niedersächsischen „doppischen“ Kommunalhaushaltsrechts im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz sowie der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung:

* Die zentralen wirtschaftsbezogenen Rechtsnormen des § 110 und § 111 NKomVG – Allgemeine Haushaltsgrundsätze
* Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltsführung nebst Ergänzungen als Planungs- und Bewirtschaftungsbasis des kommunalen Haushalts
* Kommunales Kreditwesen gem. §§ 120–122 NKomVG
* Kommunale Vermögenswirtschaft gem. §§ 124 f. NKomVG
* Kommunales Kassenwesen gem. § 126 NKomVG
* Übertragung von haushaltswirtschaftlichen Befugnissen (§ 127 NKomVG)
* Abschluss des kommunalen Haushaltsjahres
* Kommunales Sondervermögen und Treuhandvermögen
* Unternehmen und Einrichtungen gem. §§ 136 bis 152 NKomVG
* Wirtschaftliche Betätigung: Begriff, Rahmen, Organisationsformen, Umwandlung und Veräußerung (§§ 136–139, 148 NKomVG); Eigenbetriebe (§ 140 NKomVG); Kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts (§§ 141–147 NKomVG); Anzeige und Genehmigung gem. § 152 NKomVG
* Prüfungswesen
* Regelungen zur Haushaltsplanung
* Regelungen zur Haushaltsbewirtschaftung (Haushaltsvollzug)
* Stellenplan gem. § 5 KomHKVO
* Bewirtschaftung der Erträge und Einzahlungen gem. § 25 KomHKVO sowie der Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gem. § 27 KomHKVO
* Vorläufige Rechnungsvorgänge gem. § 33 KomHKVO
* Stundung, Niederschlagung und Erlass gem. § 34 KomHKVO
* Kleinbeträge gem. § 35 KomHKVO
Zahlungsvorgänge, Sicherheitsstandards gem. §§ 42 f. KomHKVO
* Haushaltskontrolle: Buchführung mit Jahresabschluss und Gesamtabschluss
* Sonderregelungen für epidemische Lagen gem. § 182 NKomVG
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