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StVollzG, Strafvollzugsgesetz, Kommentar
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StVollzG, Strafvollzugsgesetz, Kommentar

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Das Werk ist einer der renommiertesten und wichtigsten Kommentare zum Strafvollzugsrecht. Ausgehend von den Regeln des Strafvollzugsgesetzes des Bundes erläutert der Kommentar die in den einzelnen Bundesländern gültige Rechtslage und beschreibt insbesondere die Besonderheiten, die sich aus den bis dato in vereinzelten Bundesländern erlassenen Landesstrafvollzugsgesetzen ergeben.

Die Kommentierung orientiert sich ganz besonders an den Bedürfnissen der Praxis und spannt dabei einen Bogen zu den Erkenntnissen anderer wissenschaftlicher Disziplinen wie der Soziologie, Psychologie und Theologie. Da der Kommentar darüber hinaus durchgängig praktische Erfahrungen des Strafvollzugs auswertet, ist er für Richter, Anwälte und Bedienstete in Justizvollzugsanstalten ein unverzichtbares Nachschlagewerk. Auch der zunehmenden Europäisierung des Strafrechts tragen die Autoren durch die verstärkte Einbeziehung der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Gefängnisregeln etc. Rechnung.

Weil sich das Werk den Rechten des Strafgefangenen besonders intensiv widmet, ist es für die Strafverteidigung im Strafvollzug ein unverzichtbarer Wegweiser. Die Autoren sind eng verbunden mit dem Strafvollzugsarchiv. Der Kommentar stellt die Basis für die dort gewährleistete Rechtsberatung von Gefangenen dar.

Die Herausgeber:
Prof. Dr. Johannes Feest ist Professor für Strafverfolgung, Strafvollzug und Strafrecht sowie Leiter des Strafvollzugsarchivs an der Universität Bremen.
Dr. Wolfgang Lesting ist Richter am Oberlandesgericht Oldenburg.

Aus den Besprechungen der Vorauflage:
„? wird ihn wegen der Klarheit der Darstellung und der Deutlichkeit und Unverhohlenheit, mit der die Grundüberzeugungen sichtbar gemacht werden, mit Gewinn lesen. Wenn es das Buch nicht gäbe, müsste es erfunden werden.“
Dr. Jochen Bung, Universität Frankfurt am Main, in: hrrs 7/07

Aufgrund eines technischen Versehens wurde die Kommentierung zu § 86a StVollzG dem Kommentar nachträglich beigelegt. Sie finden die Kommentierung hier auch als PDF.