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Zweite Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970
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Text der Verordnung: Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach
43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes_x000D_
Stand: 01.03.2018
43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes_x000D_
Stand: 01.03.2018