Brandschutzhelfer selbst ausbilden
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Brandschutzhelfer selbst ausbilden

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Jeder Arbeitgeber ist laut § 10 ArbSchG sowie Abschnitt 7.3 der neuen ASR A2.2 verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zur Verfügung zu stellen. Dies sind in der Regel 5 % der Beschäftigten bei erhöhter Brandgefahr sind sogar mehr erforderlich.Die DGUV Information 205-023 nennt dabei explizit den Brandschutzbeauftragten als "fachkundige Person" zur Ausbildung von Brandschutzhelfern. Es ergibt sich nun also die Möglichkeit, Brandschutzhelfer im eigenen Betrieb selbst auszubilden!Sie sind zertifizierter Brandschutzbeauftragter? Mit der Praxislösung "Brandschutzhelfer s...